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Hilfskräfterat

Willkommen auf der Seite des Hilfskräfterates der Hochschule Darmstadt!

Das Gremium Hilfskräfterat:

An den hessischen Hochschulen können seit der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetztes (HPVG - § 97 Abs. 7) Hilfskräfteräte als Interessensvertretungen der studentischen Hilfskräfte gewählt werden.
Der erste Hilfskräfterat der h_da wurde im Juni 2024 gewählt. Das Gremium ist derzeit nicht besetzt.
Der Termin für die nächste Wahl: Juni 2027.

Die näheren Bestimmungen für die Wahl regelt die Wahlordnung des Hilfskräfterats als Annex (Anhang) zur Wahlordnung der h_da.

Kontakt

Hilfskräfterat der Hochschule Darmstadt

Was sind die Aufgaben des Hilfskräfterats?

Aufgabe des Hilfskräfterates ist es, die besonderen Interessen der studentischen Hilfskräfte zu vertreten. Dies kann ganz verschiedene Themen und Handlungsfelder betreffen und kann sich auch auf h_da-spezifische Themen beziehen, sofern es solche gibt. Als Beispiele seien genannt: Der Arbeitsalltag als studentische Hilfskraft und damit zusammenhängende Probleme, Vergütungsstrukturen – insbesondere die Höhe der Hiwi-Gehälter, die Einbindung oder Nicht-Einbindung an bestehende Tarifverträge, die Regelungen zur Befristung der Hiwi-Verträge und ganz generell die Stellung im Wissenschaftssystem.
Darüber hinaus fungiert der Hilfskräfterat als beratende Stimme im Personalrat und im Senat.

FAQs zu den Wahlen zum Hilfskräfterat

  • Wahlberechtigt für die Wahl zum Hilfskräfterat sind alle Personen, die am Wahltag als studentische Hilfskräfte an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sind.
  • Wählbar zum Hilfskräfterat sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als studentische Hilfskraft an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sind.
  • Es ist nicht erforderlich, dass man an der Hochschule Darmstadt als Student/in eingeschrieben ist. Lediglich der Status als studentische Hilfskraft/Tutor*in zum Zeitpunkt der Wahl ist Voraussetzung für die Wahlberechtigung..

 

  • Der zu wählende Hilfskräfterat besteht an der h_da aus drei Vertreter*innen.
  • Die Amtszeit der gewählten Hilfskräfteratsmitglieder beginnt jeweils am 01.07. und endet nach einem Jahr. Das Gremium ist derzeit an der Hochschule Darmstadt nicht besetzt.

Was ist, wenn die Tätigkeit als studentische Hilfskraft beendet wird?

Für Mitglieder des Hilfskräfterates gilt: Solange man noch Studierende/r der Hochschule Darmstadt ist, ist man auch weiterhin Mitglied im Hilfskräfterat. Nur wenn man die Hochschule verlässt, endet die Mitgliedschaft im Hilfskräfterat.

Kontakt Wahlbüro

Stabsstelle Wahlamt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C10, 13.35

+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de

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Sprechstunde
Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr

Jung, akademisch, (immer noch) prekär: Studentische Erwerbsarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Studie der Universität Göttingen zu sozialer Lage und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit ver.di und GEW. Hopp, M.; Hoffmann, A.-K.; Moya Schreieder, N.& Heiland, H. (Göttingen 2026). 

Hinweise zur IT-Sicherheit

Bitte beachten Sie auch folgende Sicherheitshinweise: 

  • Benutzen Sie beim Zugriff auf die Website für die Wahl zum Hilfskräfterat ein Gerät, bei dem das Betriebssystem und der Browser auf aktuellem Stand sind.
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