Studieren mit Beeinträchtigung
Von körperlichen über psychische bis hin zu chronischen Beeinträchtigungen
Behinderungen und/oder Erkrankungen können zu studienerschwerenden Beeinträchtigungen führen. Betroffene Studierende stehen vor der Herausforderung, zentrale Fragen zum Umgang und zur Vereinbarkeit der individuellen Situation zu klären. Unterstützungsmöglichkeiten an der h_da werden hier aufgzeigt:
Zugang zum Studium: Bewerbung und Sonderanträge
Im Studium: Ausgleich von beeinträchtigungsbedingten Nachteilen
Individuelle Beratung und Unterstützung
Der erste Schritt, um das Studium meistern zu können, ist es, sich über die zahlreichen Unterstützungsangebote umfassend zu informieren und damit auch die eigenen Rechte kennnzulernen. Wir empfehlen, so frühzeitig wie möglich – im Idealfall schon vor Aufnahme des Studiums – eine Beratung in Anspruch zu nehmen. An der Hochschule Darmstadt gibt es verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, aber auch über Hochschulgrenzen hinaus bieten verschiedene Organisationen umfangreiche Hilfen an.
Unterstützungsangebote für Studierende an der h_da im Überblick
Zentrale Anlaufstelle
Die Zentrale Studienberatung der h_da berät und unterstützt individuell bei Fragen zu Entscheidungsprozessen und der Gestaltung und Durchführung des Studiums. Das Angebot findet immer in einem vertraulichen, neutralen Rahmen und anonym statt und ist selbstverständlich mit keinerlei Kosten verbunden.
Beratung
Beratungstermine können persönlich stattfinden, telefonisch, schriftlich oder per Videocall. Am besten vereinbaren Sie einen Termin per E-mail studienberatung@h-da.de und lassen uns wissen, welches Beratungsformat Sie sich wünschen. Beratungen und Informationen können auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Ausführlichere Informationen zu unserer Arbeit und unseren Angeboten sind zu finden auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.
h_da-Beauftragte für Studieninteressierte und Studierende
Isabell Schader ist die Beauftragte für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und berät in Fragen zum Studium.
Isabell Schader
isabell.schader@h-da.de
Terminbuchung Studierende: Moodle
In der Beratung können Themen wie die Vereinbarkeit von Studium und individueller Lebenslage, Unterstützung bei der Erstellung des Antrags auf Nachteilsausgleiches sowie Begleitung bei der Organisation des Studiums behandelt werden.
Ihr Weg zu uns: Orientierung am h_da Campus
Über den Interaktiven Lageplan sind unter anderem die barrierefreien Eingänge zu den Gebäuden abgebildet. Mit einem Rechtsklick auf der Map kann die die WheelMap geöffnet werden.
Zugang zum Studium: Bewerbung und Sonderanträge
Im regulären Bewerbungsverfahren können verschiedene Sonderanträge gestellt werden, die jedoch ausschließlich für NC-Studiengänge (zulassungsbeschränkte Studiengänge) zulässig sind. Eine Übersicht aller Studiengänge mit Angaben zur Zulassungsart ist zu finden auf den Studiengangsprofilen.
Wurde im Bewerbungsprozess ein Sonderantrag im Vergabeverfahren gestellt, erhält der zukünftige Fachbereich keine Information darüber. Falls während des Studiums ein Nachteilsausgleich erforderlich ist, muss nach der Immatrikulation ein erneuter Antrag gestellt werden, damit entsprechende Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig vor Studienbeginn im Fachbereich getroffen werden können.
Möglichkeiten der Antragsstellung bei Bewerbung auf einen NC-Studiengang
5% aller Studienplätze sind für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen. Diese liegt vor, wenn besondere gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe eine sofortige Aufnahme des Studiums erfordern.
Zu den gesundheitlichen Gründen zählen:
- Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung.
- Beschränkung auf ein Berufsfeld aus gesundheitlichen Gründen,
- Gefahr, dass eine akademische Ausbildung trotz Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von Krankheit nicht erfolgen kann,
- Ortsbindung (bspw. Einbindung in das regionale medizinische Netzwerk, behindertengerechter Wohnraum, Pflege durch Angehörige).
Ein sozialer Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Person in die Pflege eines Familienangehörigen eingebunden ist und daher einen Studienplatz in der Nähe des Wohnorts benötigt.
Die Gründe müssen ausführlich darlegt und und in geeigneter Weise nachgewiesen werden, das heißt in der Regel durch eine fachärztliche Bescheinigung oder ähnlichen Nachweisen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Bewerbung automatisch in das reguläre Vergabeverfahren überführt.
Einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann im Bewerbungsverfahren gestellt werden, wenn Personen aufgrund von Umständen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, daran gehindert wurden, eine bessere Durchschnittsnote in ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu erzielen.
Für die Antragstellung ist ein von der Schulleitung unterzeichnetes Gutachten erforderlich, das die Leistungsbeeinträchtigung beschreibt und konkret ausweist, welche Note ohne diese Beeinträchtigung erreicht worden wäre.
Wenn durch unverschuldete Umstände der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt verhindert wurde, kann ein Sonderantrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartesemester gestellt werden.
Für diesen Antrag ist ein von der Schulleitung unterzeichnetes Gutachten erforderlich, das Auskunft über Grund und Dauer der Beeinträchtigung gibt. Bei erfolgreicher Antragstellung erfolgt die Teilnahme am regulären Auswahlverfahren mit einer erhöhten Anzahl an Wartesemestern.
Im Studium: Ausgleich von beeinträchtigungsbedingten Nachteilen
Ebenso wie Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen individuell sind, sind auch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs stets einzelfallbezogen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung der einzelnen Schritte in Absprache mit den zuständigen Ansprechpartner*innen Ihres Fachbereichs. Rechtsgrundlage ist §10 (8) der ABPO der Hochschule Darmstadt.
Unterstützungsangebote im Studium
Daten und Fakten
16 % aller Studierenden haben eine studienerschwerende Beeinträchtigung
Zunächst kann es hilfreich sein zu wissen, dass man mit Fragen, Sorgen und Gefühlen nicht alleine ist. Laut der Studierendenbefragung best3 des Deutschen Studierendenwerks aus dem Jahr 2023 sind rund 16 Prozent der Studierenden in Deutschland von einer oder mehreren studienerschwerenden Beeinträchtigungen betroffen. Diese Beeinträchtigungen umfassen ein breites Spektrum, von Sinnes- oder Bewegungsbeeinträchtigungen über psychische oder körperliche Erkrankungen bis hin zu Teilleistungsstörungen und schweren temporären Einschränkungen.
Chancengleich studieren
Die Vielfalt der Beeinträchtigungen zeigt, wie wichtig es ist, dass Unterstützungsangebote individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten und das Inanspruchnehmen von Hilfe tragen wesentlich dazu bei, chancengleich studieren zu können. Chancengleich Studieren bedeutet, dass alle Studierenden unabhängig von ihren Beeinträchtigungen die gleichen Möglichkeiten haben, erfolgreich und barrierefrei ihr Studium zu absolvieren.
Vorrausetzungen für einen Nachteilsausgleich
Die Antragstellung für einen Nachteilsausgleich im Studium setzt verschiedene Voraussetzungen voraus:
-
Eine länger als 6 Monate bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung,
-
Das Vorliegen eines dadurch studienerschwerenden Nachteils im Studium,
-
Kein entgegenstehender Prüfungszweck.
Mit einem Nachteilsausgleich werden die Rahmenbedingungen und nicht die eigentliche Prüfungs- oder Studienleistung verändert. Die Leistungsanforderungen bleiben für alle Studierenden gleich.
Aus diesem Grund ist nicht jede Beeinträchtigung einem Nachteilsausgleich zugänglich.
Für den Nachteilsausgleich muss ein schriftlicher Antrag mit ärztlicher Bescheinigung eingereicht werden.
Es wird empfohlen, den Bedarf an Ausgleichsmaßnhamen so früh wie möglich im Fachbereich anzumelden. Die Ansprechpartner*innen und Empfänger des Antrages sind die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studienganges.
Ein Kurzleitfaden zur schrittweisen Antragsstellung sowie Musteranträge als Beispiele sind auf Moodle für Studierende abrufbar.
Beispiele für mögliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich und weitere Informationen sind bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zu finden.
Welche ärztliche Bescheinigung ist erforderlich?
- eine fachärztliche Bescheinigung, wenn erstmals eine Behinderung diagnostiziert wird,
- eine hausärztliche, den Allgemeinzustand beschreibende Bescheinigung, wenn die*der Patient*in aufgrund einer fachärztlichen Diagnose langfristig betreut wird,
- eine therapeutische Bescheinigung, wenn auf Grundlage einer fachärztlichen Diagnose langfristig therapeutisch behandelt wird.
Die Bescheinigung muss folgendes beinhalten:
- eine für Laien verständliche Beschreibung der Symptomatik,
- eine Beschreibung, wie sich die Beeinträchtigung im Studium auswirkt,
- konkrete Empfehlungen zu angemessenen Ausgleichsmaßnahmen.
Bei Folgeanträgen oder längerfristigen Nachteilsausgleichen kann in Absprache mit dem Fachbereich auf eine semesterweise ärztliche Bescheinigung verzichtet werden, wenn der Nachweis bereits zu einem früheren Zeitpunkt erbracht wurde und die studienerschwerende Beeinträchtigung nicht temporär ist. Einen pauschalen Antrag für gesamte Studium zu stellen ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen sinnvoll.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen mit dem Studium pausieren müssen, können Sie bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine zeitlich unbegrenzte Beurlaubung beantragen. Auch eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist in diesem Fall möglich. Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss dem Zeitraum des Semesters entsprechen. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier: Beurlaubung
Für Studierende mit Beeinträchtigung ist die Frage, wie sie ihr Studium finanzieren können, vielfach mit zusätzlichen Hürden verbunden. So kann es passieren, dass Sie Ihr Studium unterbrechen müssen, länger studieren oder nicht neben dem Studium jobben können. Auch hier gilt: Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den verschiedenen Beratungsstellen und lassen Sie sich individuell zu Ihrer Situation beraten.
Sozial- und Finanzierungsberatung des Studierendenwerks Darmstadt
Die Mitarbeiter*innen der Sozialberatungsstelle des Studierendenwerks Darmstadt beraten zu Fragen der finanziellen und sozialen Absicherung und unterstützen auch bei der Beantragung sozialer Leistungen bei Ämtern und Behörden.
BAföG
Auch für Sie als Studierende*r gilt: haben Sie nicht genug Eigenmittel, um Ihr Studium zu finanzieren, können Sie BAföG beantragen. Darüber hinaus sollten Sie aber auch wissen, wie sich Beeinträchtigungen auf den BAföG-Anspruch auswirken können, welche Kosten das BAföG (nicht) deckt und was im Krankheitsfall zu tun ist. Auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks finden Sie eine gute Übersicht zu diesen Fragen.
Das Studierendenwerk berät auch zu Nachteilsausgleichen, die Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten beim Bezug von BAföG ggf. geltend machen können.
Rückerstattung der Semesterticketabgabe
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rückerstattung der Semesterticketabgabe beantragen müssen, wenden Sie sich direkt an den AStA der h_da.
Finanzielle Notlagen
Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie beim Verein zur Förderung in Not geratener Studierender an der Hochschule Darmstadt e.V. einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Mietzahlungen oder beispielsweise Krankenkassenbeitragszahlungen stellen.
Arbeitslosengeld II/Bürgergeld
Auch die Beantragung von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld kann durchaus eine Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums sein. Die Beantragung erfolgt über die Jobcenter in Darmstadt und Dieburg. Zu den Themen Arbeitslosengeld II sowie zu Pflegeleistungen ist der Caritasverband in Darmstadt eine gute Anlaufstelle.
Kontaktpersonen in den Fachbereichen
Auch sollten die Kontaktpersonen in den Fachbereichen frühzeitig einbezogen werden: die Prüfungsausschussvorsitzenden. Denn um einen Nachteilsausgleich beantragen zu können, sind diese Ihre ersten Anlaufstellen.
Es wird empfhlen den Bedarf möglichst frühzeitig und aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in schriftlicher Form anzumelden.
Prüfungsausschussvorsitzende nach Studiengang
Studiengang |
Name |
Telefon |
|
Animation and Game (Bachelor), Animation and Game Direction (Master) |
Prof. Noa Kafka |
16 39459 |
noa.kafka@h-da.de |
Architektur und Innenarchitektur (Bachelor und Master) |
Prof. Mathias Lengfeld |
16 38112 |
mathias.lengfeld@h-da.de |
Expanded Realities (Bachelor) |
Prof. Philip Hausmeier |
16 39448 |
philip.hausmeier@h-da.de |
Interactive Media Design (Bachelor) |
Prof. Tsunemitsu Tanaka |
16 39293 |
tsunemitsu.tanaka@h-da.de |
Intern. Media Cultural Work (Master), Media Direction (Master) |
Prof. Sabine Breitsameter |
16 39465 |
sabine.breitsameter@h-da.de |
Industrie-Design (Diplom), Kommunikations-Design (Diplom) |
Prof. Ulla Marquardt |
16 38356 |
ulla.marquardt@h-da.de |
Leadership in the Creative Industries (Master), Expanded Media (Master) |
Prof. Sven Poguntke |
16 39447 |
sven.poguntke@h-da.de |
Motion Pictures (Bachelor) |
Prof. Alexander Herzog |
16 39237 |
alexander.herzog@h-da.de |
Onlinejournalismus (Bachelor) / Media, Technology and Society (Master) / Medienentwicklung (Master) |
Prof. Dr. Peter Schumacher |
16 39421 |
peter.schumacher@h-da.de |
Onlinekommunikation (Bachelor) |
Prof. Dr. Andreas Vlasic |
16 39347 |
andreas.vlasic@h-da.de |
Sound and Music Production (Bachelor) |
Prof. Dr. Kyrill Fischer |
16 39217 |
kyrill.fischer@h-da.de |
Studiengang |
Name |
Telefon |
|
Informatik (Bachelor, Master, Dual) |
Prof. Dr. Stefan Valentin |
16 38459 |
stefan.valentin@h-da.de |
Information Science/Informationswissenschaft (Bachelor/Master) |
Prof. Dr. Reginald Ferber |
16 39419 |
reginald.ferber@h-da.de |
Studiengang |
Name |
Telefon |
|
Bauingenieurwesen (Bachelor, Master), Umweltingenieurwesen (Bachelor, Master) |
Dr. Tobias Drieseberg |
16 38160 |
tobias.drieseberg@h-da.de |
Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor) |
Prof. Dr. Gernot Freitag |
16 38242 |
gernot.freitag@h-da.de |
Electrical Engineering (Master), Intern. Electr. Engineering (Master) |
Prof. Dr. Michael Kuhn |
16 38249 |
michael.kuhn@h-da.de |
Elektrotechnik Fernstudiengang (Master), Zuverlässigkeitsingenieurwesen Fernstudiengang (Master) |
Prof. Dr. Lisa Koch |
lisa.koch@h-da.de |
|
Gebäudesystemtechnik (Bachelor) |
Prof. Dr. Thomas Kania |
16 38238 |
thomas.kania@h-da.de |
Kunststofftechnik (Bachelor/Master) |
Prof. Dr. Thomas Burkhart |
16 38541 |
thomas.burkhart@h-da.de |
Maschinenbau (Bachelor) |
Prof. Dr. Hugo Bubenhagen |
16 38625 |
hugo.bubenhagen@h-da.de |
Maschinenbau (Master) / Automobilentwicklung (Master) |
Prof. Dr. Dirk Geyer |
16 38573 |
dirk.geyer@h-da.de |
Mechatronik (Bachelor) |
Prof. Dr. Dietmar Jennewein |
16 38587 |
dietmar.jennewein@h-da.de |
Mechatronik (Master) |
Prof. Dr. Jörg Kiesbauer |
16 30157 |
joerg.kiesbauer@h-da.de |
Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) |
Prof. Dr. Karl Kleinmann |
16 38314 |
karl.kleinmann@h-da.de |
Wirtschaftsingenieurwesen (Master) |
Prof. Dr. Ingo Jeromin |
16 30053 |
ingo.jeromin@h-da.de |
Studiengang |
Name |
Telefon |
|
Angewandte Mathematik (Bachelor) |
Prof. Dr. Christine Bach |
16 38664 |
christine.bach@h-da.de |
Angewandte Mathematik (Master) |
Prof. Dr. Torsten-Karl Strempel |
16 37935 |
torsten-karl.strempel@h-da.de |
Biotechnologie (Bachelor), Chemie- und Biotechnologie (Master), Technische Chemie (Bachelor) |
Prof. Dr. Thomas Schäfer |
16 38187 |
thomas.schaefer@h-da.de |
Data Science (Master) |
Prof. Dr. Antje Jahn |
16 38695 |
antje.jahn@h-da.de |
Optotechnik und Bildverarbeitung (Bachelor) |
Prof. Dr. Ralf Blendowske |
16 38616 |
ralf.blendowske@h-da.de |
Optotechnik und Bildverarbeitung (Master) |
Prof. Dr. Stephan Neser |
16 38686 |
stephan.neser@h-da.de |
Studiengang |
Name |
Telefon |
|
Angewandte Sozialwissenschaften (Bachelor) |
Prof. Dr. Jutta Träger |
16 38718 |
jutta.traeger@h-da.de |
Betriebswirtschaftslehre (Bachelor/Master) |
Prof. Dr. Omid Tafreschi |
16 38383 |
omid.tafreschi@h-da.de |
Energiewirtschaft (Bachelor/Master) / Public Management (Bachelor) |
Prof. Dr. Anke Kopsch |
16 38385 |
anke.kopsch@h-da.de |
Informationsrecht (Bachelor), Internationales Lizenzrecht (Master) |
Prof. Dr. Diana Chiampi Ohly |
16 38502 |
diana.chiampiohly@h-da.de |
Internationale BWL (Bachelor/Master) / Master of Business Administration (MBA) |
Prof. Dr. Matthias Knoll |
16 38501 |
matthias.knoll@h-da.de |
Logistik-Management (Bachelor) |
Prof. Dr. Johanna Bucerius |
16 39283 |
johanna.bucerius@h-da.de |
RASUM (Master) |
Prof. Dr. Anja Hentschel |
16 37942 |
anja.hentschel@h-da.de |
Soziale Arbeit (Bachelor) / Soziale Arbeit Plus (Bachelor) |
Prof. Dr. Angelika Nake |
16 37791 |
angelika.nake@h-da.de |
Soziale Arbeit Generationenbez. (Bachelor) / Soziale Arbeit (Master) |
Prof. Dr. Anne Lenze |
16 38965 |
anne.lenze@h-da.de |
Wirtschaftspsychologie (Bachelor) |
Prof. Dr. Ingo Hamm |
16 38505 |
ingo.hamm@h-da.de |
Wirtschaftspsychologie (Master) |
Prof. Dr. Daniela Lohaus |
16 37743 |
daniela.lohaus@h-da.de |
FAQ
Gibt es eine Frist zur Antragstellung für einen Nachteilsausgleich?
Der Antrag sollte frühestmöglich und bis spätestens bei Prüfungsanmeldung eingereicht werden. Es wird empfohlen den Antrag so früh wie möglich im Semester zu stellen, da aufgrund des hohen Arbeitspensums zum Ende der Vorlesungszeit nicht garantiert werden kann, dass sich der Prüfungsausschuss rechtzeitig abstimmen kann.
Wie lange dauert das Verfahren des Nachteilsausgleichs von Antrag bis Bewilligung?
Die Dauer des Verfahrens zur Beantragung und Bewilligung eines Nachteilsausgleichs kann je nach Studiengang und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel umfasst der Prozess folgende Phasen:
-
Vorbereitung und Beratung: Einige Tage bis Wochen, je nach Verfügbarkeit der Beratungsangebote und der Komplexität der Beeinträchtigung.
-
Einreichung des Antrags: Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu ermöglichen.
-
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann typischerweise zwischen 2 und 6 Wochen liegen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Prüfungsausschusses, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Notwendigkeit weiterer Rückfragen oder zusätzlicher Informationen.
-
Entscheidung und Umsetzung: Nach der Entscheidung werden die Maßnahmen für den Nachteilsausgleich organisiert und umgesetzt. Dies kann einige zusätzliche Tage bis Wochen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn spezielle Anpassungen erforderlich sind.
Insgesamt sollte ein Antrag auf Nachteilsausgleich idealerweise mindestens 4 bis 6 Wochen vor der Prüfungsanmeldung oder dem geplanten Prüfungstermin eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die benötigten Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können. Bei besonders komplexen Fällen oder speziellen Anforderungen kann es sinnvoll sein, noch früher zu beginnen.
Kann ich einen Nachteilsausgleich auch nachreichen?
Nein. Alternativ ist es nur möglich eine Prüfung nicht anzutreten (das setzt eine rechtzeitige Abmeldung von der Prüfungsleistung voraus) und den Nachteilsausgleich für die nächstmögliche Prüfungsteilnahme fristgerecht einzureichen.
Muss ich einen Nachteilsausgleich für jede Prüfungsleistung neu beantragen?
Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf fortlaufende Ausgleichsmaßnahmen einzureichen, die über die gesamte Studiendauer Gültigkeit besitzen (beispielsweise für Hilfssoftware oder reservierten Plätzen während Vorlesungen und Prüfungen). Dies ist allerdings Fallabhängig und sollte im Nachteilsausgleichsantrag thematisiert werden.
Kann ich meine Noten im Studium durch einen Nachteilsausgleich verbessern lassen?
Ein Nachteilsausgleich dient nicht direkt der Verbesserung von Noten, sondern der Schaffung fairer Prüfungsbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen. Er ermöglicht es, dass Prüfungen unter Bedingungen durchgeführt werden, die den individuellen Bedürfnissen und Einschränkungen gerecht werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verlängerte Prüfungszeiten: Um mehr Zeit für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben zu haben.
- Zusätzliche Pausen: Für Erholungsphasen während der Prüfung.
- Alternative Prüfungsformate: Wie mündliche statt schriftliche Prüfungen, wenn dies aufgrund der Beeinträchtigung sinnvoll ist.
Diese Maßnahmen können dazu beitragen, dass die Prüfungsleistungen die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besser widerspiegeln und nicht durch die Beeinträchtigung beeinträchtigt werden. Der Nachteilsausgleich sorgt somit für chancengleiche Bedingungen und verbessert nicht die Noten.
Wird mein Nachteilsausgleich auf dem Zeugnis oder auf Bescheinigungen ausgewiesen?
Anders als bei Schulzeugnissen werden Nachteisausgleiche nicht in Hochschuldokumenten und -nachweisen (Abschlusszeugnis, Abschlussurkunde, Studienbescheinigungen) vermerkt. Den Studienunterlagen ist nicht zu entnehmen, dass ein Nachteilsausgleich im Studium in Anspruch genommen wurde.
Mein Antrag auf einen Nachteilsausgleich wurde abgelehnt, was kann ich jetzt tun?
Bei einer Ablehnung bekommen Studierende ein offizielles Ablehnungssprechreiben mit einer Rechtsbelehrung zum Widerspruchsverfahren. Wenn ein schriftlicher Widerspruch eingelegt wird ist es wichtig, dass dieser sachlich begründet wird. Wenn ein Widerspruch eingereicht wird, ist das Verfahren „schwebend“, das bedeutet, wenn in der Zeit die Prüfung stattfindet, dann unter den nicht angepassten Bedingungen.
Kann ich während der Beurlaubung Prüfungen schreiben?
In der Regel ist es nicht möglich, während einer Beurlaubung Prüfungen zu schreiben. Die Beurlaubung dient dazu, von der Studienordnung und den Prüfungsanforderungen befreit zu sein, um sich auf andere Aspekte des Lebens oder auf spezielle Bedürfnisse zu konzentrieren.
Im Fall einer Erkrankung können jedoch Wiederholungsprüfungen abgelegt werden, die im ersten Versuch nicht bestanden wurden. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch alternative Prüfungszeiten oder -formate beantragt werden, um den gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Prüfungsamt oder der Studienberatung in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Schritte und mögliche Anpassungen zu klären.
(Selbst-)Hilfe: Unterstützungsangebote außerhalb der h_da
LWV Hessen: Finanzierung studienbezogener Hilfsmittel und Assistenzleistungen
Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks
Caritasverband Darmstadt: Beratung bei seelischen Krisen und Sucht
EUTB Darmstadt: Beratung zu Leistungsbeantragung
MyTherapie: App zur Unterstützung der regelmäßigen Tabletteneinnahme
Nieder-Ramstädter Diakonie Bergstraße: Vermittlung von Studienalltagsbegleitung
MyHandicap: Jobbörse für Menschen mit Behinderung
Bundesagentur für Arbeit: iXNet Service für schwerbehinderte Akademiker*innen
talentplus: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung
myAbility Talent®: Bewerbungstraining für Matching Day mit Recruiter*innen
Vernetzung
Bei Interesse an Vernetzung innerhalb der h_da komme gerne auf uns zu.
Das Selbsthilfebüro Darmstadt führt eine Übersicht an Selbsthilfegruppe, wie zum Beispiel Flow - die Selbsthilfegruppe für Stotternde.
Veranstaltungen und Seminare
Achtsamkeitskurse der Achtsamen Hochschule Darmstadt
Studentischer Trainerpool
Trainiere Selbst-, Sozial- und Medienkompetenzen
Events des CareerCenters h_da
Sofatreff – darüber sprechen statt ignorieren
iXnet: Veranstaltungen zum Umgang mit eigener Behinderung bei der Stellensuche und im Berufsalltag
Psychsich fit studieren von irrsinnig menschlich e.V.
Deutschprachig online, 07.11.2024
Englischprachig online, 18.11.2024
Infos folgen mitte Oktober 2024
Zentrale Studienberatung
h_da-Beauftragte
Beauftragte für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Isabell Schader
Tel +49.6151.533-60310
isabell.schader@h-da.de
Prüfungsausschussvorsitzende
Die Ansprechpartner*innen der jewiligen Studiengänge zur Beantragung von Nachteilsausgleichen sind die Prüfungsausschussvorsitzenden.
Leitfaden
Antidiskriminierung
Wer sich diskriminiert fühlt oder Diskriminierung beobachtet, kann sich vertrauensvoll an die Ansprechpartner*innen der Beschwerdestelle Antidiskriminierung wenden und in einem geschützten Rahmen beraten lassen.
h-da.de/antidiskriminierung
Gesundheit
Das studentische Gesundheitsmanagement bietet viele Informationen und Tools für Stressbewältigung und Lernstrategien, aber auch Tipps die zu einer gesunden Lebensweise verhelfen können.
IBS Deutsches Studierendenwerk
In neun Gebärdensprachvideos werden von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) Kurzinformationen zum Thema "beeinträchtigt studieren" gegeben. Themen sind: Beratung, Rechte, Studieneinstieg, Nachteilsausgleiche, Lehre und Lernen, Studienalltag, Finanzierung und Auslandsstudium.
FAQ
In den FAQ finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in der Beratung häufig von Studieninteressierten und Studierenden mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung gestellt werden.