Hochschulwahlen an der h_da im WS 2023/24

Die Hochschulwahlen 2023/24 wurden als Online-Wahlen durchgeführt; Wahlzeitraum: 05.02. bis 19.02.2024

Wahlberechtigt waren alle Studierenden der Hochschule. Gewählt wurden die studentischen Mitglieder folgender Gremien:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Studierendenparlament
  • Fachschaftsräte

Die Bewerbung als Kandidiat*in war möglich über eine Online-Plattform (Bewerbungsplattform) im Zeitraum 04. bis 18.12.2023. Die Bekanntgabe der Wahlbewerber/innen erfolgte am 22.01.2024 (Wahlbekanntmachung Nr. 2). Die Wahlergebnisse sind in der Wahlbekanntmachung Nr. 3 veröffentlicht.

Für die Wahlen von StuPA und Fachschaftsräte (studentische Selbstverwaltung) ist der AStA als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig. Studierende finden auf der Website des AStA ebenfalls Informationen rund um die Hochschulwahlen.

Wahlergebnisse der Hochschulwahlen WS 2023/24

Die Wahlergebnisse der Hochschulwahlen im Februar 2024 für Senat und Fachbereichsräte finden Sie nach  Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten unter diesem Text. (Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung). Die Wahlergebnisse für Fachschaftsräte und Studierendenparlament finden Sie auf der Website des AStA. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2024.

Die Wahlergebnisse für die Wahlen zu den Gremien Senat, Fachbereichsräte, Fachschaftsräte und Studierendenparlament liegen vor, die Namen der neuen studentischen Mitglieder, der Stellvertreter*innen und Nachrücker*innen sind bekannt gegeben. Jetzt werden die Einladungen an alle gewählten Mitglieder für die erste und gleichzeitig konstituierende Sitzung im Sommersemester 2024 verschickt. Die "Spielregeln" für die Arbeit in den Gremien Senat und Fachbereichsräte findet man in der Geschäftsordnung der Gremien der h_da. Auskünfte dazu erteilen auch das Gremiensekretariat der Hochschule (für den Senat) sowie die jeweiligen Dekanate für die Fachbereichsräte.

Stand 19.02.2024 (Download der Wahlergebnisse, 12:10 Uhr) haben 2.590 von 14.542 Wahlberechtigten Ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 17,81 Prozent.

Wie ist die Wahlbeteiligung in meinem Fachbereich (Fachbereichsrat und Fachschaftsrat) und beim Senat und StuPa? Hier finden Sie eine Übersicht zur Wahlbeteiligung für jeden Fachbereich und jedes Gremium.

Im Senat sind für Studierende 5 Sitze zu vergeben + 5 Stellvertreter*innen; für den Fachbereichsrat sind pro Fachbereich 4 Sitze (FB Media 5) zu vergeben + 4 Stellvertreter*innen (FB Media 5).

Wichtig: Es sollten sich für den Senat mindestens 5 Studierende bewerben, für jeden Fachbereichsrat mindestens 4 (gemäß § 11 Abs. 4 WahlO).

Fachschaftsräte: Die Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Fachschaftsräten variiert je nach Größe (Anzahl der Studierenden) des jeweiligen Fachbereichs:

  • FB A: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB BU: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB CuB: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
  • FB EIT: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB G: 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
  • FB GW: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
  • FB I: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB MD: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB MK: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB MN: 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
  • FB S: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB W: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen

Studierendenparlament: Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern + im Idealfall aus der gleichen Anzahl Stellvertretungen. Man kann sich für die Wahl in das StuPa bewerben - durch die Bewerbung für eine der antretenden Listen. Nur wenn man auf einer Liste kandidiert, kann man in das StuPa gewählt werden.

(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)

Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).

Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).

Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.

Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.

Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze  - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.

Wahlbekanntmachungen

Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website, Daten werden sichtbar nach Anmeldung.

Weitere Wahldokumente

Dokumente der Abt. Stabsstelle Wahlamt zu den Hochschulwahlen an der Hochschule Darmstadt finden Sie im IMS unter der Dokumentengruppe

Kontakt

Stabsstelle Wahlamt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C10, 13.34

+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de

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Sprechstunde
Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie:

Die Wahlbekanntmachungen und die Wahlergebnisse werden nur angezeigt, wenn Sie mit Ihren h_da-Benutzderdaten angemeldet sind: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung.

Hinweise zur IT-Sicherheit

Bitte beachten Sie auch folgende Sicherheitshinweise: 

  • Benutzen Sie beim Zugriff auf die Website für die Hochschulwahlen ein Gerät, bei dem das Betriebssystem und der Browser auf aktuellem Stand sind.
  • Auf diesem Gerät sollte eine aktuelle Sicherheitssoftware (Virenscanner) vorhanden sein.

Erklärfilm: Warum solltest Du wählen?

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