Die Beurlaubung für Studierende ist möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die gesetzliche Grundlage für eine Beurlaubung vom Studium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. h-da.de/hhg
Auch beurlaubte Studierende müssen die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester zahlen. Über die Möglichkeit der Rückerstattung des RMV-Beitrages während der Beurlaubung entscheidet der AStA der h_da.
Grund |
Nachweise |
Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung |
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Mutterschutz und Elternzeiten |
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Pflege von Angehörigen |
Bescheinigung:
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Finanzierung des Studiums |
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+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
Tag |
Uhrzeit |
Montag bis Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
Freitag |
09:00 - 12:00 |
Tag |
Uhrzeit |
Montag, Dienstag und Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
Mittwoch |
12:00 - 16:00 |
Freitag |
09:00 - 12:00 |
Tag |
Uhrzeit |
Dienstag |
09:00 - 12:00 |
Mittwoch* |
12:00 - 16:00 |
Donnerstag* |
09:00 - 12:00 |
Sie können einen Antrag auf Beurlaubung direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen.
Den Stand der Bearbeitung können Sie online auf my.h-da einsehen. (Eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nur bei einer Ablehnung, da in diesem Fall eine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich ist.)