Fragen zur Bachelorbewerbung

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren in einem Bachelorstudium zusammengestellt. 

Erste Schritte und Registrierung

Mein Wunschstudiengang hat einen NC. Was bedeutet das?

NC steht für „Numerus Clausus“ ("beschränkte Zahl"). Die Anzahl der pro Studiengang zur Verfügung stehenden Plätze ist also begrenzt. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Studienplätze, wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird der NC ermittelt, also der Notendurchschnitt und die Anzahl der sogenannten Wartesemester, bis zu dem die Zulassung für den Studiengang erfolgt. Der NC ist also kein feststehender Notenwert, der grundsätzlich für einen Studiengang gilt, sondern wird jedes Semester neu ermittelt. Ausführlichere Informationen zur Platzvergabe und eine Übersicht zu NC-Werten nach Studiengang aus vergangenen Verfahren haben wir auf unserer Webseite zum Bewerbungsverfahren zusammengestellt.

Mein Wunschstudiengang ist zulassungsfrei. Was bedeutet das?

In Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung wird kein Vergabeverfahren durchgeführt. Es werden alle Bewerber*innen angenommen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die fristgerecht die Immatrikulation beantragen. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf unseren Webseiten zu den Bachelorstudiengängen, die Bewerbungsfristen für Bachelorstudiengänge finden Sie hier.

Mein Wunschstudiengang wird nicht im Bewerbungsportal my.h-da angezeigt. Woran liegt das?

Sie bewerben sich vermutlich außerhalb des Bewerbungszeitraums. Sobald die Online-Bewerbung freigeschaltet ist, finden Sie alle Studiengänge, die zum jeweiligen Semester starten im Online-Bewerbungsportal my.h-da. Es gibt Studiengänge, die Sie sowohl im Sommer-, als auch im Wintersemester beginnen können, aber auch Studiengänge, deren Start nur im Wintersemester möglich ist. Eine Übersicht zu unseren Studiengängen und deren jeweiligen Studienbeginn finden Sie auf h-da.de/studienangebot.

Ab wann und bis wann kann ich mich bewerben?

Eine Übersicht unserer Bewerbungszeiträume und -fristen finden Sie auf der Seite h-da.de/bewerbungsfristen.

Ich kann mich nicht auf my.h-da registrieren. Woran liegt das?

Das kann daran liegen, dass Sie sich bereits registriert haben und einen aktiven Account auf my.h-da haben. Wenn Sie sich in den letzten 180 Tagen registriert haben, ist keine erneute Registrierung möglich, sie können sich direkt einloggen. Ihre Benutzerkennung ist die E-Mail-Adresse, die Sie während der Registrierung angegeben haben. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“ um ein neues Passwort festzulegen.

Ich habe keine Registrierungs-E-Mail erhalten.

Bitte schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach, ob die E-Mail versehentlich dort gelandet ist. Sollten Sie die E-Mail nicht finden, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Mail-Adresse info@h-da.de.

Ich habe meine Benutzerkennung vergessen.

Als registrierte*r Bewerber*in entspricht Ihre Benutzerkennung Ihrer im Rahmen der Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse.

Ich habe mein Passwort vergessen.

Über „Passwort vergessen“ kann das Passwort zurückgesetzt werden. Diese Funktion wird auf der Startseite von my.h-da unter „Bewerbung“ angezeigt.

Während der Bewerbung

Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

An der h_da können Sie sich für bis zu drei NC- und zusätzlich einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Warten Sie zunächst die Zulassung für den NC-Studiengang ab. In der Regel erfolgt die Studienplatzvergabe für NC-Studiengänge Anfang/Mitte Februar für ein Sommersemester und Anfang/Mitte August für ein Wintersemester. Ist keine Zulassung erfolgt, können Sie direkt die Immatrikulation für den zulassungsfreien Studiengang beantragen. Beachten Sie aber eventuelle abweichende Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge.

Muss ich meine Krankenkasse über eine geplante Immatrikulation informieren ?

Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse und teilen dort mit, dass Sie sich an der Hochschule Darmstadt einschreiben möchten. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt der h_da die Versicherungsdaten elektronisch zur Verfügung: "Meldegrund 10 für die Hochschule Darmstadt", Absendernummer: H0001014.

Wenn Sie privat versichert sind, wenden Sie sich zwecks Befreiung von der Versicherungspflicht mit Ihren Unterlagen der privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse stellt der h_da die Daten zur Befreiung der Versicherungspflicht elektronisch zur Verfügung: "Meldegrund 10 für die Hochschule Darmstadt", Absendernummer: H0001014.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Krankenversicherung. 

Meine Bewerbung für einen NC-Studiengang ist "ausgeschieden" – wie kann das sein?

Wenn Sie eine gültige Bewerbung für einen NC-Studiengang abgegeben haben und diese als "ausgeschieden" gekennzeichnet wird, haben Sie vermutlich ein Zulassungsangebot für eine Bewerbung mit höherer Priorisierung erhalten. Bewerbungen mit niedrigerer Priorisierung scheiden dann automatisch aus. Der Status "ausgeschieden" ist dann nicht mehr veränderbar. Sollten Sie keine aktive Priorisierung Ihres Studienwunsch vorgenommen haben, wird diese im DOSV durch den Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bestimmt.

Erklärvideo und ausführliche Informationen auf hochschulstart.de

Muss ich bei der Bewerbung für mehrere NC-Studiengänge priorisieren? Wenn ja, bis wann?

Eine aktive Priorisierung sollte idealerweise frühzeitig vorgenommen werden, am besten vor dem Bewerbungsschluss am 15.07. Änderungen der Priorisierung von gültigen Bewerbungen sind bis zum Ende der Koordinierungsphase nur dann möglich, solange für den Studienplatz mit erster Priorisierung keine Zusage vorliegt. Sollten Sie keine aktive Priorisierung Ihres Studienwunsch vorgenommen haben, wird diese im DOSV durch den Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bestimmt. 

Erklärvideo und ausführliche Informationen auf hochschulstart.de

Ich habe bislang keine Zusage für einen NC-Studiengang erhalten – gibt es eine Warteliste?

Für ihre NC-Studiengänge hat die h_da nach der Bewerbungsfrist sogenannte Ranglisten bei DOSV freigegeben. Diese regeln, für welche gültigen Bewerbungen eine Zulassung ausgesprochen werden kann. In der sogenannten Koordinierungsphase können ständig weitere Bewerbungen nachrücken, d.h. eine Bewerbung, die zu Beginn der Koordinierungsphase nicht im zulassungsfähigen Bereich liegt und den Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" erhält, ist nicht automatisch abgelehnt. Je nach Annahme und Priorisierung aller weiteren Bewerber*innen, kann es sein, dass immer wieder nachfolgende Bewerbungen in den zulassungsfähigen Bereich rücken. Sie müssen dazu nicht aktiv werden, sollten aber Ihr Bewerbungsaccount ständig im Blick haben.

Eine grobe Orientierung über die eigenen Zulassungschancen bieten die NC-Werte der h_da des Vorjahres, allerdings kann es hier zu Schwankungen kommen. Detaillierte Informationen zur Koordinierungsphase gibt es auf den Seiten von hochschulstart.de (zum Thema Ranglisten insbesondere Absatz: „Was können die Bewerber*innen während der Koordinierungsphase tun?) Wie das NC-Verfahren generell funktioniert, sehen Sie in diesem Erklärvideo.

Wenn Sie zum kommenden Wintersemester studieren möchten, aber Zweifel haben, einen Studienplatz für einen NC-Studiengang zu bekommen, können Sie für die meisten zulassungsfreien Studiengänge noch bis zum 01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe) die Immatrikulation beantragen.

Ich habe mein Zeugnis noch nicht. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Studiengänge mit NC
Ja. Für die Online-Bewerbung benötigen Sie zunächst lediglich Ihre Zeugnisnote. Das Zeugnis selbst benötigen Sie erst, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und die Immatrikulation beantragen. Wenn Sie Ihre Bewerbung gerne früher einreichen möchten, können Sie die Note 4,4 eingeben und das Halbjahreszeugnis hochladen. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen bis 15.07. eine E-Mail, welche Note und welches Datum auf Ihrem Zeugnis steht. Dann ändern wir die Note sowie das Datum für Sie ab. Wenn Sie Ihr Zeugnis vor Ende der Bewerbungsfrist am 15.07. für das Wintersemester erhalten werden, können Sie gerne die Bewerbung mit Ihrem Zeugnis und der Endnote abgeben.


Zulassungsfreie Studiengänge
Für zulassungsfreie Studiengänge immatrikulieren Sie sich direkt, d. h., Sie bewerben sich ebenfalls im Bewerbungsportal my.h-da und können direkt Ihre Immatrikulation für einen Studiengang beantragen. Für das Wintersemester ist hierfür der 01.09. Fristende, für das Sommersemester der 01.03. Um die Immatrikulation erfolgreich abschließen zu können, benötigen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis). Möchten Sie die Immatrikulation vor dem Erhalt Ihres Zeugnisses beantragen, können Sie dieses noch bis zum Bewerbungsfristende nachreichen.


Studiengänge mit Eignungsprüfung
Für Studiengänge mit Eignungsprüfung benötigen Sie Ihr Zeugnis zunächst nicht. Die Zeugnisnote spielt bei Studiengängen mit Eignungsprüfung keine Rolle. Den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung benötigen wir erst, wenn Sie eine Zulassung nach dem Bestehen der Eignungsprüfung erhalten haben und Sie sich immatrikulieren möchten.

Welche Dokumente müssen zur Immatrikulation eingereicht werden?

  • Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur, Fachhochschulreife, ...
  • (falls der HZB-Erwerb bereits über ein halbes Jahr zurückliegt:) Lebenslauf beginnend mit dem HZB-Datum
  • (falls Sie in Deutschland eingeschrieben sind oder waren:) Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung(en)
  • (falls Sie in einem namensgleichen Studiengang eingeschrieben sind oder waren:) Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ich finde meinen Wunschstudiengang auf hochschulstart.de nicht.

Über das Hochschulportal hochschulstart.de werden ausschließlich NC-Studiengänge koordiniert. Wird Ihr Wunschstudiengang dort nicht angezeigt, kann es daran liegen, dass dieser zulassungsfrei ist. In diesem Fall können Sie sich direkt über das hochschuleigene Bewerbungsportal my.h-da bewerben und direkt die Immatrikulation beantragen.

Ich habe mich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben und bereits die Immatrikulation beantragt, möchte nun aber einen anderen Studiengang studieren oder habe eine weitere Zulassung erhalten.

Auch wenn Sie zwei Zulassungen von der h_da erhalten haben, können Sie nur für einen Studiengang die Immatrikulation beantragen. Das heißt, Sie müssen zunächst den nicht mehr gewünschten Studienplatz zurückgeben, um im Anschluss die Immatrikulation in dem anderen Studiengang beantragen zu können.
Sollte Ihre Immatrikulation bereits erfolgt sein, können Sie den Platz nicht mehr im Bewerbungsportal my.h-da zurückgeben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeitenden unseres Zulassungsbereichs unter bachelor@h-da.de.

Ich studiere bereits an der h_da und möchte den Studiengang wechseln.

Die Bewerbung für einen Studiengangswechsel für einen zulassungsfreien Studiengang ist direkt auf my.h-da möglich. Nach dem Log-in finden Sie den Quicklink unter „Wechsel des Studiengangs“ auf der Startseite oder im Menü unter „Studienangebot“ und dann unter „Studienbewerbung“. Ausnahme bildet der Wechsel in einen NC-Studiengang: Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester eines NC-Studiengangs bewerben, ist eine Registrierung auf hochschulstart.de erforderlich

Ich bin internationale*r Student*in an der h_da und möchte den Studiengang wechseln. Muss ich mich erneut über Uni-Assist bewerben?

Wenn Sie bereits an der h_da eingeschrieben sind, ist eine erneute Bewerbung über Uni-Assist nicht mehr notwendig. Bitte ignorieren Sie den Verweis auf Uni-Assist, der während der Online-Bewerbung erscheint. Nachdem Sie die Bewerbung bis zu diesem Schritt vorgenommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweils zuständigen Bereich an der h_da, damit Ihre Bewerbung übernommen werden kann.

Studiengangswechsel in einen Bachelor-Studiengang: international@h-da.de
Studiengangswechsel in einen Master-Studiengang: master@h-da.de
Studiengangswechsel in einen Bachelor- oder einen Master-Studiengang, aber in ein höheres Fachsemester: hoehere@h-da.de

 

Wo finde ich das Passwort für die Cloud zum Hochladen meiner Arbeitsproben für die Eignungsprüfung?

Das Passwort wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses auf my.h-da angezeigt. Zusätzlich finden Sie die Angabe aber auch im Bewerbungsportal my.h-da unter dem Menü-Punkt „Antragsdetails anzeigen“.

Sind meine Arbeitsproben für die Eignungsprüfung hochgeladen, wann erhalte ich eine Bestätigung darüber?

Eine Bestätigung über den erfolgreichen Upload Ihrer Arbeitsproben in die Cloud wird Ihnen während des Uploads in der Cloud angezeigt. Es erfolgt keine weitere Bestätigung, z.B. per E-Mail. Sollten Sie versehentlich falsche Unterlagen hochgeladen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns unter der E-Mail-Adresse eignungspruefung@h-da.de

Immatrikulation

NC-Studiengänge: Ich habe ein Zulassungsangebot für einen h_da-Studiengang von hochschulstart.de erhalten. Wie kann ich mich immatrikulieren?

Bitte nehmen Sie im ersten Schritt den Studienplatz auf hochschulstart.de an und beantragen Sie im Anschluss die Immatrikulation auf dem hochschuleigenen Bewerbungsportal my.h-da. Dafür loggen Sie sich mit Ihrem Bewerbungsaccount ein. Die erforderlichen Unterlagen laden Sie direkt in my.h-da hoch, wenn Sie die Immatrikulation beantragt haben. Bitte beachten Sie die Frist zur Beantragung der Immatrikulation, die Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt wird.

NC-Studiengänge: Ich habe einen Studienplatz auf hochschulstart.de angenommen. Was nun?

Bitte beantragen Sie die Immatrikulation auf dem hochschuleigenen Bewerbungsportal my.h-da. Dafür loggen Sie sich mit Ihrem Bewerbungsaccount ein. Wenn Sie die Immatrikulation beantragen, können Sie direkt die benötigten Unterlagen in my.h-da.de hochladen. Bitte beachten Sie die Frist zur Beantragung der Immatrikulation, die Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt wird.

NC-Studiengänge: Ich habe ein Zulassungsangebot von hochschulstart.de erhalten, warte jedoch auf ein höher priorisiertes Angebot einer anderen Hochschule. Soll ich den Platz sofort annehmen?

Nein, sofern sich bei Ihrer Priorisierung nichts geändert hat. Haben Sie Ihre Meinung geändert und wollen in jedem Fall an der h_da studieren, nehmen Sie den Studienplatz an der h_da schnell an. Mit dieser Annahme endet das Verfahren für Sie an dieser Stelle. Haben Sie keine Priorisierung vorgenommen, steht automatisch der erste Antrag auf Platz eins. Bekommen Sie dafür eine Zusage, endet das Verfahren automatisch. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Fristen von hochschulstart.de, beispielweise für die Möglichkeit Änderungen an den Priorisierungen auf hochschulstart.de vornehmen zu können. Zum Thema Priorisierungen finden Sie auch ein Erklärvideo auf hochschulstart.de.

Mir liegen noch nicht alle Unterlagen zur Einreichung vor. Was soll ich tun?

Grundsätzlich sind Nachreichungen möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Immatrikulation bis zur Immatrikulationsfrist beantragt haben. Am besten wenden Sie sich direkt an den zuständigen Zulassungsbereich und klären mit den Mitarbeiterenden die entsprechenden Termine und Fristen, die Sie einhalten müssen:

bachelor@h-da.de
bewerbung-hoehere@h-da.de
eignungspruefung@h-da.de

Ich bin immatrikuliert – wo erfahre ich, wie das Studium losgeht?

Das SSC trägt alle wichtigen Informationen zum Studienstart auf dieser Seite zusammen:
h-da.de/studienstart. Bitte lesen Sie sich die Seite aufmerksam durch und schauen besonders nach den Informationen zu den Einführungsveranstaltungen in Ihrem Studiengang (falls da noch nichts eingetragen ist: die Seiten werden bis zum Start ständig aktualisiert). Neben den zentralen Angaben, haben die meisten Fachbereiche auf ihren Seiten weitere Infos zum Studienbeginn.