Zweitstudium

Eine Bewerbung für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang unter der Voraussetzung eines in Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudiums gilt als Zweitstudienbewerbung. Nicht als Zweitstudienbewerbung gelten

  • Bewerbungen für Masterstudiengänge
  • Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sofern das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist

Vergabeverfahren

In NC-Studiengängen sind 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen reserviert und werden nach einer Messzahl vergeben, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewerbungsbegründung ergibt. Details zur Ermittlung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Pro Vergabeverfahren ist eine Zweitstudienbewerbung möglich.

Dokumente

  • Zeugnis Erststudium
  • (bei ausstehendem Erststudiumszeugnis:) Transcript of Records (ToR)
  • (nur für NC-Studiengänge:) Bewerbungsbegründung (max. 1 DIN-A4-Seite

Kontakt

Dagmar Franz
Susanne Schleich
Julia Heil

bachelor@h-da.de

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Rufnummer: +49.6151.533-5552

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