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Ersthelfer
Allgemeines
Jeder Beschäftigte ist zum Leisten von Erster Hilfe verpflichtet. Ersthelfer*innen sind speziell darin ausgebildet, gefährdende Situationen zu erkennen und erste Maßnahmen zur Ersten Hilfe einzuleiten. Dabei ersetzen sie nicht die Hilfe durch Fachpersonal wie Rettungsdienst oder Notarzt.
Rechte
- Haftungsprivileg: Sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vermeintliche Fehler entstehen, solange sie nicht vorsätzlich handeln.
- Freistellung durch den Arbeitgeber
- Anspruch auf Weiterbildung und deren Kostenübernahme
Pflichten
- Ausbildung und regelmäßige Auffrischungen (alle zwei Jahre) bei einer so genannten ermächtigten Stelle
- sachgerechtes Verhalten bei Unfällen
- Erstmaßnahmen am Unfallort
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Maßnahmen bei typischen Verletzungen der Muskeln, Gelenke und Knochen und akuten Erkrankungen.
Ansprechpersonen
Weitere Informationen
- hier folgt ein Link zur Unterseite "Ersthelfer*innen" mit allen weiteren Infos
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule
- Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“