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Hochschulrat der Hochschule Darmstadt

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Er hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten und wirkt nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 bei der Verteilung der der Hochschule zur Verfügung stehenden Ressourcen und bei Berufungsverfahren mit. Die Entwicklungsplanung der Hochschule bedarf seiner Zustimmung.

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen

  • zur Studiengangsplanung,
  • zu den Evaluierungsverfahren,
  • zu den Zielvereinbarungen,
  • für eine aufgabengerechte und effiziente Administration und Mittelverwendung,
  • zum Wissens- und Technologietransfer.

Der Hochschulrat nimmt Stellung

  • zum Entwurf der Grundordnung,
  • zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten,
  • zum Budgetplan,
  • zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
  • zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche.

Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten; der Hochschulrat kann zur Erläuterung seiner Empfehlungen und Stellungnahmen Mitglieder zu den Sitzungen entsenden. Die Präsidentin oder der Präsident berichtet dem Hochschulrat über die getroffenen Maßnahmen und gibt ihm unter Darlegung der Gründe Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn die Hochschule einer Empfehlung des Hochschulrats nicht entsprechen will.

Der Hochschulrat kann der Wahlversammlung einen Wahlvorschlag für die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten unterbreiten;

Die Mitglieder des Hochschulrats sind ehrenamtlich tätig. Sie werden im Benehmen mit dem Senat auf Vorschlag des Präsidiums vom Ministerium für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren bestellt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule dürfen nicht vorgeschlagen werden.

Der Hochschulrat beteiligt sich nach § 9 Abs. 1 an der Verwaltung des Eigenvermögens der Hochschule und nach § 63 Abs. 5 an Berufungsverfahren. Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten; der Hochschulrat kann zur Erläuterung seiner Empfehlungen und Stellungnahmen Mitglieder zu den Sitzungen entsenden. Die Präsidentin oder der Präsident berichtet dem Hochschulrat über die getroffenen Maßnahmen und gibt ihm unter Darlegung der Gründe Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn die Hochschule einer Empfehlung des Hochschulrats nicht entsprechen will. Die Hochschulen informieren im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit des Hochschulrats.

Der Hochschulrat wirkt an der Bestellung der Mitglieder des Präsidiums mit. Für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten bildet er gemeinsam mit dem Senat eine paritätisch besetzte Findungskommission. Der Hochschulrat erstellt einen Wahlvorschlag; dieser soll mehrere Namen enthalten. Der Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten zur Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums bedarf der Zustimmung des Hochschulrates.

Dem Hochschulrat gehören bis zu zehn Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft, der beruflichen Praxis und dem Bereich der Wissenschaft oder Kunst an. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom Ministerium im Regelfall für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Ein Mitglied des Hochschulrats kann aus wichtigem Grund vom Ministerium abberufen werden. Die Mitglieder werden jeweils zur Hälfte vom Präsidium im Benehmen mit dem Senat und vom Ministerium im Benehmen mit der Hochschule benannt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule dürfen nicht benannt werden. Es soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen neu hinzutretenden und im Hochschulrat verbleibenden Mitgliedern angestrebt werden. Das Verfahren wird im Übrigen in der Geschäftsordnung für die Gremien geregelt.

Benachbarte Hochschulen können einen gemeinsamen Hochschulrat bilden.

Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

Organisation
  • Präsidium
  • Senat
  • Hochschulrat
  • Akkreditierungskommission
  • Zahlen, Daten, Fakten

Weitere Informationen

Protokolle Hochschulrat

Hochschulrat

Mitglieder des h_da Hochschulrates

Georg Sellner

Professorin Dr. phil. Gabriele Vierzigmann
Hochschule für angewandte Wissenschaften München

Marika Lulay

CEO und Geschäftsführende Direktorin der GFT Technologies SE

Matthias W. Send

Stellv. Vorstandsvorsitzender ENTEGA Stiftung

Bereichsleiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs der ENTEGA AG

Prof. Dr. May-Britt Kallenrode

Präsidentin der Universität Koblenz - Landau

Dr. Paolo Ferri
ESA – European Space Agency
Head, Mission Operations Department at European Space Operations Centre, ESA

Hermin Beumer-Aftahi

Geschäftsführung der ask - Innovative Visualisierungslösungen GmbH

KONTAKT

HOCHSCHULE DARMSTADT
University of Applied Sciences

POSTANSCHRIFT
Haardtring 100
64295 Darmstadt

BESUCHERADRESSE
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt

ZENTRALE
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aktualisiert: 17.09.2019
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