Hochschulwahlen an der h_da

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Die nächsten Hochschulwahlen finden im Wintersemester 2026/27 statt. Wahlberechtigt sind alle Studierenden, alle Professoren und Professorinnen sowie alle Mitarbeitenden der Hochschule Darmstadt. 

Gewählt werden die Mitglieder der studentischen und akademischen Selbstverwaltung für folgende Gremien:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Studierendenparlament
  • Fachschaftsräte 

Die Hochschulwahlen werden als Online-Wahlen durchgeführt.

Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig vom Wahlamt über das Prozedere rund um die Online-Wahlen (Einzelheiten zur Stimmabgabe sowie zur Online-Bewerbung bei den Studierenden) per Email über die dienstlichen / studentischen Hochschul-Email-Accounts informiert.

Der Wahlkalender mit allen wichtigen Terminen und Fristen wird vom zentralen Wahlvostand in seiner ersten Sitzung im Oktober festgelegt.
Studierende finden auf der Website des AStA ebenfalls Informationen rund um die Hochschulwahlen.

Stand heute (02.02.2026) nach Wahlende um 12 Uhr haben 2.836 Personen von 13.981 Wahlberechtigten Ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 20,28 Prozent.

Wie ist die Wahlbeteiligung in meinem Fachbereich (Fachbereichsrat und Fachschaftsrat) und beim Senat und StuPa? Hier finden Sie eine Übersicht zur Wahlbeteiligung für jeden Fachbereich und jedes Gremium und für jede Wählergruppe.

(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)

Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).

Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media und im Fachbereich Informatik sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).

Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.

Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.

Studierende:
Senat: 5 Sitze + 5 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat:  4 Sitze (FB Media / FB Informatik 5) zu vergeben + 4 Stellvertreter*innen (FB Media / FB Informatik 5).

Professor*innen: 
Senat: 9 Sitze + 9 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat:  7 Sitze (FB Media / FB Informatik 9) zu vergeben + 7 Stellvertreter*innen (FB Media / FB Informatik 9).

Administrativ-technische Mitglieder:
Senat: 2 Sitze + 2 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat:  1 Sitz zu vergeben + 1 Stellvertreter. 

Wissenschaftliche Mitglieder:
Senat: 1 Sitz + 1 Stellvertreter*in;
Fachbereichsrat:  1 Sitze (FB Media / FB Informatik 2) zu vergeben + 1 Stellvertreter*in (FB Media / FB Informatik 2).

Fachschaftsräte: Die Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Fachschaftsräten variiert je nach Größe (Anzahl der Studierenden) des jeweiligen Fachbereichs:
(Stand Wahlen WS 2025/26):

  • FB A: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB BU: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB CuB: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
  • FB EIT: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB G: 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
  • FB GW: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
  • FB I: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB MD: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
  • FB MK: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB MN: 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
  • FB S: 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
  • FB W: 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen

Studierendenparlament: Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern + im Idealfall aus der gleichen Anzahl Stellvertretungen. Man kann sich für die Wahl in das StuPa bewerben - durch die Bewerbung für eine der antretenden Listen. Nur wenn man auf einer Liste kandidiert, kann man in das StuPa gewählt werden.

Die Studierenden wählen die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) sowie die Mitglieder des jeweiligen Fachschaftsrates; in diesen beiden Gremien sind ausschließlich Studierende vertreten.

Die Studierenden der Hochschule wählen außerdem die studentischen Vertreter*innen für den Senat und die Vertreter*innen für ihren Fachbereichsrat; in beiden Gremien sind neben den Studierenden noch Professor*innen und Mitarbeiter*innen dabei.

Die Professor*innen und Mitarbeiter*innen wählen ihre jeweiligen Vertreter in den Senat und in den Fachbereichsrat ihres Fachbereichs. Mitarbeiter*innen, die nicht zu einem Fachbereich gehören, sondern einer ZOE zugeordnet sind, wählen nur die Vertreter für den Senat.

Als Mitarbeiter*n der Hochschule ist man entweder als wissenschaftliches Mitglied oder administrativ-technisches Mitglied wahlberechtigt. Wissenschaftliche Mitglieder sind: Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Alle anderen Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Verwaltung und Technik gehören zur Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder; Laboringenieure haben die Option, auch zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder zu gehören.
(Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 3 HessHG, § 3 Abs. 1 WahlO).

In der Phase der Offenlegung des Wählerverzeichnisses (siehe Wahlkalender) ist ein Einspruch zur Zuordnung möglich. Danach können keine Einwendungen mehr vorgebracht bzw. Änderungen vorgenommen werden. Das Wählerverzeichnis und somit der eigene Eintrag kann aber jederzeit noch eingesehen werden über „Datenpflege Beschäftigte“ - „elektronische Wahlen / Wählerverzeichnis“.

Kann man für die Hochschulwahlen auch hochschulöffentliche Rechner nutzen?

Ja. Möglichkeiten zur Nutzung von hochschulöffentlichen Rechnern gibt es bei Bedarf in den Lernräumen der Bibliotheken auf den Campus Darmstadt und Dieburg im Rahmen der dortigen Öffnungszeiten.

Sicherheitshinweis: Wir empfehlen bei der Benutzung öffentlicher PCs, wo persönliche Zugangsdaten eingegeben werden, den Browser im Inkognito Modus zu benutzen und nach der Stimmabgabe die Browserfenster zu schließen.

Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze  - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.

Kontakt

Abteilung Wahlamt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C10, 13.35

+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de

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