
Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Darmstadt und somit auch Ihr Status als Studierende/r. Wir empfehlen Ihnen daher, den Studierendenstatus bis zum Abschluss eines Semesters beizubehalten.
- Bei Abschluss des Studiums mit bestandener Prüfung werden Sie automatisch mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert.
- Wenn Sie sich vorsorglich für das nächste Semester zurückmelden, bevor Ihr Abschlussdatum im System eingetragen ist, erfolgt Ihre Exmatrikulation nicht automatisch zum Ende Ihres Abschlusssemesters, sondern erst zum Ende des nächsten Semesters. Bitte exmatrikulieren Sie sich dementsprechend selbst zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
- Bei Unterbrechung des Studiums oder wenn Sie die Hochschule wechseln möchten, stellen Sie bitte bis spätestens 30.09. eines Sommer- und 31.03. eines Wintersemesters den Antrag auf Exmatrikulation. Nach Semesterbeginn (01.04. für ein Sommer- / 01.10. für ein Wintersemester) ist eine Exmatrikulation zum Ende des begonnenen Semesters oder zum Tagesdatum möglich.
- Eine rückwirkende Exmatrikulation ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie von Amts wegen exmatrikuliert wurden, können Sie Ihre nachträgliche, ordnungsgemäße Exmatrikulation nur zum Ende des Semesters beantragen, in das Sie zuletzt eingeschrieben waren
Ihre Zugriffsberechtigung auf my.h-da – Mein Hochschulportal endet 180 Tage nach Exmatrikulationsdatum.
Exmatrikulation zum Tagesdatum
Die Exmatrikulation zu einem bestimmten Tagesdatum vor Ablauf des laufenden Semesters ist nur möglich, wenn uns bis zum beantragten Termin die CampusCard der/des Studierenden zusammen mit dem vollständigen Antrag auf Exmatrikulation vorliegt.
Erhalten wir den Antrag ohne CampusCard erfolgt die Exmatrikulation abweichend zum beantragten Termin zu dem Tagesdatum, an dem der Antrag vollständig ist.
Was ist eine Exmatrikulation von Amts wegen?
In diesem Fall werden Studierende von der Hochschule exmatrikuliert. Gründe dafür sind:
- fehlende/unvollständige Zahlung des Semesterbeitrags,
- Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der studentischen Krankenversicherung,
- endgültiges Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (hierüber werden Sie vorab vom Prüfungsamt informiert).
Anträge
Exmatrikulation
Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen. Bitte stellen Sie vor der Antragstellung sicher, dass gegenüber der h_da keine Verbindlichkeiten mehr bestehen (z.B. Rückgabe von Büchern). Das Guthaben der CampusCard können Sie sich vorab in der Mensa auszahlen lassen. Die Gültigkeit der CampusCard und RMV-Ticket endet mit dem Tag der Exmatrikulation. Nach Bearbeitung des Antrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung online auf my.h-da.de zur Verfügung.
Rückerstattung des Semesterbeitrages
Die Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur aus bestimmten Gründen möglich. Alle Informationen sind im Antrag auf Rückerstattung zu finden.
Bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum im Laufe des Semesters erfolgt keine Rückerstattung.
Kontakt
Bitte nutzen Sie Ihre studentische Mailadresse zur Kontaktaufnahme!
Erreichbarkeit über Feiertage
Wir sind von Mittwoch, 20.12.2023 bis Freitag, 05.01.2024 aufgrund der Feiertage nicht erreichbar. Auch unsere Sprechzeiten entfallen in dieser Zeit. Ab Montag, 08. Januar 2024 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Rücktritt von der Immatrikulation
Sie sind bereits eingeschrieben und können oder wollen Ihr Studium an der h_da doch nicht wahrnehmen? Infos und Anträge zu Rücktritt finden Sie im Bereich Bewerbung.