sitzende Frau sieht dem Betrachter abgewandten Mann an

Antidiskriminierung

Kein Platz für Antisemitismus, Rassismus und jede andere Form von Diskriminierung

Seit den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 steigt in Deutschland die Zahl antisemitischer Vorfälle stark an. Auch an Hochschulen machen Jüdinnen und Juden vermehrt antisemitische Erfahrungen.

In einer gemeinsamen Erklärung stellen sich das Land Hessen und die hessischen Hochschulen entschieden gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung.

zur Resolution

weitere Infos und Beratungsstellen zu Antisemitismus

Die h_da fördert einen respektvollen und wertschätzenden Umgang unter allen Mitgliedern und Angehörigen. Chancengleichheit und Fairness sind von zentraler Bedeutung.

Benachteiligungen

  • aus rassistischen Gründen oder wegen
  • der ethnischen oder sozialen Herkunft,
  • des Geschlechts oder der sexuellen Identität
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • chronischer Erkrankung,
  • des Alters 

sollen beseitigt werden.

Benachteiligungsformen

  1. unmittelbare Benachteiligung: Sie erfahren wegen eines oben genannten Grundes eine ungünstige Behandlung. Die Anweisung zur Benachteiligung gilt als Benachteiligung.
  2. mittelbare Benachteiligung: Sie werden wegen eines oben genannten Grundes durch Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt
  3. (sexuelle) Belästigung: Sie werden durch (sexuell bestimmte) Verhaltensweisen, die mit einem oben genannten Grund in Zusammenhang stehen, in ihrer Würde verletzt. Das belästigende Verhalten kann sowohl verbaler als auch nonverbaler Art sein. Auch Mobbing oder Stalking können eine (sexuelle) Belästigung darstellen. Unterstützung bei sexueller Diskriminierung und Gewalt

Eine detaillierte Definition der Benachteiligungsformen finden Sie in §3 der Antidiskriminierungsrichtlinie.

Beratungsstellen

  • Möglichkeit zur Aussprache geben
  • über Unterstützungsmöglichkeiten und Rechte informieren
  • soweit erforderlich auf externe Beratungsstellen verweisen

Sie können das Beratungsangebot auch unter Einschaltung einer dritten Person oder durch Verwendung eines Pseudonyms wahrnehmen. Die Beratungsstellen können mit Ihrem Einverständnis auf eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und der Gegenpartei hinwirken.

Beschwerderecht und -verfahren

Im Falle einer Benachteiligung haben Sie ein Beschwerderecht. Die Beschwerde ist nach Möglichkeit schriftlich bei der Beschwerdestelle zu erheben. Details zum Beschwerdeverfahren finden Sie in §9 der Antidiskriminierungsrichtlinie. Wird Ihrer Beschwerde stattgegeben, können Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Sind Sie Zeug*in eines diskriminierenden Vorfalls geworden, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Beschwerdestelle.

Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt, weitere Schritte werden stets mit Ihnen abgesprochen.

Persönliche Beratung

Sie suchen Beratung und Unterstützung, weil Sie sich diskriminiert fühlen oder Diskriminierung beobachten? Wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartnerin für Antidiskriminierung, Frau Beate Galm, für ein vertrauliches Gespräch. In einem geschützten Rahmen können Sie gemeinsam überlegen, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Beratung

Ansprechperson für Antidiskriminierung

Mehr Infos

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet weiteres Informationsmaterial zum Thema, z.B. die Broschüre für Diskriminierungsschutz an Hochschulen.