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Ersthelfer

Allgemeines

Jeder Beschäftigte ist zum Leisten von Erster Hilfe verpflichtet. Ersthelfer*innen sind speziell darin ausgebildet, gefährdende Situationen zu erkennen und erste Maßnahmen zur Ersten Hilfe einzuleiten. Dabei ersetzen sie nicht die Hilfe durch Fachpersonal wie Rettungsdienst oder Notarzt.

Rechte

  • Haftungsprivileg: Sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vermeintliche Fehler entstehen, solange sie nicht vorsätzlich handeln.
  • Freistellung durch den Arbeitgeber
  • ​​​​​​​Anspruch auf Weiterbildung und deren Kostenübernahme

Pflichten

  • Ausbildung und regelmäßige Auffrischungen (alle zwei Jahre) bei einer so genannten ermächtigten Stelle
  • sachgerechtes Verhalten bei Unfällen
  • Erstmaßnahmen am Unfallort
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Maßnahmen bei typischen Verletzungen der Muskeln, Gelenke und Knochen und akuten Erkrankungen.

Ansprechpersonen


Weitere Informationen

  • hier folgt ein Link zur Unterseite "Ersthelfer*innen" mit allen weiteren Infos

Rechtsgrundlagen