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Leiterprüfer
Allgemeines
Die sichere Verwendung von Leitern und Tritten schließt die regelmäßige Prüfung, die Instandhaltung, den Transport, die Lagerung und die Reinigung mit ein. Die Prüfung von Leitern richtet sich an den Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen oder selbst verwenden.
Die Hochschule benennt Befähigte Person (Hier Leiterprüfer) für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 und DGUV Information 208-016.
Rechte
Leiterprüfer haben das Recht defekte Leitern und Tritte aus dem Verkehr zu ziehen. Es darf Ihnen wegen der Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben kein Nachteil entstehen.
Aufgaben & Pflichten
- Leitern müssen in regelmäßigen Abständen wiederkehrend vom benannten Leiterprüfer geprüft werden
- Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person ausgeführt werden
- Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden (Leiterkontrollblatt)
- Bei festgestellten Mängeln ist die Leiter unverzüglich bis zur Reparatur aus dem Verkehr zu ziehen (z.B. Sperrlager) oder zu entsorgen
- Defekte Leitern sind zu kennzeichnen
- Leitern dürfen nicht provisorisch geflickt und nicht behelfsmäßig verlängert werden
- Sonstige Wartungsarbeiten nur durch qualifiziertes Personal durch den Kundendienst des Herstellers durchführen lassen
- Einweisung/Schulung der Leiterprüfer durch die Abteilung HSE
Ansprechperson
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
- BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
- DGUV Information 208-016 – Die Verwendung von Leitern und Tritten