Gasthören
Lust auf frisches Wissen? Du möchtest dich gezielt weiterbilden, ohne ein Studium aufzunehmen oder einfach nur Hochschulluft schnuppern? Mit einer Gasthörerschaft kannst du ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung, wie z.B. Abitur, und hast so die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.
Welche Veranstaltungen können besucht werden?
Während einer Gasthörerschaft kannst du für bis zu 12 Semesterwochenstunden pro Woche an regulären Lehrveranstaltungen der h_da teilnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung der jeweiligen Lehrperson für jede einzelne Veranstaltung. Das Vorlesungsverzeichnis gibt einen Überblick, welche Lehrveranstaltungen an der h_da angeboten werden. Du kannst auch die Teilnahme für mehrere Vorlesungen beantragen.
Wann kann ich den Antrag wie stellen ?
Den Antrag auf Gasthörerschaft kannst du direkt über unser Hochschulportal my.h-da bis zum Beginn eines Semesters (SoSe 01.03. - 31.03. und WiSe 01.09. - 30.09.) einreichen. In unserem Vorlesungsverzeichnis findest du die einzelnen Lehrveranstaltungen, immer ab Anfang März oder Anfang September für jeweils das kommende Semester. Der zuständige Fachbereich prüft, ob in der gewünschten Lehrveranstaltung noch Plätze für Gasthörer:innen zur Verfügung stehen. Eine Rückmeldung, ob der Fachbereich deinen Antrag befürworten kann, erhältst du bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn.
Bin ich als Gasthörer:in an der h_da immatrikuliert?
Als Gasthörer:in bist du nicht als Studierende:r an der h_da immatrikuliert, wodurch auch keine Studienleistungen erbracht werden können. Außerdem stehen Gasthörer:innen keine Leistungen für Studierende wie z.B. das Semesterticket oder der Bibliotheksausweis zu. Auch die vergünstigten Angebote der Mensen können somit nicht genutzt werden.
Wie lange gilt eine Gasthörerschaft?
Die Gasthörerschaft ist für die Dauer eines Semesters gültig.
Was kostet das Gasthören?
Die Gebühr für eine Gasthörerschaft beträgt derzeit 100,- Euro*. Du erhältst mit unserer Bestätigung eine Zahlungsaufforderung.
Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?
Für die Teilnahme ist kein Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung nötig.
Es gibt daher keine formalen Zulassungsvoraussetzungen.
So erfolgt die Anmeldung in my.h-da
Schritt 1: Auswahl Gasthören in my.h-da.de
Schritt 2: Registrierung
Schritt 3: Antrag/Bewerbung einreichen („Jetzt bewerben“)
Schritt 4: Unter Studiengangswunsch wähle bitte den Abschluss „Gasthören“
Schritt 5: Wähle dein Studienfach aus und gib die Nummer bzw. die Bezeichnung aus dem Vorlesungsverzeichnis ein, es sind bis 12 Semesterwochenstunden insgesamt möglich. In diesem Schritt kannst du auch einen weiteren Antrag für Gasthören hinzufügen und eine andere Wunschvorlesung auswählen.
Schritt 6: Prüfe im letzten Schritt deine Angaben und reiche den Antrag elektronisch ein.
*gemäß hessischer Verwaltungskostenordnung festgelegter Betrag