Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Hochschulleitung, die Führungskräfte sowie die Beschäftigten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die ein besonders Interesse am Arbeitsschutz haben und sich dafür einsetzen, die Gefahr von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu minimieren. Sie bewirken durch ihre Präsenz, ihre Vorbildfunktion sowie ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten (Multiplikatoren).
Sie üben das Amt ehrenamtlich innerhalb der Arbeitszeit neben ihren eigentlichen Aufgaben aus. Sie können das Amt jederzeit niederlegen.
Sicherheitsbeauftragte tragen hingegen nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als alle anderen Beschäftigten. Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen.
Sicherheitsbeauftragte ersetzen in keinem Fall Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte und arbeiten eng mit ihnen zusammen.
Anforderungen an die Qualifikation und die Übertragung der Aufgabe
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den 5 Kriterien für die zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten[LT1] .
Für die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten bestehen keine formalen Qualifikationsvoraussetzungen.
Sicherheitsbeauftragte sollten aber über folgende Voraussetzungen verfügen:
Personen mit Führungsverantwortung sollten nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Sicherheitsbeauftragte werden auf Veranlassung der Führungskraft durch die Hochschulleitung unter Beteiligung der Personalvertretungen bestellt.