Pünktlich um 9 Uhr wurde das elektronische Wahltool für die Gremienwahlen am Montag, 01.03.2021 freigeschaltet. Bis zum 15.03.2021 / 12 Uhr kann dort täglich und "rund um die Uhr" gewählt werden.
Die Studierenden wählen die studentischen Mitglieder für den Fachbereichsrat, Senat, Fachschaftsrat sowie Studierendenparlament. Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule wählen ihre Vertreter*innen für den Senat sowie Fachbereichsrat; Beschäftigte aus ZOEs wählen ihre Vertreter*innen für den Senat.
Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung kommen Sie ganz einfach ins Wahlsystem und können online Ihre Stimme abgeben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den elektronischen Wahlen sowie zum Thema IT-Sicherheit und Datenschutz finden Sie unter unseren FAQs. Informationen speziell für Studierende finden Sie hier.
Bisher haben 2.777 von 17.963 Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 15,46 Prozent.(Stand: 08.03.2021, 12 Uhr).
Wie ist die Wahlbeteiligung in meinem Fachbereich? Ein tägliches Update zur Wahlbeteiligung (außer Samstags und Sonntags) für jede Wählergruppe – Studierende, Professor*innen, Mitarbeiter*innen - und für jeden Fachbereich finden Sie hier.
In den folgenden Listen können Sie die Bewerber*innen für den Senat sowie für die Fachbereichsräte (von A - FB Architektur bis W - FB Wirtschaft) einsehen:
Wahlvorschläge Fachbereichsräte
Die Bewerber*innen für die Fachschaftsräte und das Studierendenparlament (StuPa) sind auf der Website des AStA zu ersehen.
Die Hochschulwahlen finden vom 01.03.2021 bis zum 15.03.2021 als Online-Wahlen statt. Weitere wichtige Termine und Fristen finden Sie im
Die Studierenden wählen die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) sowie die Mitglieder der Fachschaftsräte; die Studierenden sowie die Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule wählen außerdem die Vertreter*innen für den Senat und die Vertreter*innen für die 12 Fachbereichsräte.
Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 36 Abs. 4 HHG).
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 36 Abs. 1 HHG).
Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an (§ 44 Abs. 2 HHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO). *beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.
Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 44 HHG).
Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Mitglieder (Studierende, Professor*innen, administrativ-technische Mitglieder und wissenschaftliche Mitglieder) der Hochschule Darmstadt (§ 3 Abs. 1 WahlO), sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Hochschule Darmstadt mit Ausnahme der Mitglieder der Wahlvorstände (§ 3 Abs. 3 WahlO).
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Es ist eine Grundlage für die Durchführung der Wahl.
Nach dem 20. Januar 2021 (Schließung des Wählerverzeichnisses) können Sie das elektronische Wählerverzeichnis bzw. Ihre Wahldaten nur noch zu Informationszwecken einsehen. Dazu gehen Sie über den Webbrowser auf die Webseite personen.h-da.de und rufen unten auf der Seite die für Sie zutreffende Verknüpfung „Datenpflege für Studierende“ oder „Datenpflege für Beschäftigte“ auf. Auf der so geöffneten Seite scrollen Sie nach unten zum Abschnitt „Ihr Eintrag im Wählerverzeichnis/Stimmbezirk“. Die Mitarbeiter*innen können dort auch ihre Wählergruppenzugehörigkeit (wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in)/ Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder der h_da oder administrativ-technische(r) Mitarbeiter(in)/ Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder der h_da) entnehmen.
Bei etwaigen technischen Schwierigkeiten bei der Einsichtnahme wenden Sie sich bitte direkt an It-service@h-da.de, Tel. – 38888.
Neben dem Hessischen Hochschulgesetz (§§ 35 ff. HHG) und der Grundordnung der h_da sind die folgenden Gesetze und Ordnungen Grundlage für die Hochschulwahlen:
Die Wahlbekanntmachungen werden nur angezeigt, wenn Sie angemeldet sind
Stabsstelle Wahlamt
Peter Reuß
Kommunikation
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Ressort 4 - Wahlbüro