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Führungskräfte
Allgemeines
Es besteht eine Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung im eigenen Zuständigkeitsbereich, d.h. durch konkrete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgehalten werden. Je nach Tätigkeitsfeld können sich weitere Rechte und Pflichten aus dem Bereich des Umweltschutzes ergeben.
Erforderliche Kenntnisse
- Kenntnisse der Arbeitsschutzsystematik
- Die notwendige Fachkunde, um aus Arbeitsabläufen resultierende Gefährdungen zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren ist vorhanden. Dies beinhaltet Kenntnisse
1. im eigenen Fachgebiet (Ausbildung, Berufserfahrung und/oder Fortbildungen)
2. über einschlägige Regelungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
3. über die hochschulspezifische Organisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
3. Der Verantwortungsbereich ist bekannt. Dies umfasst Kenntnisse
1. über den eigenen Verantwortungsbereich
- z. B. Personen (Beschäftigte, Studierende und sonstige Personen), Räume und/oder Arbeitsmittel
2. über Regelungen zu Schnittstellen
- z. B. Verantwortlichkeiten in Bereichen, die sich technisch, räumlich, zeitlich und/oder personell berühren oder überschneiden
Rechte
- Weisungsbefugnis in allen Belangen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes
• bei Verstößen oder Gefährdungen
• bei Verstößen oder Gefährdungen
• Stilllegen von Anlagen, Geräten
- Übertragung von Aufgaben und Befugnissen an geeignete Personen, unbeschadet der eigenen Verantwortung - Inanspruchnahme der Unterstützung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte sowie der sonstigen Beauftragten und Funktionsträger
Pflichten
- Aneignung und regelmäßige Aktualisierung der notwendigen Kenntnisse in der Arbeitsschutzsystematik
- Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Dokumenten- und Aufzeichnungsvorgaben beachten
- Die Notfallorganisation ist beachtet
- Basispflichten beachten und umsetzen
• Gefährdungsbeurteilung
• Anweisungen (Betriebsanweisungen, Labor- und Werkstattordnungen)
• Unterweisungen
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Regelungen für besondere Personengruppen (z. B. Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
• Pflichten der Ablauforganisation beachten und umsetzen
• Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsangeboten
Ansprechperson
Weitere Informationen
- Checkliste für die Führungskräfte?
- Quentic?
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule