Die h_da fördert einen respektvollen und wertschätzenden Umgang unter allen Mitgliedern und Angehörigen. Chancengleichheit und Fairness sind von zentraler Bedeutung.
Benachteiligungen
sollen beseitigt werden.
Eine detaillierte Definition der Benachteiligungsformen finden Sie in §3 der Antidiskriminierungsrichtlinie.
AStA
Zentrale Studienberatung
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Gleichstellungsbeauftragte: sexuelle Diskriminierung und Gewalt
Ombudspersonen der Fachbereiche
Aufgaben der Beratungsstellen:
Sie können das Beratungsangebot auch unter Einschaltung einer dritten Person oder durch Verwendung eines Pseudonyms wahrnehmen. Die Beratungsstellen können mit Ihrem Einverständnis auf eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und der Gegenpartei hinwirken.
Im Falle einer Benachteiligung haben Sie ein Beschwerderecht. Die Beschwerde ist nach Möglichkeit schriftlich bei der Beschwerdestelle zu erheben. Details zum Beschwerdeverfahren finden Sie in §9 der Antidiskriminierungsrichtlinie. Wird Ihrer Beschwerde stattgegeben, können Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Sind Sie Zeug*in eines diskriminierenden Vorfalls geworden, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Beschwerdestelle.
Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt, weitere Schritte werden stets mit Ihnen abgesprochen.
Resolution von Land und Hochschulen in Hessen anlässlich der terroristische Angriffe vom 7. Oktober 2023
hochschulexterne Beratungs- und Meldestellen und Bildungsangebote
Vortrag: Der Campus als "Safe Space"? Rassismus, Antisemitismus und die Debatte um den Gazakrieg (Prof. Dr. Meron Mendel) – Artikel und Aufzeichnung
Sie suchen Beratung und Unterstützung, weil Sie sich diskriminiert fühlen oder Diskriminierung beobachten? Wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartnerin für Antidiskriminierung, Frau Beate Galm, für ein vertrauliches Gespräch. In einem geschützten Rahmen können Sie gemeinsam überlegen, wie Sie weiter vorgehen möchten.