Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder
Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder im Senat
Die technisch-administrativen Mitglieder nach §37 Abs. 3 Nr. 3. wählen alle 2 Jahre ihre Mitglieder im Senat.
Sie stellen 2 von 17 stimmberechtigten Senatsmitgliedern.