Hochschulwahlen an der h_da

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Hochschulwahlen im Wintersemester 2024/25 sind beendet

Wahlberechtigt waren alle Studierenden, alle Professor*innen und alle Mitarbeitenden der Hochschule Darmstadt. Gewählt wurden die Mitglieder folgender Gremien:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Studierendenparlament
  • Fachschaftsräte

Die Hochschulwahlen wurden als Online-Wahl durchgeführt.

Die Wahlbeteiligung lag insgesamt (für alle Wählergruppen und Gremien) bei 24,7%, bei den Studierenden lag sie bei sehr guten 20,29% und damit deutlich höher als im letzten Jahr (17,84%).

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2025 und geht bis zum 31.03.2026 für Studierende und bis zum 31.03.2027 für Professor*innen und Mitarbeiter*innen. Scheidet ein Mitglied eines Gremiums vorzeitig aus, wird ein Stellvertreter Mitglied für die restliche Amtszeit (§ 24 WahlO).

Für die Wahlen von StuPA und Fachschaftsräte (studentische Selbstverwaltung) ist der AStA als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig. Studierende finden auf der Website des AStA ebenfalls Informationen rund um die Hochschulwahlen.

Wahlergebnisse der Hochschulwahlen WS 2024/25

Die Wahlergebnisse der Hochschulwahlen 2025 für Senat und Fachbereichsräte für alle Wählergruppen finden Sie nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten (ST-Account) unter diesem Text: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung. Die Wahlergebnisse für Fachschaftsräte und Studierendenparlament finden Sie auf der Website des AStA. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2025 und dauert für Studierende ein Jahr und für Professor*innen und Mitarbeiter*innen zwei Jahre.

 

Insgesamt haben 3.745 Personen von 15.426 Wahlberechtigten Ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 24,27 Prozent.

Wie ist die Wahlbeteiligung in meinem Fachbereich (Fachbereichsrat und Fachschaftsrat) und beim Senat und StuPa? Hier finden Sie eine Übersicht zur Wahlbeteiligung für jeden Fachbereich und jedes Gremium und für jede Wählergruppe.

(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)

Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).

Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media und im Fachbereich Informatik sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.

Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).

Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.

Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.

Die Studierenden wählen die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) sowie die Mitglieder der Fachschaftsräte; in diesen beiden Gremien sind ausschließlich Studierende vertreten.

Die Studierenden der Hochschule wählen außerdem die studentischen Vertreter*innen für den Senat und die Vertreter*innen für die 12 Fachbereichsräte; in beiden Gremien sind neben den Studierenden noch Professor*innen und Mitarbeiter*innen dabei.

Die Professor*innen und Mitarbeiter*innen wählen ihre jeweiligen Vertreter in den Senat und in den Fachbereichsrat ihres Fachbereichs. Mitarbeiter*innen, die nicht zu einem Fachbereich gehören, sondern einer ZOE zugeordnet sind, wählen nur die Vertreter für den Senat.

Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze  - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.

Wahlbekanntmachungen

Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website, Daten werden sichtbar nach Anmeldung.

Weitere Wahldokumente

Dokumente der Abt. Stabsstelle Wahlamt zu den Hochschulwahlen an der Hochschule Darmstadt finden Sie im IMS unter der Dokumentengruppe

Kontakt

Stabsstelle Wahlamt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C10, 13.35

+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de

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Sprechstunde
Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie:

Die Wahlbekanntmachungen und die Wahlergebnisse werden nur angezeigt, wenn Sie mit Ihren h_da-Benutzderdaten angemeldet sind: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung.

Hinweise zur IT-Sicherheit

Bitte beachten Sie auch folgende Sicherheitshinweise: 

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  • Auf diesem Gerät sollte eine aktuelle Sicherheitssoftware (Virenscanner) vorhanden sein.

Erklärfilm: Warum solltest Du wählen?

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