Einmalzahlung für h_da-Studierende

Zugangscode/PIN

Der Zugangscode wird allen berechtigten Studierenden nach dem Login auf my.h-da angezeigt und Sie sollten eine E-Mail mit Ihrer PIN erhalten haben. Die PIN ist nur notwendig im Zusammenhang mit einem BundID-Konto ohne Online-Ausweisfunktion.

Was ist die Einmalzahlung?

Die Einmalzahlung von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen und ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit dieser Einmalzahlung sollen Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Energiepreise unterstützt werden. 

Die Beantragung ist vom 15.03. bis 30.09.2023 möglich.

Wer kann die Einmalzahlung beantragen?

Die Einmalzahlung von 200 Euro dürfen alle Studierenden beantragen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren (Gasthörer*innen und Studienkollegbesucher*innen sind ausgenommen) und ihren Wohnsitz zum Stichtag in Deutschland hatten. 

Auch wer bereits die Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie ein Heizkostenzuschuss erhalten hat, kann die Einmalzahlung beantragen.

Beantragung in 4 Schritten

1. BundID-Konto einrichten

Mit dem BundID-Konto können Sie sich für viele Online-Verwaltungsleistungen anmelden. Für die Beantragung der Einmalzahlung müssen Sie Ihre Identität über das BundID-Konto prüfen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

Wenn Sie

  • die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer Unionsbürgerkarte, oder
  • die EU-Identität, das heißt die elektronische Identifizierung (eID) Ihres europäischen Heimatstaats, oder
  • das persönliche ELSTER-Zertifikat

zur Verfügung haben, können Sie Ihr BundID-Konto entsprechend einrichten. Folgen Sie am besten die detailierte Anleitung vom BMBF. Für die Beantragung benötigen Sie dann nur noch den Zugangscode, den Sie von der h_da erhalten.

Wenn Sie über keine der genannten Optionen zur Einrichtung eines BundID-Kontos mit Online-Ausweisfunktion verfügen, können Sie anstelle der elektronischen Identifizierung Ihren Zugangscode zusammen mit einer PIN nutzen. 

Die Anmeldung funktioniert dann wie folgt:

  1. Sie benötigen trotzdem ein BundID-Konto, das Sie jederzeit anlegen können. Wählen Sie dafür auf der BundID-Webseite in diesem Fall die Variante „Registrieren mit Benutzername und Passwort“.
  2. Wenn Sie die Registrierung auf der BundID-Webseite ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail an Ihre angegebene Adresse. Klicken Sie auf den Aktivierungslink, um die Registrierung Ihres BundID-Kontos abzuschließen.
  3. Zusätzlich zum Zugangscode benötigen Sie zur Beantragung einer PIN, welche Sie vom Student Service Center (SSC) per E-Mail erhalten haben sollten. 

2. Zugangscode erhalten

Ab 15.03.2023 wird Ihnen der Zugangscode nach Login auf my.h-da angezeigt, sofern Sie antragsberechtigt sind. 

3. Online-Antrag ausfüllen

Die Beantragung ist vom 15.03. bis 30.09.2023 auf der bundesweiten Plattform möglich.
Der Zugangscode, den Sie auf my.h-da aufrufen können, ist Ihr persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen. 

Wenn Sie über ein BundID-Konto MIT Online-Ausweisfunktion verfügen, müssen Sie nur noch Ihre Bankvervindung hinterlegen.

Wenn Sie ein BundID-Konto ohne Online-Asuweisfunktion nutzen, folgen Sie diese Schritte: 

  1. Rufen Sie den Online-Antrag auf und geben Sie Ihren Zugangscode ein.
  2. Beantworten Sie die Frage: „Haben Sie zusätzlich zu Ihrem Zugangscode auch eine PIN erhalten?“ mit „Ja“ und geben Sie die PIN zu ihrem Zugangscode ein.
  3. Anschließend werden Sie zur Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto geleitet. Nun können Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort Ihres BundID-Kontos anmelden und den Antrag auf Einmalzahlung ausfüllen.

4. Einmalzahlung erhalten

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto.

Kontakt

FAQ zur Einmalzahlung
Antworten auf häufige Fragen


Fragen zum Zugangscode/zur PIN
Student Service Center 


Individuelle Fragen zum Antrag
Info-Hotline des Bundes 

0800 2623 003
Di - Do von 8 bis 16 Uhr
Fr von 8 bis 12 Uhr