Studienplatz in einem höheren Fachsemester
BewerberInnen mit ausländischem Zeugnis müssen sich über uni-assist bewerben! Nähere Informationen zu dem Bewerbungsverfahren über uni-assist erhalten Sie hier.
Externe Bewerber
Welche Bewerbungs- und Antragsfristen für externe BewerberInnen gelten, erfahren Sie unter
Bewerbungsfristen. Bewerbungsanträge sind über ein Online-Verfahren möglich.
Interner Studiengangswechsel
Für bereits an der h_da immatrikulierte (interne) BewerberInnen gelten die Fristen des internen Studiengangswechsels. Interne Studiengangswechsler (Studiengangswechsel innerhalb der h_da) finden alle gültigen Informationen in der QIS-Selbstbedienungsfunktion.
Folgende Unterlagen sind dem Zulassungsantrag beizufügen:
- Hochschulzugangsberechtigung*
- bisherige Leistungsnachweise: Übersicht aller erbrachten Leistungen einschließlich aller Prüfungsversuche und Anzahl der erworbenen Credit Points in Form eines Originalausdrucks Ihrer Hochschule (eine Nachreichung von nach Bewerbungsschluss erbrachten Leistungen ist in Form einer aktuellen Übersicht einschließlich aller Prüfungsversuche + Credit Points möglich, allerdings kann diese Nachreichung nur berücksichtigt werden, wenn das Zulassungsverfahren noch nicht durchgeführt wurde)
- (nur bei Wechsel in den gleichen Studiengang) Nachweis über Prüfungsanspruch im Original (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten
- (falls Sie sich bereits exmatrikuliert haben) Exmatrikulationsbescheinigung(en); bitte beachten Sie: eine Exmatrikulation einzig zum Zweck der Bewerbung ist nicht notwendig!
- Versicherungsbescheinigung mit aktuellem Datum Ihrer Krankenkasse zur Vorlage bei der Hochschule (keine Mitgliedsbescheinigung). Wenn Sie privat versichert sind, benötigen wir den Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse.
- (falls zutreffend) Nachweis über die Ableistung eines Vorpraktikums. Bitte informieren Sie sich auf dem entsprechenden Studiengangsprofil, ob in Ihrem Fall ein Vorpraktikum notwendig ist.
- Lebenslauf
- (falls zutreffend) Zeugnis Ihres Erststudiums
Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uns eingegangen, entscheidet der zuständige Fachbereich anhand Ihrer bisher erbrachten Leistungen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.
Wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (Liste), wenn Sie vorab Fragen zur Anerkennung von Leistungen haben.
Nach dem Ablauf der Rückmeldefrist steht fest, ob Studienplätze im betreffenden Fachsemester zur Verfügung stehen. Freie Plätze werden dann im Rahmen eines Auswahlverfahrens an die Bewerberinnen und Bewerbern vergeben. Folgende Kriterien sind dabei maßgeblich (Wichtigkeit absteigend):
- Schwerbehinderung (Nachweis erforderlich)
- gemeinsamer Hauptwohnsitz mit Ehepartner oder Kindern (Nachweis erforderlich)
- weitere soziale Gründe (Nachweis erforderlich)
- keine besonderen Gründe
Sie sind nicht sicher ob die Einstufung in das höhere Fachsemester erfolgreich sein wird?
Sie haben die Möglichkeit, sich über die Online-Bewerbung parallel für einen Studienplatz im 1. Fachsemester zu bewerben, sofern dieses zu dem Zeitpunkt angeboten wird, auch wenn Sie aktuell im gleichen oder in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind. Nach der Zulassung im ersten Fachsemester können Sie einen Antrag auf Anerkennung der bisherigen Leistungen in Ihrem Fachbereich einreichen.
Externe Bewerber
Welche Bewerbungs- und Antragsfristen für externe BewerberInnen gelten, erfahren Sie unter Bewerbungsfristen. Bewerbungsanträge sind über ein Online-Verfahren möglich.
Interner Studiengangswechsel
Für bereits an der h_da immatrikulierte (interne) BewerberInnen gelten die Fristen des internen Studiengangswechsels. Interne Studiengangswechsler (Studiengangswechsel innerhalb der h_da) finden alle gültigen Informationen in der QIS-Selbstbedienungsfunktion.
Folgende Unterlagen sind dem Zulassungsantrag beizulegen:
- Hochschulzugangsberechtigung*
- bisherige Leistungsnachweise: Übersicht aller erbrachten Leistungen einschließlich aller Prüfungsversuche und Anzahl der erworbenen Credit Points in Form eines Originalausdrucks Ihrer Hochschule (eine Nachreichung von nach Bewerbungsschluss erbrachten Leistungen ist in Form einer aktuellen Übersicht einschließlich aller Prüfungsversuche + Credit Points möglich, allerdings kann diese Nachreichung nur berücksichtigt werden, wenn das Zulassungsverfahren noch nicht durchgeführt wurde)
- (nur bei Wechsel in den gleichen Studiengang) Nachweis über Prüfungsanspruch im Original (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten
- (falls Sie sich bereits exmatrikuliert haben) Exmatrikulationsbescheinigung(en); bitte beachten Sie: eine Exmatrikulation einzig zum Zweck der Bewerbung ist nicht notwendig!
- Versicherungsbescheinigung mit aktuellem Datum Ihrer Krankenkasse zur Vorlage bei der Hochschule (keine Mitgliedsbescheinigung). Wenn Sie privat versichert sind, benötigen wir den Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse.
- (falls zutreffend) Nachweis über die Ableistung eines Vorpraktikums. Bitte informieren Sie sich auf dem entsprechenden Studiengangsprofil, ob in Ihrem Fall ein Vorpraktikum notwendig ist.
- Lebenslauf
- (falls zutreffend) Zeugnis Ihres Erststudiums
Detailinformationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf der Seite Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung.
Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung findet kein Auswahlverfahren statt. Falls der Fachbereich anhand Ihrer bisherigen Leistungen eine Einstufung in ein anstehendes Fachsemester vornimmt, erhalten Sie einen Studienplatz.
* Bitte übersenden Sie uns von diesen Dokumenten ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das Merkblatt Beglaubigung und Übersetzung.
Weitere Informationen
Kontakt
Elke Sophie Guth
Telefonische Sprechzeiten
Montag | 10:00-12:00 |
Dienstag | 10:00-12:00 |
Donnerstag | 10:00-12:00 |
Freitag | 10:00-12:00 |
Persönliche Sprechzeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
(C10, Erdgeschoss, Raum 00.37)
Fristen
Welche Bewerbungsfrist für Sie gilt, erfahren Sie im auf der Seite Bewerbungsfristen.
Status Ihrer Bewerbung
Über die Statusabfrage erfahren Sie, ob Ihre Bewerbung korrekt und vollständig eingegangen ist und inwieweit sie bereits bearbeitet wurde.
Liste der Prüfungsausschussvorsitzenden
Ob und in welches höhere Semester eine Einstufung erfolgen kann, beurteilen die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den jeweiligen Studiengang. Liste