FAQ zur Parkflächenbewirtschaftung

Fragen zur Beantragung und Kosten der Parkberechtigung

Sie können Ihre Parkberechtigung unter https://sd.h-da.de (IT-Ticketsystem) beantragen. Dort finden Sie unter „Sonderfunktion“ in der linken Spalte die Rubrik „Parkberechtigungen beantragen“.

Die Gebühren betragen in der Pilotphase 75,00 € pro Semester. Das Parkentgelt ist nach Beantragung der Parkberechtigung im Voraus zu zahlen

In der Pilotphase ist die Bezahlung nur per Überweisung möglich.

Nein, der Erwerb eines Stunden-/Tagestickets ist in der Pilotphase nicht möglich.

Der Status der Parkberechtigungsanträge kann über das IT-Ticketsystem (unter Antrag Parkberechtigung) eingesehen werden.

Menschen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung, sowie Menschen mit einer temporären Beeinträchtigung (Beschäftigte Personen, Lehrbeauftragte und Studierende der h_da) können eine unentgeltliche Parkberechtigung beantragen. Nähere Informationen finden Sie im IT-Ticketsystem unter: https://sd.h-da.de.

Beschäftigte der h_da: Unter https://sd.h-da.de (IT-Ticketsystem) haben Sie die Möglichkeit, Ihre unentgeltliche Parkberechtigung online oder weiterhin per E-Mail unter parkraum.pers@h-da.de zu beantragen. Erfolgt die Beantragung der Parkberechtigung online, dann müssen Sie sich mit Ihrem h_da Account im IT-Ticketsystem anmelden. Dort finden Sie unter „Sonderfunktion“ in der linken Spalte die Rubrik „Parkberechtigungen beantragen“. Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Häkchen bei der Kategorie Schwerbehinderung/Gleichstellung zu setzen. Bei Beschäftigten bestätigt die Personalabteilung das Vorliegen einer Schwerbehinderung/Gleichstellung. Ein Nachweis muss nur bei einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung vorgelegt werden.

Studierende der h_da: Unter https://sd.h-da.de (IT-Ticketsystem) haben Sie die Möglichkeit, Ihre unentgeltliche Parkberechtigung online zu beantragen. Erfolgt die Beantragung der Parkberechtigung über das IT-Ticketsystem, müssen Sie sich mit Ihrem h_da Account (stxxxxx) anmelden. Im Menü finden Sie unter „Sonderfunktion“ in der linken Spalte die Rubrik „Parkberechtigungen beantragen“. Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Häkchen bei „Schwerbehinderung“ zu setzen. Nach der Beantragung werden Sie per E-Mail aufgefordert Ihre Nachweise (Schwerbehindertenausweis und CampusCard) digital über einen h_da nextcloud-Link zur Verfügung zu stellen. Die Nachweise werden von der Beauftragten für Studieren mit Beeinträchtigung (vertretungsweise vom SSC) geprüft. Ihre Daten werden nicht abgespeichert und die Dateien nach der Prüfung umgehend gelöscht. Bei Freigabe erfolgt automatisch die Freischaltung des Zugangs zu den Parkflächen der h_da auf Ihrer CampusCard. Sie erhalten dazu eine weitere Bestätigungsmail.

Unter https://sd.h-da.de können Sie einen Gastzugang zu den Parkflächen beantragen. Hinweis an alle Gastparker*innen: Bitte hinterlegen Sie Ihren Nachweis zur Parkberechtigung sichtbar im Auto. Folgende Parkflächen können außerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Sa von 06:00-22:00 Uhr) nicht ohne Berechtigung (Transponder/CampusCard) verlassen werden:

Haardtring (A10, A11, A12, A13, A14)
Berliner Allee (A13, A14)
Schöfferstraße 8 (D10, D11, D12, D13, D14)
Studierendenhaus TG (D23)

Des Weiteren ist zu beachten, dass folgende Parkplätze nicht ohne Berechtigung (Transponder/CampusCard) benutzt werden können und sind daher nicht für Gäste geeignet:
Südparkplatz (C18, C20, C12)
Holzhofallee 38 (D21)
Birkenweg Tiefgarage (D15, D16-D17)

Nein. Die Gruppe der Lehrbeauftragten müssen vorab keine Parkberechtigung erwerben. Der Transponder wird für die Gruppe der Lehrbeauftragten ab Semesterstart automatisch freigeschaltet. Für die Parkberechtigung wird weiterhin ein Betrag von 75€ für ein Semester erhoben. Dieser Betrag wird am Ende des Semesters automatisch mit der Kilometer-Reisekostenabrechnung der Lehrbeauftragten verrechnet.

Bitte wenden Sie sich an parkraumbewirtschaftung@h-da.de, diese werden Ihren Status prüfen und Ihren Namen dann bei der Personalabteilung hinterlegen. Dies verhindert eine zweifache Abrechnung der Parkpauschale.

Sie können sich unter parkraumbewirtschaftung@h-da.de abmelden. Ihr Transponder wird somit für den Zugang zu den Parkflächen der h_da gesperrt und Ihnen wird der Betrag nach Verrechnung der Kilometer-Reisekostenabrechnung nicht automatisch in Rechnung gestellt.

Bei Honorarprofessoren und Gastprofessoren werden die Transponder zu Semesterstart automatisch freigeschaltet, siehe Regelung für die Lehrbeauftragten (FAQ 9 - 11).

Zunächst überprüfen Sie bitte den Antragsstatus Ihrer Parkberechtigung im IT-Ticketsystem:

  1. Ist das Ticket als nicht bezahlt markiert, so konnte Ihre Zahlung ggf. nicht zugeordnet werden (Gründe z.B.: Verwendungszweck („PARKEN-XXXX“) war nicht vollständig, Überweisungsbetrag zu gering). Bitte kontaktieren Sie uns unter:  ueberweisung.fibu@h-da.de und schildern Ihr Anliegen.
  2. Wenn das Ticket im IT-Ticketsystem als bezahlt markiert wurde, wenden Sie sich bitte an parkraumbewirtschaftung@h-da.de. Ggf. liegt dann ein Problem mit Ihrem/Ihrer Transponder/CampusCard vor.

Die durchschnittliche Freischaltung der Parkberechtigung dauert nach vollständiger Bezahlung des Parkentgeltes 1- 4 Arbeitstage.

Fragen zum Widerruf, Kündigungen und Rückerstattung der Parkberechtigung

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung Ihre Parkberechtigung widerrufen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist, besteht die Möglichkeit Ihre Parkberechtigung im IT-Ticketsystem zu stornieren, sofern Sie Ihre Parkberechtigung noch nicht bezahlt haben.

Falls Sie die Parkberechtigung schon bezahlt haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an: parkraumbewirtschaftung@h-da.de.

Sie haben das Recht, den mit der Hochschule Darmstadt abgeschlossenen Vertrag zur entgeltlichen Nutzung der Parkflächen an der Hochschule Darmstadt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hochschule Darmstadt, Schöfferstraße 3, 64295 Darmstadt, 06151-533-5533, parkraumbewirtschaftung@h-d.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können optional hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular oder den Button „Widerrufen“ im IT-Ticketsystem unter der Rubrik „Parkberechtigungen beantragen“ verwenden, das jedoch beides nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Im IT-Ticketsystem können Sie Ihre Parkberechtigung kündigen. Nähere Details zum Grund der Kündigung entnehmen Sie bitte aus den Vertragsbedingungen § 4, sowie aus Frage 6 der FAQs.

Mitglieder der Hochschule können die vergebene Parkberechtigung zum Ende eines Kalendermonats mit der Frist von 14 Tagen kündigen, wenn:

  • Ihr Arbeits-/Dienstverhältnis zur Hochschule untersemestrig endet oder Sie exmatrikuliert werden,
  • Sie untersemestrig in Rente/Ruhestand eintreten,
  • nachweislich kein Fahrzeug mehr auf die Person zugelassen ist,
  • Sie aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr Auto fahren dürfen. Details entnehmen Sie aus den Vertragsbedingungen der h_da unter § 4.

Ihnen wird der Betrag bei berechtigter/rechtmäßiger Kündigung anteilsmäßig für die nicht genutzten, vollen Kalendermonate der Parkberechtigung zurückerstattet.

Im Falle der Kündigung erlischt die Parkberechtigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Die Parkberechtigung erlischt grundsätzlich nach Ablauf Ihrer Geltungsdauer.

Die Parkberechtigung S1 ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres befristet, bei befristet Beschäftigten bis zum Ende eines unterjährigen Beschäftigungszeitraums.

Die Parkberechtigung erlischt mit dem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Dienst-/Studienverhältnis zur Hochschule und/oder durch Ablauf der Geltungsdauer (detaillierte Auskunft zu den Vertragsbedingungen finden Sie im IT-Ticketsystem unter „Parkberechtigung beantragen“ dort unter „Sonderfunktionen“).

Nein. Es handelt sich bei dem Parkentgelt um einen Kleinbetrag gemäß § 33 UStDV. Gemäß nach § 4 Nr. 12 UStG besteht für den Eigentümer des Grundstückes keine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung.

Fragen zum Zugang zu den Parkflächen

Ihr Transponder (für Beschäftigte der h_da) oder Ihre Campuskarte (für Studierende der h_da) wird nach vollständiger Bezahlung der Parkberechtigung automatisch (nach ca. 1-4 Tagen) freigeschaltet und ermöglicht Ihnen somit den Zugang zu den Parkflächen.

Beschäftige, Lehrbeauftragte und S1-Parkberechtigte können auf allen ausgewiesenen Parkflächen parken (mit Ausnahme die Parkflächen B13, B15 und die Tiefgarage in C23). Sie finden eine Stellplatzübersicht in der Parkordnung der h_da auf der letzten Seite. Die Parkordnung finden Sie unter: https://sd.h-da.de oder nutzen Sie zur Übersicht den interaktiven Lageplan der h_da: https://h-da.de/karte

  1. Studierende, die den Zugang kostenpflichtig erwerben, haben bis auf weiteres nur Zugang zu dem Parkplatz in der Stephanstraße (zwischen Gebäude B13 und B15). Sie finden eine Stellplatzübersicht in der Parkordnung der h_da auf der letzten Seite. Die Parkordnung finden Sie unter: https://sd.h-da.de oder nutzen Sie zur Übersicht den interaktiven Lageplan der h_da: https://h-da.de/karte

Das gelegentliche Parken ist in der derzeitigen Pilotphase nicht vorgesehen. In diesem Fall müsste auf den öffentlichen Parkraum (z.B. Marienplatz an der Ecke Hügelstr.) ausgewichen werden. Detaillierte Informationen zu den Parkkosten finden Sie unter https://www.darmstadt-tourismus.de/besuch/details/poidetail/parkplatz-marienplatz.html.

Lieferant*innen/Gäste/Besucher*innen müssen durch die Einladenden unter https://sd.h-da.de unter Sonderfunktionen - Parkberechtigungen beantragen - Button „Gastparker anmelden“ angemeldet werden. Die Gäste müssen dann am Parkplatz klingeln und erhalten Zufahrt. Sie erhalten einen Besucherausweis, welcher sichtbar in dem Fahrzeug hinterlegt werden sollte. Hinweis: Der QR-Code auf dem Besucherparkausweis kann leider noch nicht zum Öffnen der Schranke verwendet werden.

Nein. Sie haben mit dem Erwerb der Parkberechtigung keinen Anspruch auf einen persönlichen Parkplatz. Sollte kein Parkplatz gefunden werden, ist die Parkfläche wieder zügig mit dem Fahrzeug zu verlassen.

Nein. Eine Parkberechtigung gilt nur für die berechtigte Person und ist nicht übertragbar.

Auf mit blauen Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen ist das Parken ausschließlich schwerbehinderten Personen unter Vorlage eines behördlich ausgestellten Schwerbehindertenausweises (blauer Ausweis) erlaubt. Schwerbehinderte und vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen, ohne blauen Ausweis, haben die Möglichkeit auf den S1 Parkflächen zu parken (Hinweis: Diese sind aktuell noch nicht ausgewiesen).

Generell gelten auf den Parkflächen der h_da die allgemein gesetzlichen Bestimmungen (Straßenverkehrszulassungsordnung (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Strafgesetzbuch (StGB) etc.) in der jeweils gültigen Fassung, soweit hier nichts anderes geregelt ist. Details entnehmen Sie der Parkordnung der h_da. Diese finden Sie im IT-Ticketsystem.

Bei Verstößen (z.B. unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen, Versperrung von Feuerwehrzufahrten, etc.) können Fahrzeuge ohne vorherige Ankündigung kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Fragen zur Bewachung der Parkflächen

Die Parkflächen der h_da sind größtenteils durch eine Schrankenanlage gesichert. Eine ständige Überwachung der Parkfläche und der darauf abgestellten Fahrzeuge findet jedoch nicht statt.

Die Videoüberwachung der Schrankenanlage dient ausschließlich der Sicherstellung der manuellen Bedienung der Schrankenanlage und zur Erhöhung der Sicherheit für Personen und Gegenstände beim Zugang auf die Parkflächen. Eine Aufzeichnung findet nicht statt.