Senatsgruppen
Gruppen im Senat nach HessHG
Mitgliedergruppen im Senat nach §37 Abs. 3 HessHG Hessisches Hochschulgesetz
1. die Professorinnen und Professoren (Professorengruppe ),
Gruppe der Professorinnen und Professoren
2. die Studierenden sowie die nach § 29 Abs. 4 immatrikulierten Doktorandinnen und Doktoranden (Studierende), soweit diese nicht Beschäftigte der Hochschule sind,
Gruppe der Studierenden
3. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und die Beschäftigten nach § 82 Abs. 2 (wissenschaftliche Mitglieder),
Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder
4. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Verwaltung und Technik einschließlich der Angehörigen des Bibliotheksdienstes und der nichtärztlichen Fachberufe des Gesundheitswesens (administrativ-technische Mitglieder).
Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder