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Die Studierenden der Hochschule wählen einmal im Jahr ihre Vertreterinnen und Vertreter in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
Die nächsten Hochschulwahlen finden im Wintersemester 2025/26 statt. Wahlberechtigt sind alle Studierenden der Hochschule Darmstadt. Gewählt werden die Mitglieder folgender Gremien:
Die Hochschulwahlen werden als Online-Wahlen durchgeführt.
Der Wahlzeitraum sowie alle weiteren Daten werden vom Wahlvorstand in seiner ersten Sitzung im Oktober 2025 festgelegt und veröffentlicht.
Die Wahlergebnisse der Hochschulwahlen 2025 für Senat und Fachbereichsräte für alle Wählergruppen finden Sie nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten (ST-Account) unter diesem Text: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung. Die Wahlergebnisse für Fachschaftsräte und Studierendenparlament finden Sie auf der Website des AStA. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2025 und dauert für Studierende ein Jahr und für Professor*innen und Mitarbeiter*innen zwei Jahre.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht: man darf wählen; passives Wahlrecht: man kann - sofern man möchte - gewählt werden) sind alle Studierenden der Hochschule, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Studierende, die Mitglied oder Stellvertreter/in im zentralen Wahlvorstand sind, dürfen nicht für den Senat kandidieren.
(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)
Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).
Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media und im Fachbereich Informatik sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.
Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).
Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.
Die Studierenden wählen die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) sowie die Mitglieder der Fachschaftsräte; in diesen beiden Gremien sind ausschließlich Studierende vertreten.
Die Studierenden der Hochschule wählen außerdem die studentischen Vertreter*innen für den Senat und die Vertreter*innen für die 12 Fachbereichsräte; in beiden Gremien sind neben den Studierenden noch Professor*innen und Mitarbeiter*innen dabei.
Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.
Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website, Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
Dokumente der Abt. Stabsstelle Wahlamt zu den Hochschulwahlen an der Hochschule Darmstadt finden Sie im IMS unter der Dokumentengruppe
Neben dem Hessischen Hochschulgesetz (§§ 40 ff. HessHG) sind die folgenden Gesetze und Ordnungen Grundlage für die Hochschulwahlen und die Arbeit in den Gremien der Hochschule:
Kommunikation
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+49.6151.533-60124
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Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr
Die Wahlbekanntmachungen und die Wahlergebnisse werden nur angezeigt, wenn Sie mit Ihren h_da-Benutzderdaten angemeldet sind: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
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