Als Zweitstudienbewerbung gelten
Nicht als Zweitstudienbewerbung gelten
In NC-Studiengängen sind 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen reserviert und werden nach einer Messzahl vergeben, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewerbungsbegründung ergibt. Details zur Ermittlung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Pro Vergabeverfahren ist eine Zweitstudienbewerbung möglich.
Dagmar Franz
Susanne Schleich
Julia Heil
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Montag |
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Donnerstag |
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