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Software-Update wäre illegal: Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Führ zum „Diesel-Gipfel“

Auf dem „Diesel-Gipfel“ am Mittwoch, 2. August, wollen das Bundesumweltministerium und das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit der Automobilindustrie über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen bei Diesel-Pkw sprechen. Laut Presseberichten ist man sich bereits einig: Die Auto-Hersteller sollen per Software-Update nachrüsten. Dies wäre eine „Verabredung zum illegalen Tun“, schreibt Prof. Dr. Martin Führ in einer Stellungnahme. Der Umweltrechtler ist Professor am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Hochschule Darmstadt (h_da). Die Stellungnahme ergänzt Führs Gutachten für den Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Abgas-Skandal.

„Der Bundesverkehrsminister erwartet, dass die Automobilindustrie auf dem Diesel Gipfel ein ‚akzeptables Angebot‘ zur  Optimierung der Fahrzeuge vorlegt“, heißt es in der gutachterlichen Stellungnahme. Allerdings beschränke der Minister seine Erwartungshaltung dabei nur auf neue Steuerungssoftware. In den meisten Fällen ließen sich die Emissionen mit bloßen Software-Updates allerdings nicht auf die von der EU vorgeschriebenen Werte senken. Nach Erhebungen des Amtsgerichts Stuttgart sei das maximale Potenzial eine Reduktion von neun Prozent.

Durch die illegalen Abschalteinrichtungen sei die Zulassung der betroffenen Fahrzeuge „außerhalb der Typgenehmigung“ erfolgt. „In dieser Situation hat der Hersteller nur die Möglichkeit, sämtliche verschwiegenen Abschalteinrichtungen zu entfernen, um so einen rechtskonformen Zustand herzustellen. In den meisten Fällen – und vor allem bei den Euro 5 – Fahrzeugen – ist es dazu aber notwendig, auch die Technik selbst nachzubessern; ein bloßes Software-Update reicht hier nicht, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen.“

Bliebe es bei der vom Verkehrsminister avisierten Lösung, „so läge darin eine Verabredung der Beteiligten zu einem illegalen Tun.“ Stattdessen seien die Beteiligten verpflichtet, ein Konzept zu entwickeln, dass schnellstmöglich die Emissionen so reduziert, dass jedes Fahrzeug die Vorgaben des EU-Rechts einhält. Deshalb müssten alle Abschalteinrichtungen unverzüglich entfernt werden, die nach dem heutigen Stand der Technik nicht mehr zwingend geboten sind.

Die Stellungnahme im Wortlaut: link.h-da.de/7YSN

Ansprechpartner für die Medien:

Prof. Dr. Martin Führ
Hochschule Darmstadt
Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
E-Mail: martin.fuehr@h-da.de
Tel.: +49 6151 16-38734