Kranken- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Für Studierende besteht in der Regel die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung für die Gesamtdauer des Studiums. Kriterien wie z.B. Alter, Semesterzahl, Verdienst oder bisheriger Versicherung sind wichtig für die Wahl der Krankenversicherung. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und Aspekte, die zu beachten sind, finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Elektronisches Meldeverfahren

Der gesamte Datenaustausch zwischen der h_da und die Krankenkassen erfolgt elektronisch. 

Absendernummer der h_da: H0001014.

Nachweis zur Immatrikulation

Zur Immatrikulation an der h_da, muss der Versicherungsnachweis in elektronischer Form vorliegen. Der gesamte Datenaustausch zwischen der Hochschule und der Krankenkasse erfolgt elektronisch in folgender Reihenfolge:

  1. Teilen Sie während des Bewerbungszeitraums Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie den "Meldegrund 10 für die Hochschule Darmstadt" benötigen. Wenn Sie privatversichert sind, können Sie eine entsprechende Bestätigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. 
  2. Ihre zuständige Krankenkasse übermittelt die elektronische Meldung an die h_da, dies kann einige Werktage dauern. 
  3. Nach Erhalt der elektronischen Meldung bestätigt die h_da, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, Ihre Immatrikulation durch den "Meldegrund M20" an Ihre Krankenkasse. 

Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus!

Nachweis während des Studiums

Wechsel der Krankenkasse

Auch ein Wechsel der Krankenkasse/der Krankenversicherung muss während es Studiums gemeldet werden. Dafür fordern Sie umgehend eine Meldung über den Versicherungsstatus bei der neuen Krankenkasse an. die diese elektronisch der h_da zur Verfügung stellt. Die Absendernummer der h_da für das elektronische Meldeverfahren lautet H0001014.

Weitere Informationen rund um das Thema Versicherung finden Sie auch auf der Webseite des Studierendenwerks.

Verzug bei Zahlungen der Krankenkassenbeiträge

Sind Sie mit Ihren Zahlungen bei der Krankenkasse im Verzug, so ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, uns das mitzuteilen. Wenn eine solche Meldung an der h_da eingegangen ist, wird eine Sperre zur Rückmeldung in das nächste Semester gesetzt bis der Zahlungsverzug mit der Krankenkasse geklärt und der Versicherungsstatus erneut bestätigt wurde. Eine Rückmeldung ohne Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist nicht möglich, sollte das Problem nicht behoben werden, droht Ihnen die Exmatrikulation von Amts wegen. 

Ende des Studiums

Nach Beendigung des Studiums übermittelt die h_da den „Meldegrund M30“ innerhalb weniger Wochen nach der Exmatrikulation an die zuständige Krankenkasse. 

Informationen für internationale Bewerber*innen/Studierende

Für die Erstbeantragung und für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist die Vorlage eines Versicherungsnachweises notwendig.

 

EU/EWR-Staatsangehörige

Studierende aus der EU oder dem EWR, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sind, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung in Deutschland. Sie können sie sich Ihren heimischen Versicherungsstatus bei einer frei wählbaren deutschen gesetzlichen Krankenversicherung anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des deutschen Studierendenwerks

 

Studienkolleg/Sprachkurs

Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt oder ein Studienkolleg besucht, kann sich im Regelfall nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall muss eine private Versicherung gewählt werden.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, in welcher Form der Nachweis erfolgen soll.

Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 Jahre sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Unfallversicherung

Studierende an hessischen Hochschulen sind während ihres Studiums und auf den damit verbundenen Wegen und Veranstaltungen durch die Unfallkasse Hessen versichert. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für Körperschäden, nicht aber für Sachschäden. Alle Informationen zu den Leistungen und zum Verhalten im Falle eines Unfalls finden Sie auf der Website der Unfallkasse Hessen

Meldung eines Unfalls

Sollten Sie nach einem Unfall, der im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der h_da steht, länger als drei Tage arbeitsunfähig oder „studienunfähig“ sein, muss der Unfall zunächst der h_da gemeldet werden. Senden Sie die ausgefüllte Unfallanzeige an helpdesk@h-da.de. Achten Sie bitte darauf, dass im Feld 21 der Anzeige ein Zeitraum (Beginn und Ende) der am Unfalltag regulär geplanten Hochschulveranstaltung eingetragen ist. Außerdem ist Bestätigung eines hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers zum Unfallhergang erforderlich (siehe Zeile 22 des Formulars).

 

Unfallanzeige (PDF)

Kontakt

+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*

*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer

Sprechstunden

Telefon

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09:00–16:00 Uhr

Mittwoch

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Präsenz-Sprechstunde Darmstadt: Schöfferstr. 3, Geb. C23, 1.OG (SSC-Schalter)

weitere Termine nach Absprache

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09:00–16:00 Uhr

Freitag

09:00–12:00 Uhr

Präsenz-Sprechstunde Dieburg: Max-Planck-Str.2, Geb. F01, 1.OG, Rm. 1.108 und 1.109

*während der Vorlesungszeit

Dienstag

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Mittwoch*

12:00–16:00 Uhr

Donnerstag*

09:00–12:00 Uhr

weiterführende Informationen

Fragen zur Bewerbung Bachelor/Diplom

Fragen zur Bewerbung Master

Fragen zur Bewerbung internationale Studieninteressierte