Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Integration schwerbehinderter Menschen an der Hochschule Darmstadt
Unterstützung von Beschäftigten
- die bereits eine Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben
- die eine Feststellung über den GdB von 30 bis unter 50 haben und gleichgestellt sind
- die von Behinderung bedroht sind (nur bei Anträgen zur Feststellung vor der Behinderung)
Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz
Wir stehen den schwerbehinderten Beschäftigten beratend und helfend zur Seite.
Planung und Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.
Beratung vor dem Stellen eines Änderungsantrags beim Versorgungsamt
Beratung im Widerspruchsverfahren
... und vieles mehr!
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Kommunikation
Schöfferstraße 8
64295 Darmstadt
Büro: D10, 0.24