Führungskräfte-Weiterbildung

Die Hessische Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2023 das "Rahmenkonzept Fort- und Weiterbildung in der Hessischen Landesverwaltung" beschlossen. Dieses richtet sich an alle Beschäftigten, insbesondere aber an die Führungskräfte.

Unter Ziffer 5. des Fortbildungskonzepts ist die Fortbildungsverpflichtung für die Führungskräfte beschrieben. Danach nehmen Führungskräfte innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums an mindestens fünf akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen, die auf die weitere Erhöhung der Führungskompetenz abzielen, teil. Die einzelnen Fortbildungsmaßnahmen können eine unterschiedliche Dauer haben, sollen insgesamt aber 10 Tage umfassen. Führungskräfte, die nicht während des gesammten Zeitraums in dieser Position sind, müssen die Fortbildungsmaßnahmen und -tage natürlich nur anteilig erreichen. Sie sollen aus mindestens vier verschiedenen Themenfeldern des Fortbildungskonzepts (Soziale und methodische Kompetenzen, Führung und Leitung, Internationalität, Verwaltungsmanagement, Gesundheitsmanagement) gewählt werden.

Darüber hinaus bilden sich Führungskräfte fachlich fort.

Weitere Informationen finden berechtigte Personen im Intranet.