mich sagen: in Beratungsdiensten kann man einen 21-jährigen nicht gebrauchen. Den kann man im Kindergarten und im Jugendhaus einsetzen, aber in der Gemeindepsychiatrie wird so jemand nicht für voll genommen
ndlichen Mobilität zu leisten.“ Mehr zum Projekt | Würdigung (PDF; siehe S.11) Kampf gegen Kinderpornografie: h_da-Informatiker unterstützen hessisches Landeskriminalamt mit neuen biometrischen Methoden