
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist bei der Bewerbung an der h_da für einen deutschsprachigen Studiengang der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich. Wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen in der Regel nicht erforderlich. Es gibt Unterschiede zwischen den Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Bewerbung und den Kenntnissen, die Sie benötigen, um tatsächlich in einen Studiengang eingeschrieben zu werden:
Mindestanforderung zur Bewerbung
Ein Mindestniveau an deutschen Sprachkenntnissen muss bis zur Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Folgende Zertifikate werden dafür an der h_da akzeptiert, eine reine Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend:
- DSH 1 einer Hochschule
- Das Goethe-Zertifikat B2
- telc Zertifikat B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen
- DSD II mit mind. B2 in allen Teilbereichen
- TestDaF unter der Niveaustufe 4, aber mit mindestens Niveaustufe 3 in allen Teilbereichen
- ÖSD B2
- Abschluss der Oberstufe in Deutschland / C1-Nachweis eines privaten Instituts
Mit diesen Sprachnachweisen können Sie sich jedoch nicht in das Fachstudium immatrikulieren. Beachten Sie bitte die Mindestanforderung für das Studium.
Mindestanforderung für das Studium
Um sich für den gewünschten Studiengang einzuschreiben, müssen Sie eines der folgenden Dokumente als Nachweis Ihrer Sprachqualifikation einreichen:
- mindestens DSH 2 von einer registrierten Hochschule
- TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Teilprüfungen - 4 x 4 oder besser. Falls eine Niveaustufe mit weniger als 4 Punkten bestanden wurde, kann der Test nicht akzeptiert werden.
- Deutsches Sprachdiplom der KMK DSD II mit durchgehend Niveau C1
- Goethe-Zertifikat C1
- Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“
- ÖSD C1
- Bestandene Feststellungsprüfung
DSH-Kurs an der h_da
Wenn Sie das Mindestniveau der deutschen Sprache für die Bewerbung an der h_da erfüllen, Ihnen aber noch die sprachlichen Mindestvoraussetzungen für ein Studium fehlen, erhalten Sie eine Einladung für den DSH-Kurs an der h_da.
Anmeldungen für Kurse und Prüfungen sind nur persönlich in der DSH-Beratungsstelle möglich. Bei Fragen zu Sprachkursen und –prüfungen wenden Sie sich bitte an:
DSH-Beratungsstelle
E-Mail: dsh@h-da.de
Weitere Informationen sowie Fristen und Sprechzeiten, finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Kontakt
Monika Glotin
Pascal Hellriegel
Verena Kaloumenos
Telefonische Sprechzeit
Rufnummer: +49.6151.533-5553
Tag |
Uhrzeit |
Dienstag |
10:00 - 12:00 |
Donnerstag |
10:00 - 12:00 |
Persönliche Sprechzeit (Darmstadt)
Gebäude C23, 1. Etage, Raum 01.08
Tag |
Uhrzeit |
Dienstag |
13:00 - 15:00 |
Donnerstag |
13:00 - 15:00 |
Persönliche Sprechzeit (Dieburg)
(nur während den Vorlesungszeiten)
Gebäude F01, 1. Etage, Raum 1.108 und 1.109
Tag |
Uhrzeit |
Montag |
10:00 - 12:30 |
13:00 - 15:00 |