Zweitstudium
Eine Bewerbung für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang unter der Voraussetzung eines in Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudiums gilt als Zweitstudienbewerbung. Nicht als Zweitstudienbewerbung gelten
- Bewerbungen für Masterstudiengänge
- Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sofern das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist
Vergabeverfahren
In NC-Studiengängen sind 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen reserviert und werden nach einer Messzahl vergeben, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewerbungsbegründung ergibt. Details zur Ermittlung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Pro Vergabeverfahren ist eine Zweitstudienbewerbung möglich.
Dokumente
- Zeugnis Erststudium
- (bei ausstehendem Erststudiumszeugnis:) Transcript of Records (ToR)
- (nur für NC-Studiengänge:) Bewerbungsbegründung (max. 1 DIN-A4-Seite
Kontakt
Dagmar Franz
Susanne Schleich
Julia Heil
Telefonische Sprechzeiten
Rufnummer: +49.6151.533-5552
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