Es besteht eine Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung im eigenen Zuständigkeitsbereich, d.h. durch konkrete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgehalten werden. Je nach Tätigkeitsfeld können sich weitere Rechte und Pflichten aus dem Bereich des Umweltschutzes ergeben.
Erforderliche Kenntnisse
3. Der Verantwortungsbereich ist bekannt. Dies umfasst Kenntnisse
1. über den eigenen Verantwortungsbereich
- z. B. Personen (Beschäftigte, Studierende und sonstige Personen), Räume und/oder Arbeitsmittel
2. über Regelungen zu Schnittstellen
- z. B. Verantwortlichkeiten in Bereichen, die sich technisch, räumlich, zeitlich und/oder personell berühren oder überschneiden