
Exmatrikulation – das Studium beenden
Mit der Exmatrikulation endet Ihr Studium an der h_da. In der Regel erfolgt eine Exmatrikulation, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben. Es kann aber auch andere Gründe für eine Exmatrikulation geben. Was es bei einer Exmatrikulation zu beachten gilt und welche Schritte gegebenenfalls notwendig sind, haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Exmatrikulation bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden: h-da.de/hhg.
Mögliche Anträge
Exmatrikulation |
Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen. Bitte achten Sie darauf, dass bei der Antragstellung keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber der h_da bestehen (z.B. Rückgabe von Büchern). Nach Bearbeitung des Antrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung online auf my.h-da.de zur Verfügung. |
Rückerstattung des Semesterbeitrags |
Die Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die Rückerstattungsgründe entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Rückerstattung. Bitte beachten Sie die Fristen für den Antrag auf Rückerstattung. Bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum in einem laufenden Semester erfolgt keine Rückerstattung. |
Rückerstattung des Semestertickets |
Auf der Seite des AStA können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rückerstattung des Semestertickets erfüllen, und gegebenenfalls einen Antrag stellen.
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Erfolgreicher Studienabschluss – in der Regel automatische Exmatrikulation
Haben Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine automatische Exmatrikulation zum Ende des Semesters – sofern Sie sich nicht für das kommende Semester zurückgemeldet haben.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Sollte nach Erbringung Ihrer letzten Studienleistung nur noch die Eintragung der Abschlussnote sowie die Zeugnisausstellung fehlen, ist es nicht notwendig, sich für das kommende Semester zurückzumelden. In diesem Fall ist in der Exmatrikulationsbescheinigung der Grund „fehlende Rückmeldung“ angegeben. Nach erfolgter Noteneintragung kann der Grund korrigiert werden. Für eine entsprechende Korrektur kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Kontaktdaten finden Sie im rechten Seitenbereich.
- Sollten Sie sich vorsorglich für das kommende Semester zurückgemeldet haben, da Ihre Prüfungsnote noch nicht eingetragen war, können Sie Ihren Studierendenstatus für das entsprechende Semester beibehalten oder einen Antrag auf Exmatrikulation stellen und dann innerhalb der entsprechenden Frist Rückerstattung beantragen. Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie im Hochschulportal my.h-da im Bereich „Studienservice“.
- Sollten Sie sich für einen Master-Studiengang oder einen zweiten Studiengang bewerben wollen, ist eine Rückmeldung für das kommende Semester nötig.
Abschlussdokumente
Ihre Studienabschlussdokumente erhalten Sie beim Zentralen Prüfungsamt (s. Ausnahme im nächsten Punkt). Sobald die Dokumente fertiggestellt wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre studentische E-Mail-Adresse.
Ausnahme: Studienabschlussdokumente für Absolvent*innen des Fachbereichs EIT
Haben Sie Ihr Studium am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik abgeschlossen, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente im Prüfungssekretariat des Fachbereichs stellen.
Keine Immatrikulation für Erhalt der Studienabschlussdokumente erforderlich
Ihre Studienabschlussdokumente werden auch nach der Exmatrikulation erstellt und im Zentralen Prüfungsamt so lange aufbewahrt, bis Sie diese persönlich abholen oder eine Postsendung beantragen.
Studium pausieren, Studienabbruch, Hochschulwechsel – Exmatrikulation beantragen
Wenn Sie Ihr Studium pausieren, abbrechen oder an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, stellen Sie bitte im Hochschulportal my.h-da einen Antrag auf Exmatrikulation.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Exmatrikulation ist nur zum Ende eines begonnenen Semesters oder zum Tagesdatum möglich.
- Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
- Ihre bisher erbrachten Leistungen bleiben bestehen.
- Eine verifizierte Leistungsübersicht und die bei einem Hochschulwechsel erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie beim Zentralen Prüfungsamt der h_da beantragen.
- Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester zurückgemeldet haben, ist eine Rückerstattung nur möglich, wenn Sie sich vor Beginn des neuen Semesters exmatrikuliert haben oder wenn Sie den Nachweis über einen Hochschulwechsel bis zur Antragsfrist erbringen können.
Exmatrikulation von Amts wegen – frühzeitig Beratungsangebote wahrnehmen
Sollten Sie bestimmte formale Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Bevor Sie allerdings exmatrikuliert werden, erhalten Sie eine Mahnung und Androhung der Exmatrikulation von Amts wegen in elektronischer Form. Mit der Mahnung erhatlen Sie ggf. die Möglichkeit, die Exmatrikulation abzuwenden.
Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen sind:
- Bei der Rückmeldung liegt kein fristgerechter Zahlungseingang des Semesterbeitrags vor.
Wenn der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist nicht verbucht werden konnte, geht die h_da davon aus, dass Sie Ihr Studium nicht fortsetzen möchten. Nach Erhalt des Schreibens mit der Androhung der Exmatrikulation haben Sie die Möglichkeit, durch Überweisung des ausstehenden Semesterbeitrags inklusive Säumnisgebühr innerhalb der angegebenen Frist gegen die Exmatrikulation Widerspruch einzulegen. Ihre Exmatrikulation wird dadurch hinfällig. Ein schriftlicher Widerspruch wird nicht benötigt. Sofern das Geld innerhalb dieser Frist vollständig auf dem Konto der h_da eingegangen ist, werden Sie für das kommende Semester zurückgemeldet. Dies können Sie selbst über my.h-da.de einsehen. Nach der ordnungsgemäßen Rückmeldung erhalten Sie eine E-Mail an Ihren studentischen Account. Sie können dann Ihre campuscard für das kommende Semester validieren.
- Bei der Rückmeldung fehlt die Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse oder der Nachweis über eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach Erhalt des Schreibens zur Androhung der Exmatrikulation haben Sie einen Monat Zeit, die Bestätigungsmeldung Ihrer Krankenkasse nachzureichen, die nachweist, dass der Zahlungsverzug mit der Krankenkasse geklärt ist und der Versicherungsstatus damit erneut bestätigt wurde.
- Eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung ist endgültig nicht erbracht worden.
Es erfolgt die Exmatrikulation. Bei einer oder mehreren endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung(en), kann der gleiche Studiengang nicht mehr studiert werden. In diesem Fall erhalten Sie den Bescheid über Ihre Exmatrikulation mit allen wichtigen Informationen vom Zentralen Prüfungsamt.
- Die Nachreichung erforderlicher Nachweise für eine vorläufige Immatrikulation sind nicht fristgerecht erfolgt.
- Es wurden für mehr als zwei Jahre keine Studienleistungen erbracht.
Der Exmatrikulation geht allerdings immer eine Einladung zu einem Gespräch mit Vertreter*innen Ihres Studiengangs voraus, in dem Sie nachvollziehbar begründen können, weshalb Sie keine Studienleistungen erbracht haben. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, darzulegen, dass Sie motiviert sind, das Studium erfolgreich zu beenden. Grundsätzlich hat die h_da ein Interesse daran, Sie mit einem Studienabschluss aus der h_da zu entlassen. Sollten Sie dennoch exmatrikuliert werden, sind Sie nicht für den gleichen Studiengang gesperrt und Ihr Prüfungsanspruch geht durch die Exmatrikulation nicht verloren. Sie können sich erneut an der h_da oder einer anderen Hochschule bewerben.
- Immatrikulation wegen fehlerhaften Zulassungsbescheids.
Sie sind aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheids immatrikuliert worden und die Rücknahme des Zulassungsbescheids ist unanfechtbar geworden oder sofort vollziehbar.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Daten unbedingt aktuell halten! Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt zum Ende eines Semesters nachdem der Bescheid über die bevorstehende Exmatrikulation seitens der h_da übermittelt wurde. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Studierendenstatus und mögliche Meldungen auf my.h-da sowie Ihre studentische E-Mail-Adresse. Halten Sie außerdem Ihre Kontaktdaten aktuell.
- Fristen unbedingt beachten! Denken Sie daran, sich für jedes Semester fristgerecht zurückzumelden und den Semesterbeitrag rechtzeitig zu überweisen!
- Persönliche Beratung in Anspruch nehmen! Wir empfehlen im Fall einer drohenden Exmatrikulation eine individuelle Beratung bei der Zentralen Studienberatung wahrzunehmen. Einen Beratungstermin können Sie bequem online buchen.
Bescheinigungen, Zugriff auf my.h-da, campuscard
Exmatrikulationsbescheinigung
Die Exmatrikulationsbescheinigung wird elektronisch im Hochschulportal my.h-da bereitgestellt. Sie umfasst alle an der h_da studierten Studiengänge. Dort finden Sie auch die Bescheinigung, die Sie für die Rentenversicherung benötigen.
Zugriff auf my.h-da
Ihre Zugriffsberechtigung zum Hochschulportal my.h-da bleibt noch 180 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum bestehen. D. h. Sie können noch 180 Tage nach der erfolgten Exmatrikulation auf Ihren Studierenden-Account zugreifen, Bescheinigungen herunterladen oder sich mit Ihrem Account für einen weiteren Studiengang bewerben.
campuscard-Guthaben
Haben Sie noch ein Guthaben auf Ihrer campuscard, können Sie sich dieses an einem der Kassenautomaten des Studierendenwerks Darmstadt auszahlen lassen.
Rückgabe der campuscard
Sofern Sie Ihre campuscard noch nicht für das kommende Semester revalidiert haben, müssen Sie die campuscard nicht zurückgeben. Haben Sie die campuscard bereits revalidiert, muss die Karte bei der Beantragung einer Rückerstattung vorgelegt werden.
Kontakt
+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
Telefonische Sprechzeiten
Rufnummer: +49.6151.533-5551
Tag |
Uhrzeit |
Montag bis Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
Freitag |
09:00 - 12:00 |
Persönliche Sprechzeiten (Darmstadt)
Gebäude C23, 1. Etage, SSC-Schalter
Tag |
Uhrzeit |
Montag, Dienstag und Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
Mittwoch |
12:00 - 16:00 |
Freitag |
09:00 - 12:00 |
Persönliche Sprechzeiten (Dieburg)
Gebäude F01, 1. Etage, Raum 1.108 und 1.109
Tag |
Uhrzeit |
Dienstag |
09:00 - 12:00 |
Mittwoch* |
12:00 - 16:00 |
Donnerstag* |
09:00 - 12:00 |