
Beurlaubung
Die Beurlaubung für Studierende ist möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die gesetzliche Grundlage für eine Beurlaubung vom Studium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. h-da.de/hhg
Mögliche Gründe für die Beurlaubung:
- Eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium für das beantragte Semester ausschließt. Dies setzt voraus, dass sich die Erkrankung mindestens über einen Zeitraum von sechs Wochen erstreckt,
- studiumsbezogene Praktika, die nicht Teil des Studiums sind,
- ein studienbegleitender Auslandsaufenthalt,
- Mutterschutz sowie Erziehungszeiten,
- Pflege von Angehörigen,
- Unterbrechung des Studiums zum Zwecke der Finanzierung des Studiums, eigener unternehmerischer Tätigkeit, wie etwa der Unternehmensgründung oder in berufsbegleitenden Studiengängen aufgrund unerwarteter außergewöhnlicher beruflicher Belastungen,
- Wenn zum Studienabschluss nur das Kolloquium fehlt,
- Sonstige Gründe:
- Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzenfachverbandes im Olympischen Sportbund,
- Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,
- Die Wahrnehmung eines Freiwilligen- oder Militärdienstes.
Dauer der Beurlaubung
Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und mit Ausnahme der Fälle von Erkrankung, Mutterschutz und der Pflege von Angehörigen für maximal sechs Semester möglich.
Beurlaubung beantragen
- Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie innterhalb der Rückmeldefrist für das entsprechende Semester online auf my.h-da.de im Bereich „Studienservice“.
- Sollten Sie während des Studiums aufgrund eines plötzlich/unerwartet eingetretenen Ereignisses ihr Studium nicht fortführen können, ist die Beantragung einer Beurlaubung auch während des Semesters möglich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag unverzüglich nach Eintritt des Beurlaubungsgrundes zu stellen ist.
- Dual Studierende müssen sich zuerst an das Duale Studienzentrum wenden.
Semesterbeitrag und mögliche Rückerstattung des RMV-Beitrags
Auch beurlaubte Studierende müssen die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester zahlen. Über die Möglichkeit der Rückerstattung des RMV-Beitrages während der Beurlaubung entscheidet der AStA der h_da.
Leistungsnachweise und Prüfungen während der Beurlaubung
- Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Belegung) oder das Ablegen von Prüfungen sind nur bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz, der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund oder der Mitarbeit in Organen der Hochschule möglich.
- Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist für alle möglich.
Erforderliche Nachweise
Grund |
Nachweise |
Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung |
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Muttterschutz und Erziehungszeiten |
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Pflege von Angehörigen |
Bescheinigung:
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Finanzierung des Studiums |
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Kontakt
+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
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Antrag auf Beurlaubung
Sie können einen Antrag auf Beurlaubung direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen.
Information zur aktuellen Bearbeitung
Ob Ihr Antrag genehmigt wurde, erfahren Sie durch Ihre Immatrikulationsbescheinigung, die Sie online auf my.h-da.de abrufen können und ggf. per E-Mail.