Hochschulzugangsprüfung beruflich Qualifizierte
Hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse
Für die Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen für beruflich Qualifizierte in Hessen wurden hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse eingerichtet, die jeweils für die Abnahme der fachlichen Prüfungen in einem Studienbereich oder in einem Teilgebiet eines Studienbereichs hessenweit zuständig sind.
An der h_da sind die hochschulübergreifenden Prüfungsausschüsse für die Studienbereiche Bauwesen und Naturwissenschaftlich-Technische Studiengänge angesiedelt.
Der jeweilige Prüfungsausschuss hat die formalen Voraussetzungen unter Würdigung der beruflichen Erfahrungen der Bewerber*innen zu prüfen, „ ... ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufzunehmen.“ (§ 6 Abs. 1 der VO)
Antragstellung und Bewerbungsfrist
Beantragen können Sie die Hochschulzugangsprüfung für die Studienbereiche Bauwesen und für Naturwissenschaftlich-Technische Studiengänge direkt im Hochschulportal my.h-da. Sie müssen sich im ersten Schritt im Portal registrieren und einen Hochschulaccount anlegen. Im nächsten Schritt wählen Sie dann die Abschlussart „Beruflich Qualifizierte“ aus.
Die Bewerbungsfrist zur Zulassung zur Prüfung ist jeweils der 15. Februar oder der 15. August eines Jahres.
Prüfungstermine und Rücktritt von Prüfung
Bewerber*innen, die die Voraussetzungen zur Prüfung im Sinne der Verodnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015 erfüllen, erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Prüfungen für beruflich Qualifizierte werden jeweils zu Beginn des Sommer- (März/April) und des Wintersemesters (September/Oktober) durchgeführt.
Ein Rücktritt von der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen muss durch ein Attest oder eine Krankschreibung begründet werden.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Mündliche Prüfung von ca. 1 Stunde Dauer.
Der berufliche Werdegang und die dabei erlangten Kenntnisse sind Thema in der mündlichen Prüfung. Dabei wird versucht, das Interesse, die Motivation und die Erwartungen an ein Hochschulstudium einzuschätzen.
- Schriftliche Prüfung von 2-4 Stunden Dauer.
Kosten der Hochschulzugangsprüfung
Das Bewerbungsverfahren ist gemäß der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015 gebührenpflichtig und beträgt zurzeit 250,- €.