Übersetzung von Abschlussdokumenten
Wie erhalte ich eine Übersetzung meiner Abschlussdokumente? Ist eine Übersetzung überhaupt von Nöten?
Aktuell gibt es noch nicht für alle Studiengänge Abschlussdokumente in englischer Sprache.
Oft genügen den ausländischen Hochschulen und Universitäten die Urkunde und das Zeugnis in deutscher Sprache zusammen mit dem englischen ToR und Dipploma Supplement, welche Sie zusammen mit der Urkunde und dem Zeugnis von uns erhalten haben. Die Diplom Studiengänge haben das nicht bekommen. Sie können bei uns eine entsprechende Bescheinigung erhalten.
Sollte das nicht genügen, müssten wir Ihre Urkunde und Ihr Zeugnis Wort für Wort ins Englische übersetzen, dafür müssen wir aktuell nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen 100 Euro berechnen.
Sofern Sie eine Übersetzung Ihrer Abschlussdokumente benötigen, können wir Ihnen diese erstellen. Hierfür benötigen wir eine E-Mail an pruefungsamt@h-da.de mit einer schriftlichen Aufforderung als PDF-Datei, welche folgende Angaben enthalten muss:
- Daten zum Abschluss (Matrikelnummer, Studiengang, Abschlussjahr, Änderung Familienname…)
- Ein Satz, dass Sie über die anfallenden Kosten von 100,00 Euro (laut Gebührenverordnung des Landes Hessen) sowie den Versandkosten in Höhe von 4,25 Euro (Inland) bzw. 7,20 Euro (Ausland) informiert worden sind.
- Die gewünschte Übersetzung des Themas Ihrer Bachelor-/Master-/Diplomarbeit.
- Ihre Aktuelle Anschrift
- Ihre persönliche Unterschrift
Sie erhalten dann zunächst einen Gebührenbescheid per E-Mail von uns. Sobald die Buchhaltung das Geld auf dem Konto verbuchen konnte, beginnen wir mit der Erstellung der Übersetzung.
Zu der Urkunde und dem Zeugnis auf Englisch erhalten Sie eine beglaubigte Kopie der beiden Dokumente. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen nach Eingang der Gebühren.
Kontakt
Zentrales Prüfungsamt h_da
Schöfferstr. 3 (C23, Studierendenhaus)
1. Etage (Westseite) Räume 1.20 + 1.19
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pruefungsamt@h-da.de
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