Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht rechtsverbindlich.
Alle ausländischen Studierenden, die nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und länger als 90 Tage in Deutschland studieren möchten, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss nach der Einreise und vor Ablauf des Visums bzw. bei visumsfreier Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (§ 16b Aufenthaltsgesetz).
Jedes Semester findet eine Infosession zum Thema Aufenthaltserlaubnis statt. Sie erhalten hilfreichen Input und haben die Möglichkeit, Expert*innen persönlich Ihre Fragen zu stellen.
Im Wintersemester 2026/27 findet die Infosession am 17.11. um 18:00 Uhr auf Zoom statt:
https://h-da-de.zoom.us/j/69560316098
Meeting-ID: 695 6031 6098 / Kenncode: 032692
Reisen ins Ausland
Die für Sie zuständige Ausländerbehörde ist von ihrem angemeldeten Wohnsitz abhängig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen, ändert sich auch die zuständige Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird für maximal 2 Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 10 Jahre.
Der Antrag muss vor Ablauf des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. In diesem Fall gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als gültig (§81, 4 AufhG).
Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt unter „Formulare".
In diesem Dokument erfahren Sie, was eine Fiktionsbescheinigung und was eine Fiktionswirkung ist. Sie können dieses bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber teilen.
Zur Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde Informationen über Ihren Studienverlauf und den voraussichtlichen Studienabschluss.
Wenn Sie diese Bestätigung brauchen, senden Sie bitte eine E-Mail an international@h-da.de unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig, da wir für die Absprache mit Ihrem Fachbereich einige Zeit benötigen!
Folgendes sollten Sie beachten:
Die Servicestelle Ausfüllhilfe und Sprachmittlung unterstützt beim Ausfüllen Ihrer Formulare und Anträge. Mehrere Sprachen werden angeboten.
Kontakt: sprachservice.darmstadt@gmail.com
International Student Services
Bei allgemeinenen Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis
international.student.services@h-da.de
Zulassungsbereich
Die Beantragung der "Bestätigung der Bildungseinrichtung" erfolgt über den Studierendenservice in my.h-da.de.