Hochschulanzeiger 2011
Hochschulanzeiger 2011
Aufgrund von § 20 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14.12.2009 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik und Naturwissenschaften der Hochschule Darmstadt am 01.02.2011 und der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM; bis 28.02.2011 Fachhochschule Gießen-Friedberg) am 29.03.2011 die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen (BBPO) für den Studiengang Master in Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management erlassen.
Gemäß § 1 der Satzung der Hochschule Darmstadt zur Bekanntmachung ihrer Satzungen vom 9. März 2010 (StAnz vom 3. Mai 2010, S. 1301) werden die Änderungen hiermit bekannt gemacht
Gemäß § 1 der Satzung der Hochschule Darmstadt zur Bekanntmachung ihrer Satzungen vom 9. März 2010 (StAnz vom 3. Mai 2010, S. 1301) werden die Änderungen hiermit bekannt gemacht
Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management - Business Mathematics (Master of Science) 443 KB
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft wurden am 29.06.2010 durch Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Media der Hochschule Darmstadt sowie mit Beschluss des Senatsausschusses für Studien- und Prüfungsangelegenheiten vom 26.10.2010 und 15.12.2010 wie folgt geändert:
§ 4 Zulassung zum Studiengang
(1) Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein qualifizierter Bachelor- oder Diplomabschluss mit einer Gesamtnote 2,5 oder besser auf dem Gebiet der angewandten Informationswissenschaften oder ein verwandter Abschluss.
(3) Weitere Zulassungsvoraussetzungen können vom Prüfungsausschuss definiert werden. Diese werden jährlich zum 1.5. bzw. zum 1.12. in geeigneter Weise durch den Studiengang sowie das SSC bekannt gegeben.
Die Änderung tritt zum 01.01.2011 in Kraft
Information Science and Engineering / Informationswissenschaft (Master of Engineering) 0 B
Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie- und Biotechnologie hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2010 die Streichung des 2. Satzes in § 10 Abs. 2 der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biosystemtechnik beschlossen.
Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gemäß § 1 der Satzung der Hochschule Darmstadt zur Bekanntmachung ihrer Satzungen vom 9. März 2010 (StAnz vom 3. Mai 2010, S. 1301) wird die Änderung hiermit bekannt gemacht