Gasthören

Wenn Sie Ihr Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern wollen und auf Grund Ihrer Bildung oder Ihres Berufes in der Lage sind, den Vorlesungen und Übungen zu folgen, können Sie auf Antrag für bis zu 12 Semesterwochenstunden (SWS) als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) ist nicht erforderlich.

Als Gasthörerin und Gasthörer sind Sie kein Mitglied der Hochschule und erwerben keinen Studienausweis. Sie können deshalb Leistungen, wie beispielsweise das RMV-Ticket oder einen Bibliotheksausweis, nicht in Anspruch nehmen. Sie erhalten gegen Zahlung der Gebühr für Gasthörer/innen einen Gasthörerschein. Dieser berechtigt Sie, die im Gasthörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen wahrzunehmen und in diesen Leistungsnachweise, die jedoch keine Prüfungsleistungen im Sinne des Prüfungsrechts sind, zu erwerben.

Der formelle Antrag ist jeweils bis zum Beginn des Semesters bei dem Student Service Center (SSC) einzureichen. In unserem digitalen Vorlesungsverzeichnis finden Sie die einzelnen Lehrveranstaltungen, ab Anfang März oder Anfang September für jeweils das kommende Semester (ggf. die Uhr oben rechts umstellen, um das Semester zu ändern).
Eine Rückmeldung, ob wir Ihren Antrag befürworten können, erhalten Sie erst nach Vorlesungsbeginn, grundsätzlich aber spätestens bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn.

Die Gebühr für eine Gasthörerschaft beträgt derzeit 100,- Euro*. Die Gebühr für die Zweitausfertigung eines Gasthörerscheines beträgt 25,00 €*. Sie erhalten nach unserer Bestätigung eine Zahlungsaufforderung. Nachdem wir den Geldeingang bei uns verzeichnen können, erhalten Sie den Gasthörerschein und die Zugangsdaten zum Webmail-Account der Hochschule Darmstadt.

*gemäß hessischer Verwaltungskostenordnung festgelegter Betrag

Kontakt

Sieglinde Gerber-Breda

+49.6151.533-68039
helpdesk@h-da.de