Hochschulwahlen im Wintersemester 2024/25 vom 27.01.2025 bis 10.02.2025
Wahlberechtigt sind alle Studierenden, alle Professor*innen und alle Mitarbeitenden der Hochschule Darmstadt. Gewählt werden die Mitglieder folgender Gremien:
Die Hochschulwahlen werden als Online-Wahl durchgeführt:
Für die Wahlen von StuPA und Fachschaftsräte (studentische Selbstverwaltung) ist der AStA als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig. Studierende finden auf der Website des AStA ebenfalls Informationen rund um die Hochschulwahlen.
Die Bewerbung erfolgt für Studierende über eine elektronische Bewerbungsplattform im Zeitraum 02.12.2024, 9 Uhr bis 16.12.2024, 12 Uhr. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link:
Wie geht es dann weiter?
Hinweis: Sie können Ihre Wahlvorschläge als PDF-Datei exportieren, Ihre Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraums (02. bis 16.12.2024) zurückziehen bzw. Änderungen vornehmen oder die bisher eingegangenen Bewerbungen einsehen.
Technische Voraussetzung: Generell gilt, dass alle digitalen Endgeräte (Smartphone, Tablet etc.) mit Internetzugang geeignet sind; weitere Voraussetzung: Ein gängiger Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) in der aktuellen Version ist installiert. Achtung: Internet Explorer funktioniert nicht!
Alle antretenden Listen, die für das Studierendenparament (StuPa) antreten wollen, benötigen mind. 50 studentische Unterstützer*innen, um bei den Hochschulwahlen im Januar/Februar 2025 überhaupt gewählt werden zu können. Wenn Ihr Euch nicht selber für ein Gremium aufstellen bzw. vorschlagen wollt, so habt Ihr die Möglichkeit, wenigstens die 4 Listen für das Studierendenparlament zu unterstützen. Diese Möglichkeit bekommt ihr beim Gang durch die Bewerbungsplattform angezeigt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Studierenden, alle Professor*innen und alle Mitarbeiter*innen (wissenschaftliche und administrativ-technische) der Hochschule, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Vertretungsprofessor*innen, die mind. 1 Jahr an der Hochschule arbeiten, können auf Antrag die Mitgliedschaft und damit die Wahlberechtigung erhalten.
Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle wahlberechtigten Personen der Hochschule Darmstadt mit Ausnahme der Mitglieder des Wahlvorstands; die nicht für den Senat kandidieren dürfen. Die Ansprechpersonen für die Wahlen in den Fachbereichen (§ 2 Abs. 2 BBEW) können für ihren Fachbereichsrat kandidieren.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen (= Bewerbung als Kandidiat*in) für die Gruppe der Studierenden für alle Gremien (Fachschaftsrat, Studierendenparlament, Fachbereichsrat und Senat) erfolgt im Zeitraum von 02.12.2024, 9 Uhr bis 16.12.2024, 12 Uhr über eine elektronische Bewerbungsplattform. Wie man dorthin kommt und wie das funktioniert siehe oben.
Technische Voraussetzung: Generell gilt, dass alle digitalen Endgeräte (Smartphone, Tablet etc.) mit Internetzugang geeignet sind; weitere Voraussetzung: Ein gängiger Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) in der aktuellen Version ist installiert. Achtung: Internet Explorer funktioniert nicht!
Die Wahlvorschläge müssen als Vorschlagslisten von den Ansprechpersonen der Fachbereiche oder den Listensprecher*innen bis zum 16.12.2024, 12 Uhr im Wahlbüro eingereicht werden. Professor*innen, die Interesse an einer Kandidatur für den Senat haben, können sich an die derzeitigen Listensprecher im Senat wenden oder eine eigene Liste einreichen. Eine unterschriebene Einverständniserklärung ist für jede/n Wahlbewerber/in (als Scan) beizufügen. Die Formulare dazu stehen als Download (siehe unten) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die vorgeschriebene Mindestanzahl: Es müssen mindestens Kandidat/innen für 2/3 der zu besetzenden Sitze des jeweiligen Gremiums aufgestellt werden (Beschluss des Wahlvorstands v. 24.10.2024 i.V.m. § 11 Abs. 4 WahlO).
Senat - Wahlvorschlagsliste Professor*innen
Senat - Wahlvorschlagsliste administrativ-technische Mitglieder
Senat - Wahlvorschlagsliste wissenschaftliche Mitglieder
FBR - Wahlvorschlagsliste Professor*innen
FBR - Wahlvorschlagsliste administrativ-technische Mitglieder
FBR - Wahlvorschlagsliste wissenschaftliche Mitglieder
Studierende:
Senat: 5 Sitze + 5 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat: 4 Sitze (FB Media / FB Informatik 5) zu vergeben + 4 Stellvertreter*innen (FB Media / FB Informatik 5).
Professor*innen:
Senat: 9 Sitze + 9 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat: 7 Sitze (FB Media / FB Informatik 9) zu vergeben + 7 Stellvertreter*innen (FB Media / FB Informatik 9).
administrativ-technische Mitarbeiter*innen:
Senat: 2 Sitze + 2 Stellvertreter*innen;
Fachbereichsrat: 1 Sitz zu vergeben + 1 Stellvertreter*in.
wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Senat: 1 Sitz + 1 Stellvertreter*in;
Fachbereichsrat: 1 Sitz (FB Media / FB Informatik 2) zu vergeben + 1 Stellvertreter*in (FB Media / FB Informatik 2).
Fachschaftsräte: Die Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Fachschaftsräten variiert je nach Größe (Anzahl der Studierenden) des jeweiligen Fachbereichs:
Studierendenparlament: Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern + im Idealfall aus der gleichen Anzahl Stellvertretungen. Man kann sich für die Wahl in das StuPa bewerben - durch die Bewerbung für eine der antretenden Listen. Nur wenn man auf einer Liste kandidiert, kann man in das StuPa gewählt werden.
Die Studierenden wählen die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) sowie die Mitglieder der Fachschaftsräte; in diesen beiden Gremien sind ausschließlich Studierende vertreten.
Die Studierenden der Hochschule wählen außerdem die studentischen Vertreter*innen für den Senat und die Vertreter*innen für die 12 Fachbereichsräte; in beiden Gremien sind neben den Studierenden noch Professor*innen und Mitarbeiter*innen dabei.
Die Professor*innen und Mitarbeiter*innen wählen ihre jeweiligen Vertreter in den Senat und in den Fachbereichsrat ihres Fachbereichs. Mitarbeiter*innen, die nicht zu einem Fachbereich gehören, sondern einer ZOE zugeordnet sind, wählen nur die Vertreter für den Senat.
(Vorab: Ein Gremium bezeichnet eine Gruppe von Personen, oftmals Experten, die bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben; bei einem demokratisch legitimierten Gremium werden die Mitglieder des Gremiums durch Wahl bestimmt. Die Aufgaben der hier genannten Gremien sind im Hessischen Hochschulgesetz definiert.)
Dem Senat gehören 9 Mitglieder der Professorengruppe, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches Mitglied und 2 administrativ-technische Mitglieder an (§ 42 Abs. 5 HessHG).
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beispiele: Neue Studiengänge, Berufung von Professor*innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums (§ 42 Abs.1 HessHG).
Dem Fachbereichsrat eines Fachbereichs gehören 7 Mitglieder der Professorengruppe, 4 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 1 wissenschaftliches Mitglied* an; im Fachbereich Media und im Fachbereich Informatik sind es 9 Professor*innen, 5 Studierende, 1 administrativ-technisches Mitglied und 2 wissenschaftliche Mitglieder (§ 50 Abs. 3 HessHG i.V.m. Ziffer 4.2.1 der Grundordnung der Hochschule Darmstadt - GrO).
*beinhaltet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, LfbAs, Projektmitarbeiter*innen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Laboringenieure falls optiert.
Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, u.a. Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen, Vorschläge für die Einrichtung von Studiengängen, Vorschläge für die Entwicklungsplanung oder Abstimmung über Forschungsvorhaben (§ 50 Abs. 1 HessHG). Die Mitglieder des Fachbereichsrats wählen außerdem den Dekan / die Dekanin sowie die weiteren Dekanatsmitglieder (Studiendekan/in und Prodekan/in).
Das Studierendenparlament (StuPa) der Hochschule Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und besteht aus 33 Vertreterinnen und Vertretern, die immer zum Ende des Wintersemesters gewählt werden. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches und organisiert z.B. die Erstsemestereinführungen, Partys, Exkursionen und stellt Computerlabore bzw. Lernzentren zur Verfügung. Die Wahlen zum Fachschaftsrat sind Personenwahlen, d.h., die Vorschläge werden direkt von den Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Satzung der Studierendenschaft legt fest, dass die Größe des FSR sich nach der Größe des Fachbereiches richtet; ein FSR kann zwischen 3 und 11 Mitglieder haben.
Ja. Möglichkeiten zur Nutzung von hochschulöffentlichen Rechnern gibt es bei Bedarf in den Lernräumen der Bibliotheken auf den Campus Darmstadt und Dieburg im Rahmen der dortigen Öffnungszeiten.
Sicherheitshinweis: Wir empfehlen bei der Benutzung öffentlicher PCs, wo persönliche Zugangsdaten eingegeben werden, den Browser im Inkognito Modus zu benutzen und nach der Stimmabgabe die Browserfenster zu schließen.
Die Hochschulwahlen finden als elektronische Wahlen über das Wahlsystem der Firma POLYAS statt. Die Firma POLYAS bzw. das aktuelle Wahlsystem ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Online-Wahlen durch bestimmte IT-sicherheitstechnische Maßnahmen geschützt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Wahlgrundsätze - insbesondere die geheime und freie Wahl - eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule Darmstadt hat die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit den Hochschulwahlen als Online-Wahlen geprüft und bestätigt. Fragen und Antworten zu den Themen „IT-Sicherheit und Datenschutz“.
Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier nach Anmeldung mit Ihren h_da-Benutzerdaten: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website, Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
Dokumente der Abt. Stabsstelle Wahlamt zu den Hochschulwahlen an der Hochschule Darmstadt finden Sie im IMS unter der Dokumentengruppe
Neben dem Hessischen Hochschulgesetz (§§ 40 ff. HessHG) sind die folgenden Gesetze und Ordnungen Grundlage für die Hochschulwahlen und die Arbeit in den Gremien der Hochschule:
Kommunikation
Schöfferstraße 3
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Büro: C10, 13.35
+49.6151.533-60124
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Sprechstunde
Bürozeiten: Mo bis DO: 8:00 bis 16:30 Uhr
Die Wahlbekanntmachungen und die Wahlergebnisse werden nur angezeigt, wenn Sie mit Ihren h_da-Benutzderdaten angemeldet sind: Klick auf Doppelkreis rechts oben auf der Website - Daten werden sichtbar nach Anmeldung.
Bitte beachten Sie auch folgende Sicherheitshinweise: