Aufenthaltserlaubnis

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht rechtsverbindlich.

Alle ausländischen Studierenden, die nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und länger als 90 Tage in Deutschland studieren möchten, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss nach der Einreise und vor Ablauf des Visums bzw. bei visumsfreier Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (§ 16b Aufenthaltsgesetz).

Wichtig: Bearbeitungszeit und Antragstellung

Die Bearbeitungsdauer bei verschiedenen Ausländerbehörden ist aktuell sehr lang. Daher kann es sein, dass Sie vor Ablauf Ihres Visums bzw. Ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Termin zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bekommen. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Ablauf Ihres Visums/ Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen schriftlichen Antrag stellen, z.B. per E-Mail (für Darmstadt an auslaenderbehoerde@darmstadt.de).

Speichern Sie diese E-Mail sowie die automatische Antwort der Ausländerbehörde unbedingt als Nachweis über Ihre rechtzeitige Beantragung (§ 81 AufenthG). https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html

Es reicht nicht aus, der h_da mitzuteilen, dass Ihr Aufenthaltstitel abläuft, Sie müssen sich selbst an die Ausländerbehörde wenden. Stellen Sie den Antrag am besten drei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

Buchen Sie keine Reisen außerhalb Deutschlands, wenn Ihr Aufenthaltsstatus unklar ist! Beachten Sie auch, dass Sie Deutschland allgemein nicht länger als sechs Monate am Stück verlassen dürfen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ab sechs Monaten nach der Ausreise aus Deutschland ungültig.

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde ist von ihrem angemeldeten Wohnsitz abhängig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen, ändert sich auch die zuständige Ausländerbehörde. 

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird für maximal 2 Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 10 Jahre beträgt.

Der Antrag muss vor Ablauf des Visums bzw. der bestehenden Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. In diesem Fall gilt der bisherige Aufenthaltstitel ab dem Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als gültig (§81, 4 AufhG). Das Formular für die Beantragung finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. 

Ausländerbehörde Darmstadt

Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt unter „Formulare".

Wichtige Begriffe

Lesen Sie sich das Dokument durch, um zu erfahren, was eine Fiktionsbescheinigung und was eine Fiktionswirkung ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass inklusive gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 1 aktuelles biometrisches Foto 
  • Immatrikulationsbescheinigung (steht im Hochschulportal my.h-da zur Verfügung)
  • Mietvertrag 
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (weitere Informationen siehe unten)
  • Krankenversicherungsnachweis (weitere Informationen siehe unten)
  • Bestätigung der Bildungseinrichtung (weitere Informationen siehe unten)

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums finanzieren können. Der Finanzierungsnachweis wird regelmäßig an die BaföG-Erhöhungen angepasst. Derzeit beträgt der Betrag 992 € pro Monat, also 11.904 € für ein Jahr. Als Nachweis kann in der Regel ein deutsches Girokonto bzw. ein Sperrkonto mit dieser Summe, eine Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium vorgelegt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Arbeitsvertrag genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass der Finanzierungsnachweis immer eine Einzelfallentschiedung der Ausländerbehörde ist und dass Sie den Finanzierungsnachweis bei jeder Verlängerung erbringen müssen.

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskart
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)

Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

Zur Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fordert die Ausländerbehörde von der Hochschule Informationen über Ihren Studienverlauf und den voraussichtlichen Studienabschluss an.

Wenn Sie einer solchen Bestätigung von der Hochschule Darmstadt benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an international@h-da.de unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig, da wir für die Absprache mit Ihrem Fachbereich einige Zeit benötigen!

Folgendes sollten Sie außerdem beachten:

  • Die Hochschule muss der Ausländerbehörde mitteilen, ob Ihr Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird. Das ist der Fall, wenn Sie regelmäßig Kurse besuchen und Module absolvieren.
  • Die durchschnittliche Studiendauer (aller Studierenden des jeweiligen Studiengangs) darf um nicht mehr als drei Semester überschritten werden. Andernfalls ist die Verzögerung des Studiums zu begründen. In vereinzelten Fällen ist deshalb ein Gespräch mit der Studienberatung notwendig.

Gut zu wissen

Die Servicestelle Ausfüllhilfe und Sprachmittlung unterstützt beim Ausfüllen Ihrer Formulare und Anträge und begleitet Sie bei Bedarf zu Ihrer Sachbearbeitung. Mehrere Sprachen werden angeboten. 
Kontakt
sprachservice.darmstadt@gmail.com

KONTAKT

International Student Services
Bei allgemeinenen Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis
international.student.services@h-da.de 


Zulassungsbereich
Für die Beantragung der "Bestätigung der Bildungseinrichtung"
international@h-da.de