Zweitstudium
Als Zweitstudienbewerbung gelten
- eine Bewerbung für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang bei bereits in Deutschland abgeschlossenem Hochschulstudium
- eine Bewerbung für einen Masterstudiengang bei bereits in Deutschland abgeschlossenem Masterstudium
Nicht als Zweitstudienbewerbung gelten
- eine Bewerbung für einen Masterstudiengang sofern noch kein Masterstudiengang abgeschlossen wurde
- eine Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang sofern das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist
Vergabeverfahren
In NC-Studiengängen sind 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen reserviert und werden nach einer Messzahl vergeben, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewerbungsbegründung ergibt. Details zur Ermittlung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Pro Vergabeverfahren ist eine Zweitstudienbewerbung möglich.
Dokumente
- Zeugnis Erststudium
- (bei ausstehendem Erststudiumszeugnis:) Transcript of Records (ToR)
- (nur für NC-Studiengänge:) Bewerbungsbegründung (max. 1 DIN-A4-Seite)