h_da-Hochhaus im Sommer, von vorn rechts unten in den Himmel schauend fotografiert

Das Präsidium

Leitungsgremium der Hochschule Darmstadt ist das Präsidium, dem der Präsident, die Vizepräsidenten und der Kanzler angehören. Im Präsidium führt der Präsident den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Er vertritt die Hochschule nach außen. Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums und ist Beauftragter für den Haushalt.

Präsident
Prof. Dr. Arnd Steinmetz

+49.6151.533-5001
praesident@h-da.de


Referentin
Dorina Kaiser

+49.6151.533-5002
referentin-p@h-da.de


Referentin
Ruth Tewolde

+49.6151.533-5003
referentin-p@h-da.de


Assistenz
Susanne Beemelmann

+49.6151.533-5004
assistenz-praesident@h-da.de

Kanzler
Dr. Thomas Bartnitzki

+49.6151.533-5010
kanzler@h-da.de


Ständige Kanzlervertreterin
Tanja Wissel

+49.6151.533-5011
tanja.wissel@h-da.de


Referentin
Dr. Nadine Kramer

+49.6151.533-5013
referentin-k@h-da.de


Assistenz
Kerstin Sauerwein

+49.6151.533-5012
assistenz-kanzler@h-da.de

Vizepräsidenten

Die Vizepräsidenten haben jeweils einen spezifischen Verantwortungsbereich: Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten (VP S), Forschung und Nachhaltige Entwicklung (VP FN).

Vizepräsidentin für Forschung, Transfer und Nachhaltige Entwicklung
Prof. Dr. Nicole Saenger

+49.6151.533-5030
vpf@h-da.de


Referentin
Anna Herbst

+49.6151.533-5031
referentin-vpf@h-da.de


Assistenz
Nicole Kuschek

+49.6151.533-5032
assistenz-vpfn@h-da.de

Vizepräsident Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten
Prof. Dr. Matthias Vieth

+49.6151.533-5020
vps@h-da.de


Referentin
Martina Mohrbacher

+49.6151.533-5021
referentin-vps@h-da.de


Assistenz
Ruth Schreiner

49.6151.533-5022
assistenz-vps@h-da.de

Die Aufgaben

Die gesetzlichen Aufgaben des Präsidiums sind so beschrieben: Es leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrates gemeinsam mit anderen Organen, insbesondere dem Senat, den Fachbereichen und den Mitgliedern und Angehörigen ihre innere und äußere Entwicklung. Weiterhin schließt das Präsidium die Zielvereinbarungen mit dem Land Hessen ab, weist die Budgets zu, stellt die Wirtschaftsplanung auf und stimmt den Strukturplänen der Fachbereiche zu; all dies im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen.

Das Präsidium hat Vorschlagsrecht im Senat für die Einführung und Aufhebung von Studiengängen und entscheidet über die Einrichtung und Aufhebung wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen.

Erweitertes Präsidium

Das Präsidium berät zusammen mit den Dekaninnen und Dekanen gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung.

Erörterungsgespräch des Erweiterten Präsidiums gem. HessHG

Gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung berät das Präsidium zusammen mit den Dekaninnen und Dekanen im Erörterungsgespräch des Erweiterten Präsidiums gem. HessHG. Hieran nehmen teil: Präsidium, Dekaninnen/Dekane der Fachbereiche, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Ansprechperson für Antidiskriminierung,  Vorsitzende des Organs der Studierenden nach §85 Abs. 1 S.4 HessHG (AStA), Vorsitzende des Personalrats.   

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