interner Wechsel
vor Studienabschluss
Wechsel des Studiengangs
1. Fachsemester
- zulassungsbeschränkte (NC-) Bachelorstudiengänge: Registrierung über hochschulstart, danach Bewerbung über Studierendenaccount
- zulassungsfreie Bachelorstudiengänge: Bewerbung über Studierendenaccount
höheres Fachsemester
- Bewerbung über Studierendenaccount
- Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengang ist eine gleichzeitige Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester möglich, falls dieses zum Bewerbungssemester angeboten wird. Ob in höheren Fachsemestern Plätze frei sind, entscheidet sich nach Ende der Rückmeldefrist.
- Leistungsübersicht samt Prüfungsversuchen aller Studienzeiten
- (falls erforderlich:) Praktikumsnachweis. Ob und – wenn ja – bis wann im Rahmen Ihres Wunschstudiengangs ein Praktikum abzuleisten ist, erfahren Sie im jeweiligen Studiengangprofil unter „Zugang“.
Wechsel der Prüfungsordnung
- Beantragung im Fachbereich innerhalb der Rückmeldefrist – Fristverlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen
- abgeschlossener Wechsel für jeweiliges Semester unumkehrbar
- Fachsemester werden fortgeschrieben, Leistungsnachweise bleiben erhalten, Fehlversuche werden mitgenommen
nach Studienabschluss
in ein Master-Studium
in ein Zweitstudium
Unterlagen
(falls Sie an einer anderen Hochschule bereits im gleichen Studiengang eingeschrieben waren:) Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über Prüfungsanspruch)
Internationale Studierende
Beinhaltet Ihr Zeugnis eine Fachbindung, sind die Wechselmöglichkeiten begrenzt. Eine wechselbedingte Studienzeitverlängerung kann Auswirkungen auf die Aufenthaltserlaubnis haben.