Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder

Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder im Senat

Die technisch-administrativen Mitglieder nach §37 Abs. 3 Nr. 3. wählen alle 2 Jahre ihre Mitglieder im Senat.

Sie stellen 2 von 17 stimmberechtigten Senatsmitgliedern.