Wechseln innerhalb der Hochschule Darmstadt

Sie sind aktuell an der Hochschule Darmstadt immatrikuliert, wollen Ihren Studiengang zum kommenden Semester wechseln oder nach Abschluss Ihres Studiums in ein Master- oder Zweitstudium umgeschrieben werden?

Bewerbungsportal

Interne Bewerber*innen loggen sich im Hochschulportal my.h-da mit ihrer studentischen Benutzerkennung und selbstgewähltem Passwort ein. Dort finden Sie im Menü unter "Studienangebot" die Online-Bewerbung. Bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise je nach Art des Wechsels. 

Hinweis für internationale Studierende

Im Vorfeld auf einen Studiengangswechsel, ist zu überprüfen, ob eine Fachbindung besteht und somit der Wechsel in den gewählten Studiengang möglich ist. Beachten Sie außerdem, dass ein Studiengang/Fachwechsel und die damit verbundene Verlängerung Ihrer Studienzeit Auswirkungen auf Ihren  Aufenthaltsstatus haben. Ein Beratungsgespräch kann im Vorfeld hilfreich sein.

Art des Wechsels

In das 1. Fachsemester (zulassungsbeschränkter Studiengang)

Eine Registrierung auf Hochschulstart ist für die Bewerbung erforderlich. Rückfragen stellen Sie bitte an bachelor@h-da.de

In ein höheres Fachsemester (zulassungsbeschränkt)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Bewerbungsantrag:

  • Die Gesamtübersicht der absolvierten Leistungen einschließlich aller Prüfungsversuche im bisherigen Studium.
  • Vorpraktikumsnachweis falls erforderlich.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch), falls Sie im gewählten Studiengang immatrikuliert sind oder waren.

Falls Sie aktuell nicht im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, sich parallel für einen Studienplatz im 1. Fachsemester zu bewerben. 
Ihren Zulassungs-/oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie nach der Einstufung des Fachbereichs und nach Ende der Rückmeldefrist. Denn erst dann können wir feststellen, ob in Ihrem Wunschstudiengang freie Plätze zur Verfügung stehen.

In das 1. Fachsemester (zulassungsfreier Studiengang)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Bewerbungsantrag:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch), falls Sie im gewählten Studiengang immatrikuliert sind oder waren.

In ein höheres Fachsemester (zulassungsfreier Studiengang)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Bewerbungsantrag:

  • Anerkennungsbescheid des Fachbereichs, falls ein Vorpraktikum erforderlich ist (informieren Sie sich auf der Seite des Studiengangs unter "Vorbildung").
  • Die Gesamtübersicht der absolvierten Leistungen einschließlich aller Prüfungsversuche im bisherigen Studium.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch), falls Sie im gewählten Studiengang bereits in der Vergangenheit einmal eingeschrieben waren.

Der BBPO-Wechsel ist immer nur mit Beginn eines Semesters möglich. Das Antragsformular erhalten Sie im Fachbereich, dort wird auch der Wechsel eingetragen inklusive die Leistungen, die evtl. umgebucht werden müssen. Anträge können nur innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Frist bis zum Vorlesungsbeginn möglich.

Ändert sich jedoch die Fachsemesteranzahl ist zusätzlich der „Antrag auf internen Studiengangwechsel“ im Hochschulportal my.h-da notwendig.

Konsequenzen durch den Wechsel
Die Studierenden müssen vorher über die Konsequenzen des Wechsels informiert werden. Im Rahmen des Mentoring sollte ein solcher Wechsel zum frühestmöglichen Zeitpunkt empfohlen werden. (Prüfungsausschuss-Vorsitzender oder Fachbereichs-Assistenz). Der Wechsel gilt für das komplette Semester und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Anzahl der Fachsemester wird fortgeschrieben. Die bisher erworbenen Leistungsnachweise bleiben erhalten, Fehlversuche werden in die neue PO mitgenommen.

Wechsel nach einem Bachelor-Abschluss

Nach Abschluss des Bachelors intern in ein Zweitstudium (zulassungsbeschränkter Studiengang)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Bewerbungsantrag:

  • Das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums. Falls Ihnen dieses nicht vorliegt und noch keine Eintragung Ihrer Prüfungsergebnisse erfolgt ist, benötigen Sie eine Bescheinigung des Fachbereichs über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums.
  • Falls Sie im gewählten Studiengang bereits in der Vergangenheit einmal eingeschrieben waren, ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch) nötig.
  • Die Auswahl der zu vergebenden Studienplätze erfolgt nicht ausschließlich über die Durchschnittsnote Ihres Erststudiums. Sie benötigen eine formlose Begründung zum Zweitstudium. Dort erläutern Sie, warum Sie das Zweitstudium absolvieren möchten.

Nach Abschluss des Bachelors intern in ein Zweitstudium (zulassungsfreier Studiengang)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Bewerbungsantrag:

  • Falls Sie im gewählten Studiengang bereits in der Vergangenheit einmal eingeschrieben waren, ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch) nötig.

Ihre Umschreibung kann erst dann erfolgen, wenn die Abschlussnote und das Prüfungsdatum Ihres Erststudiums durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs eingetragen wurden. 

FAQ

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zum internen Studiengangwechsel.