Jeder Beschäftigte ist zum Leisten von Erster Hilfe verpflichtet. Ersthelfer*innen sind speziell darin ausgebildet, gefährdende Situationen zu erkennen und erste Maßnahmen zur Ersten Hilfe einzuleiten. Dabei ersetzen sie nicht die Hilfe durch Fachpersonal wie Rettungsdienst oder Notarzt.