Meldung - Einzelansicht
Sicherheitsbeauftragte
Allgemeines
Hier liegt die übergreifende Organisations- und Kontrollverantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Die Leitung ist in der Regel der erste Adressat der Aufsichtsbehörden im Bereich Arbeits- und Umweltschutz sowie der Unfallversicherungsträger.
Rechte
- Übertragen gesetzlicher Funktionen und weiterer Zuständigkeiten, z. B. im Rahmen der Geschäftsverteilung
- Übertragung von Pflichten auf verantwortliche Personen
- Weisungsbefugnis in allen Belangen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes, z. B.
- Aussprechen von Nutzungsbeschränkungen
- Aussprechen von Verboten
- Stilllegen von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Anlagen
- Inanspruchnahme der Unterstützung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärzte sowie sonstiger Funktionsträger
Pflichten
Sicherstellen, dass
- die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes bekannt sind
- eine geeignete Aufbau-[LT1] und Ablauforganisation[LT2] in Forschung, Lehre und Betrieb aufgebaut und implementiert ist, die Vorgaben kommuniziert sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden
- geltende Vorgaben umgesetzt werden (Compliance), d.h. kontrollieren, dass
- die notwendigen Regelungen[LT3] umgesetzt und übertragene Aufgaben wahrgenommen werden
- Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden
- eine kontinuierliche Verbesserung angestrebt wird
- technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen geschaffen sind und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
- notwendige Verantwortlichkeiten bekannt und übertragen sind und wahrgenommen werden (Pflichtenübertragung)
- notwendige Personen mit gesetzlich oder intern geregelten Beratungs-, Unterstützungs- und/oder Kontrollaufgaben sowohl ermittelt und bestellt sind als auch bei relevanten Prozessen beteiligt werden
- gewählte Interessenvertretungen beteiligt werden
- Hochschulmitglieder, vor Repressalien geschützt sind, wenn sie Vorfälle, Gefahren, Risiken und Chancen melden
- sich eine Kultur entwickelt, die den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz fördert
Ansprechperson
Weitere Informationen
- Checkliste für die Hochschulleitung?
- Quentic?
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
- HinSchG - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
- GewO - Gewerbeordnung
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule