Aufenthaltserlaubnis

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht rechtsverbindlich.

Alle ausländischen Studierenden, die nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und länger als 90 Tage in Deutschland studieren möchten, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss nach der Einreise und vor Ablauf des Visums bzw. bei visumsfreier Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (§ 16b Aufenthaltsgesetz).

Veranstaltungstipp: Infosession zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Jedes Semester findet eine Infosession zum Thema Aufenthaltserlaubnis statt. Sie erhalten hilfreichen Input und haben die Möglichkeit, Expert*innen persönlich Ihre Fragen zu stellen. 

Die Details für die Infosession im Wintersemester 2026/27 werden zeitnah hier veröffentlicht.

Wichtig: Bearbeitungszeit und Antragstellung

  • Die Bearbeitungsdauer bei vielen Ausländerbehörden ist sehr lang, daher kann es zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.
  • Sie müssen unbedingt vor Ablauf Ihres Visums/ Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen schriftlichen Antrag stellen, z.B. per E-Mail (für Darmstadt an auslaenderbehoerde@darmstadt.de).
  • Speichern Sie diese E-Mail und die automatische Antwort der Ausländerbehörde unbedingt als Nachweis über Ihre rechtzeitige Beantragung (§ 81 AufenthG).
  • Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
  • Es reicht nicht aus, der h_da mitzuteilen, dass Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Sie müssen sich selbst an die Ausländerbehörde wenden.

Reisen ins Ausland

  • Buchen Sie keine Reisen außerhalb Deutschlands, wenn Ihr Aufenthaltsstatus unklar ist!
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Deutschland allgemein nicht länger als sechs Monate am Stück verlassen dürfen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ab sechs Monaten nach der Ausreise ungültig.

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde ist von ihrem angemeldeten Wohnsitz abhängig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen, ändert sich auch die zuständige Ausländerbehörde. 

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird für maximal 2 Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 10 Jahre.

Der Antrag muss vor Ablauf des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. In diesem Fall gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als gültig (§81, 4 AufhG). 

Ausländerbehörde Darmstadt

Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt unter „Formulare".

Fiktionsbescheinigung

In diesem Dokument erfahren Sie, was eine Fiktionsbescheinigung und was eine Fiktionswirkung ist. Sie können dieses bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber teilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Reisepass inkl. Visum oder bisherigem Aufenthaltstitel/  Fiktionsbescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto 
  • Immatrikulationsbescheinigung (kann auf my.h-da heruntergeladen werden)
  • aktueller Leistungsnachweis (kann auf my.h-da heruntergeladen werden)
  • Mietvertrag 
  • Finanzierungsnachweis (weitere Informationen siehe unten)
  • Krankenversicherungsnachweis (weitere Informationen siehe unten)
  • Bestätigung der Bildungseinrichtung (weitere Informationen siehe unten)

Finanzierungsnachweis

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)

Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

Zur Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde Informationen über Ihren Studienverlauf und den voraussichtlichen Studienabschluss.

Wenn Sie diese Bestätigung brauchen, senden Sie bitte eine E-Mail an international@h-da.de unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig, da wir für die Absprache mit Ihrem Fachbereich einige Zeit benötigen!

Folgendes sollten Sie beachten:

  • Die h_da muss der Ausländerbehörde mitteilen, ob Ihr Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird (Sie besuchen regelmäßig Kurse und absolvieren Module).
  • Die durchschnittliche Studiendauer (aller Studierenden des jeweiligen Studiengangs) darf um nicht mehr als drei Semester überschritten werden. Andernfalls ist die Verzögerung zu begründen. In einzelnen Fällen ist deshalb ein Gespräch mit der Studienberatung notwendig.

Gut zu wissen

Die Servicestelle Ausfüllhilfe und Sprachmittlung unterstützt beim Ausfüllen Ihrer Formulare und Anträge. Mehrere Sprachen werden angeboten. 
Kontakt: sprachservice.darmstadt@gmail.com