Meldung - Einzelansicht

Führungskräfte

Allgemeines

Es besteht eine Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung im eigenen Zuständigkeitsbereich, d.h. durch konkrete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgehalten werden. Je nach Tätigkeitsfeld können sich weitere Rechte und Pflichten aus dem Bereich des Umweltschutzes ergeben.

Erforderliche Kenntnisse

  1. Kenntnisse der Arbeitsschutzsystematik
     
  2. Die notwendige Fachkunde, um aus Arbeitsabläufen resultierende Gefährdungen zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren ist vorhanden. Dies beinhaltet Kenntnisse

    1.    im eigenen Fachgebiet (Ausbildung, Berufserfahrung und/oder Fortbildungen)

    2.    über einschlägige Regelungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

    3.    über die hochschulspezifische Organisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

3.    Der Verantwortungsbereich ist bekannt. Dies umfasst Kenntnisse

        1.    über den eigenen Verantwortungsbereich
               - z. B. Personen (Beschäftigte, Studierende und sonstige Personen), Räume und/oder Arbeitsmittel
 

        2.    über Regelungen zu Schnittstellen
               - z. B. Verantwortlichkeiten in Bereichen, die sich technisch, räumlich, zeitlich und/oder personell berühren oder überschneiden
 

Rechte

  1. Weisungsbefugnis in allen Belangen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes

    •    bei Verstößen oder Gefährdungen

    •    bei Verstößen oder Gefährdungen

    •    Stilllegen von Anlagen, Geräten
     
  2. Übertragung von Aufgaben und Befugnissen an geeignete Personen, unbeschadet der eigenen Verantwortung - Inanspruchnahme der Unterstützung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte sowie der sonstigen Beauftragten und Funktionsträger

 

Pflichten

  1. Aneignung und regelmäßige Aktualisierung der notwendigen Kenntnisse in der Arbeitsschutzsystematik
     
  2. Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
     
  3. Dokumenten- und Aufzeichnungsvorgaben beachten
     
  4. Die Notfallorganisation ist beachtet
     
  5. Basispflichten beachten und umsetzen

    •    Gefährdungsbeurteilung

    •    Anweisungen (Betriebsanweisungen, Labor- und Werkstattordnungen)

    •    Unterweisungen

    •    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    •    Regelungen für besondere Personengruppen (z. B. Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)

    •    Pflichten der Ablauforganisation beachten und umsetzen

    •    Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsangeboten

Ansprechperson


Weitere Informationen

  • Checkliste für die Führungskräfte?
  • Quentic?

Rechtsgrundlagen

  • ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule