Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder
Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder im Senat
Die wissenschaftlichen Mitglieder nach §37 Abs. 3 Nr. 3. wählen alle 2 Jahre ihre Mitglieder im Senat.
Sie stellen 1 von 17 stimmberechtigten Senatsmitgliedern.
Zusätzlich nimmt das stellvertretende Mitglied als beratendes Mitglied an den Senatssitzungen teil.