Die Beurlaubung für Studierende ist möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dual Studierende müssen sich zuerst an das duale Studienzentrum wenden!
Den Antrag auf Beurlaubung können Sie direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" innerhalb der Rückmeldefrist für das entsprechende Semester stellen. Nach der Rückmeldung wird der Antrag bearbeitet.
Falls Sie für ein laufendes Semester eine Beurlaubung beantragen müssen, ist der Antrag bis spätestens 30.09. für ein Sommersemester und bis spätestens 31.03. für ein Wintersemester zu stellen. Die Beurlaubung für ein zurückliegendes Semester ist ausgeschlossen.
Ein entsprechender Nachweis ist allen Beurlaubungsgründen beizufügen. Die mit (*) versehenen Beurlaubungsgründe erfordern eine Bestätigung des Fachbereichs.
Die Beurlaubung ist auf maximal 6 Semester begrenzt (Ausnahmen: Krankheit, Mutterschutz/Elternzeit). Auch beurlaubte Studierende müssen die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester einzahlen. Über die Möglichkeit der Rückerstattung des RMV-Beitrages während der Beurlaubung entscheidet der AStA der h_da.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Belegung) oder das Ablegen von Prüfungen ist nur bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit/Pflege, der Mitarbeit in Organen der Hochschule oder Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzenfachverbandes im Olympischen Sportbundes möglich.
Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist für alle möglich.
+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
Montag, Dienstag und Donnerstag |
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Freitag |
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Dienstag |
09:00–12:00 Uhr |
Mittwoch* |
12:00–16:00 Uhr |
Donnerstag* |
09:00–12:00 Uhr |
Sie können einen Antrag auf Beurlaubung direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen.
Ob Ihr Antrag genehmigt wurde, erfahren Sie durch Ihre Immatrikulationsbescheinigung, die Sie online auf my.h-da.de abrufen können und ggf. per E-Mail.