Die sichere Verwendung von Leitern und Tritten schließt die regelmäßige Prüfung, die Instandhaltung, den Transport, die Lagerung und die Reinigung mit ein. Die Prüfung von Leitern richtet sich an den Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen oder selbst verwenden.
Die Hochschule benennt Befähigte Person (Hier Leiterprüfer) für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 und DGUV Information 208-016.
Leiterprüfer haben das Recht defekte Leitern und Tritte aus dem Verkehr zu ziehen. Es darf Ihnen wegen der Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben kein Nachteil entstehen.