Zweitstudium

Als Zweitstudienbewerbung gelten

  • eine Bewerbung für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang bei bereits in Deutschland abgeschlossenem Hochschulstudium
  • eine Bewerbung für einen Masterstudiengang bei bereits in Deutschland abgeschlossenem Masterstudium

Nicht als Zweitstudienbewerbung gelten

  • eine Bewerbung für einen Masterstudiengang sofern noch kein Masterstudiengang abgeschlossen wurde
  • eine Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang sofern das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist

Vergabeverfahren

In NC-Studiengängen sind 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen reserviert und werden nach einer Messzahl vergeben, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewerbungsbegründung ergibt. Details zur Ermittlung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Pro Vergabeverfahren ist eine Zweitstudienbewerbung möglich.

Dokumente

  • Zeugnis Erststudium
  • (bei ausstehendem Erststudiumszeugnis:) Transcript of Records (ToR)
  • (nur für NC-Studiengänge:) Bewerbungsbegründung (max. 1 DIN-A4-Seite)