Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist bei der Bewerbung an der h_da für einen deutschsprachigen Studiengang der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich. Wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen in der Regel nicht erforderlich. Es gibt Unterschiede zwischen den Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Bewerbung und den Kenntnissen, die Sie benötigen, um tatsächlich in einen Studiengang eingeschrieben zu werden:

Mindestanforderung zur Bewerbung

Ein Mindestniveau an deutschen Sprachkenntnissen muss bis zur Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Folgende Zertifikate werden dafür an der h_da akzeptiert, eine reine Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend:

Mit diesen Sprachnachweisen können Sie sich jedoch nicht in das Fachstudium immatrikulieren. Beachten Sie bitte die Mindestanforderung für das Studium.

Mindestanforderung für das Studium

Um sich für den gewünschten Studiengang einzuschreiben, müssen Sie eines der folgenden Dokumente als Nachweis Ihrer Sprachqualifikation einreichen:

DSH-Kurs an der h_da

Wenn Sie das Mindestniveau der deutschen Sprache für die Bewerbung an der h_da erfüllen, Ihnen aber noch die sprachlichen Mindestvoraussetzungen für ein Studium fehlen, erhalten Sie eine Einladung für den DSH-Kurs an der h_da.

Anmeldungen für Kurse und Prüfungen sind nur persönlich in der DSH-Beratungsstelle möglich. Bei Fragen zu Sprachkursen und –prüfungen wenden Sie sich bitte an:
DSH-Beratungsstelle
E-Mail: dsh@h-da.de
Weitere Informationen sowie Fristen und Sprechzeiten, finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Kontakt

Monika Glotin
Pascal Hellriegel
Verena Kaloumenos

international@h-da.de

Telefonische Sprechzeit

Rufnummer: +49.6151.533-5553

Tag

Uhrzeit

Dienstag

10:00 - 12:00

Donnerstag

10:00 - 12:00

Persönliche Sprechzeit (Darmstadt)

Gebäude C23, 1. Etage, Raum 01.08

Tag

Uhrzeit

Dienstag

13:00 - 15:00

Donnerstag

13:00 - 15:00

Persönliche Sprechzeit (Dieburg)
(nur während den Vorlesungszeiten)

Gebäude F01, 1. Etage, Raum 1.108 und 1.109

Tag

Uhrzeit

Montag

10:00 - 12:30

 

13:00 - 15:00