Meldung - Einzelansicht

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Allgemeines

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhü­tung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Rechte

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Ihnen wird von der Hochschulleitung ein ungehindertes Zutrittsrecht zu sämtlichen Bereichen der Hochschule eingeräumt. Auf Verlangen sind der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einschlägige betriebliche Unterlagen (Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle etc.) zur Verfügung zu stellen, sofern diese zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Pflichten

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten mit den Interessensvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertre­tung usw.), dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Akteuren des Arbeits- und Ge­sundheitsschutzes zusammen. Sie untersuchen Arbeitsunfälle, sind Mitglied im Arbeitsschutzausschuss und berichten regelmäßig an die Hochschulleitung.

Ansprechperson


Weitere Informationen

An der Hochschule Darmstadt sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Teil der ZOE health, safety and environment (HSE).

Rechtsgrundlagen

  • ASiG - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 2