
Hochschulwahlen an der h_da im WS 2023/24
Der Wahlvorstand hat getagt. Ergebnis:
Die Hochschulwahlen 2023/24 werden als Online-Wahlen durchgeführt; Wahlzeitraum: 05.02. bis 19.02.2024
Wahlberechtigt sind alle Studierenden der Hochschule. Sie wählen die studentischen Mitglieder folgender Gremien:
- Senat
- Fachbereichsräte
- Studierendenparlament
- Fachschaftsräte
Die Bewerbung als Kandidiat*in funktioniert online über eine Online-Plattform (Bewerbungsplattform) im Zeitraum 04. bis 18.12.2023. Alle Informationen dazu werden rechtzeitig per Email und Website bekannt gegeben.
Die wichtigen Daten und Termine rund um die Hochschzulwahlen wurden vom zentralen Wahlvorstand in seiner ersten Sitzung am 26.10.2023 im Wahlkalender festgelegt.
Für die Wahlen von StuPA und Fachschaftsräte (studentische Selbstverwaltung) ist der AStA als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig. Studierende finden auf der Website des AStA ebenfalls Informationen rund um die Hochschulwahlen.
Kandidat*innen gesucht! Bewerbungsplattform - Zugangslink und Infos
Die Bewerbung erfolgt über eine elektronische Bewerbungsplattform im Zeitraum 04.12.2023, 9 Uhr bis 18.12.2023, 12 Uhr. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link:
Wie geht es dann weiter?
- Sie werden nun nach Benutzername und Passwort gefragt: Geben Sie Ihre Daten ein - dies ist die Authentifizierung und Zugangsberechtigung für das Intranet und für die Bewerbungsplattform.
- Sie sehen dann eine Übersicht Ihrer Daten im Wählerverzeichnis. Klicken Sie auf den Button „Bewerbungsplattform“ (grauer Balken mit roten Pfeilen). Jetzt werden Sie auf die Plattform von POLYAS weitergeleitet. Nach der Weiterleitung ist keine erneute Anmeldung nötig.
- Folgen Sie nun den Anleitungen der Bewerbungsplattform. HINWEIS: Wenn Sie auf der Plattform sind, wird teilweise der Begriff „Nominierung“ verwendet. Damit ist das Gleiche gemeint wie „Bewerbung“.
- Überprüfen Sie dann Ihren Wahlvorschlag: Wenn Sie Ihre Bewerbung(en) vorgenommen haben, klicken sie auf den grünen Button „Bewerbung(en) prüfen“ am unteren rechten Ende des Wahlvorschlags. Nun haben sie die Möglichkeit, ihre Stimmabgabe nochmals zu überprüfen. Wurde ein Kreuz versehentlich falsch gesetzt oder wurde eine beabsichtigte Bewerbung versehentlich ausgelassen, finden sie am unteren linken Ende den Button „Korrigieren“. Per Klick können sie nun zurück auf die Bewerbungsseite springen und die Angaben korrigieren.
- Bewerbung einreichen: Wenn nun alle Angaben korrekt sind, klicken sie nochmals auf „Bewerbung(en) prüfen“ und dann auf „Bewerbung(en) einreichen“. Ihre eingereichten Wahlvorschläge sind nun übermittelt worden.
Hinweis: Sie können Ihre Wahlvorschläge als PDF-Datei exportieren, Ihre Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraums (04. bis 18.12.2023) zurückziehen bzw. Änderungen vornehmen oder die bisher eingegangenen Bewerbungen einsehen.
Technische Voraussetzung: Generell gilt, dass alle digitalen Endgeräte (Smartphone, Tablet etc.) mit Internetzugang geeignet sind; weitere Voraussetzung: Ein gängiger Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) in der aktuellen Version ist installiert. Achtung: Internet Explorer funktioniert nicht!
Alle antretenden Listen, die für das Studierendenparament (StuPa) antreten wollen, benötigen mind. 50 studentische Unterstützer*innen, um bei den Hochschulwahlen im Februar 2024 überhaupt gewählt werden zu können. Wenn Ihr Euch nicht selber für ein Gremium aufstellen bzw. vorschlagen wollt, so habt Ihr die Möglichkeit, wenigstens die 3 Listen für das Studierendenparlament zu unterstützen. Diese Möglichkeit bekommt ihr beim Gang durch die Bewerbungsplattform angezeigt.
Im Senat sind für Studierende 5 Sitze zu vergeben + 5 Stellvertreter*innen; für den Fachbereichsrat sind pro Fachbereich 4 Sitze (FB Media 5) zu vergeben + 4 Stellvertreter*innen (FB Media 5).
Wichtig: Es sollten sich für den Senat mindestens 5 Studierende bewerben, für jeden Fachbereichsrat mindestens 4 (gemäß § 11 Abs. 4 WahlO).
Fachschaftsräte: Die Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Fachschaftsräten variiert je nach Größe (Anzahl der Studierenden) des jeweiligen Fachbereichs:
- FB A: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB BU: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB CuB: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
- FB EIT: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB G: 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
- FB GW: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
- FB I: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB MD: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB MK: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB MN: 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
- FB S: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB W: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
Studierendenparlament: Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern + im Idealfall aus der gleichen Anzahl Stellvertretungen. Man kann sich für die Wahl in das StuPa bewerben - durch die Bewerbung für eine der antretenden Listen. Nur wenn man auf einer Liste kandidiert, kann man in das StuPa gewählt werden.
(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)
Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).
Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.
Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).
Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.
Kann man für die Hochschulwahlen auch hochschulöffentliche Rechner nutzen?
Ja. Möglichkeiten zur Nutzung von hochschulöffentlichen Rechnern gibt es bei Bedarf in den Lernräumen der Bibliotheken auf den Campus Darmstadt und Dieburg im Rahmen der dortigen Öffnungszeiten.
Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.
Wahlbekanntmachungen
Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website, Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
Weitere Wahldokumente
Dokumente der Abt. Stabsstelle Wahlamt zu den Hochschulwahlen an der Hochschule Darmstadt finden Sie im IMS unter der Dokumentengruppe
Gesetzliche Grundlagen
Neben dem Hessischen Hochschulgesetz (§§ 40 ff. HessHG) sind die folgenden Gesetze und Ordnungen Grundlage für die Hochschulwahlen und die Arbeit in den Gremien der Hochschule:
- Wahlordnung (WahlO) der h_da inkl. der Besonderen Bestimmungen für elektronische Wahlen (BBEW) - Neufassung v. 06.07.2021
- Wahlordnung der Studierendenschaft vom 06.07.2021
- Grundordnung der h_da
- Geschäftsordnung der Gremien für den Senat und die Fachbereichsräte an der Hochschule Darmstadt vom 04.06.2019
Kontakt
Kommunikation
Schöfferstraße 3
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Büro: C10, 12.04
+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de
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Sprechstunde
Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr
Die Wahlbekanntmachungen und die Wahlergebnisse werden nur angezeigt, wenn Sie mit Ihren h_da-Benutzderdaten angemeldet sind: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
Hinweise zur IT-Sicherheit

Bitte beachten Sie auch folgende Sicherheitshinweise:
- Benutzen Sie beim Zugriff auf die Website für die Hochschulwahlen ein Gerät, bei dem das Betriebssystem und der Browser auf aktuellem Stand sind.
- Auf diesem Gerät sollte eine aktuelle Sicherheitssoftware (Virenscanner) vorhanden sein.
- Das Produkt "Sophos Home" steht allen Studierenden zur Verfügung. ==> https://h-da.de/intranet/servicebereiche/it-dienstleistungen/hard-und-software/software/antivirus-sophos