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Sicherheitsbeauftragte

Allgemeines

Hier liegt die übergreifende Organisations- und Kontrollverantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Die Leitung ist in der Regel der erste Adressat der Aufsichtsbehörden im Bereich Arbeits- und Umweltschutz sowie der Unfallversicherungsträger.

Rechte

  • Übertragen gesetzlicher Funktionen und weiterer Zuständigkeiten, z. B. im Rahmen der Geschäftsverteilung
  • Übertragung von Pflichten auf verantwortliche Personen
  • Weisungsbefugnis in allen Belangen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes, z. B.
    • Aussprechen von Nutzungsbeschränkungen
    • Aussprechen von Verboten
    • Stilllegen von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Anlagen
  • Inanspruchnahme der Unterstützung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärzte sowie sonstiger Funktionsträger

Pflichten

Sicherstellen, dass

  • die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes bekannt sind
  • eine geeignete Aufbau-[LT1]  und Ablauforganisation[LT2]  in Forschung, Lehre und Betrieb aufgebaut und implementiert ist, die Vorgaben kommuniziert sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden
  • geltende Vorgaben umgesetzt werden (Compliance), d.h. kontrollieren, dass
    • die notwendigen Regelungen[LT3]  umgesetzt und übertragene Aufgaben wahrgenommen werden
    • Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden
    • eine kontinuierliche Verbesserung angestrebt wird
  • technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen geschaffen sind und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
  • notwendige Verantwortlichkeiten bekannt und übertragen sind und wahrgenommen werden (Pflichtenübertragung)
  • notwendige Personen mit gesetzlich oder intern geregelten Beratungs-, Unterstützungs- und/oder Kontrollaufgaben sowohl ermittelt und bestellt sind als auch bei relevanten Prozessen beteiligt werden
  • gewählte Interessenvertretungen beteiligt werden
  • Hochschulmitglieder, vor Repressalien geschützt sind, wenn sie Vorfälle, Gefahren, Risiken und Chancen melden
  • sich eine Kultur entwickelt, die den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz fördert

Ansprechperson

Nadja Stolbow

Kommunikation Büro: A20, 01.09

+49.6151.533-68963
nadja.stolbow@h-da.de

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Weitere Informationen

  • Checkliste für die Hochschulleitung?
  • Quentic?

Rechtsgrundlagen

  • ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
  • HinSchG - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
  • GewO - Gewerbeordnung
  • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule