Der Zugangscode wird allen berechtigten Studierenden nach dem Login auf my.h-da angezeigt und Sie sollten eine E-Mail mit Ihrer PIN erhalten haben. Die PIN ist nur notwendig im Zusammenhang mit einem BundID-Konto ohne Online-Ausweisfunktion.
Die Einmalzahlung von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen und ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit dieser Einmalzahlung sollen Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Energiepreise unterstützt werden.
Die Einmalzahlung von 200 Euro dürfen alle Studierenden beantragen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren (Gasthörer*innen und Studienkollegbesucher*innen sind ausgenommen) und ihren Wohnsitz zum Stichtag in Deutschland hatten.
Auch wer bereits die Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie ein Heizkostenzuschuss erhalten hat, kann die Einmalzahlung beantragen.
Mit dem BundID-Konto können Sie sich für viele Online-Verwaltungsleistungen anmelden. Für die Beantragung der Einmalzahlung müssen Sie Ihre Identität über das BundID-Konto prüfen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie
zur Verfügung haben, können Sie Ihr BundID-Konto entsprechend einrichten. Folgen Sie am besten die detailierte Anleitung vom BMBF. Für die Beantragung benötigen Sie dann nur noch den Zugangscode, den Sie von der h_da erhalten.
Wenn Sie über keine der genannten Optionen zur Einrichtung eines BundID-Kontos mit Online-Ausweisfunktion verfügen, können Sie anstelle der elektronischen Identifizierung Ihren Zugangscode zusammen mit einer PIN nutzen.
Die Anmeldung funktioniert dann wie folgt:
Ab 15.03.2023 wird Ihnen der Zugangscode nach Login auf my.h-da angezeigt, sofern Sie antragsberechtigt sind.
Die Beantragung ist vom 15.03. bis 30.09.2023 auf der bundesweiten Plattform möglich.
Der Zugangscode, den Sie auf my.h-da aufrufen können, ist Ihr persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen.
Wenn Sie über ein BundID-Konto MIT Online-Ausweisfunktion verfügen, müssen Sie nur noch Ihre Bankvervindung hinterlegen.
Wenn Sie ein BundID-Konto ohne Online-Asuweisfunktion nutzen, folgen Sie diese Schritte:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto.
FAQ zur Einmalzahlung
Antworten auf häufige Fragen
Fragen zum Zugangscode/zur PIN
Student Service Center
Individuelle Fragen zum Antrag
Info-Hotline des Bundes
0800 2623 003
Di - Do von 8 bis 16 Uhr
Fr von 8 bis 12 Uhr