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Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Allgemeines
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Rechte
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Ihnen wird von der Hochschulleitung ein ungehindertes Zutrittsrecht zu sämtlichen Bereichen der Hochschule eingeräumt. Auf Verlangen sind der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einschlägige betriebliche Unterlagen (Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle etc.) zur Verfügung zu stellen, sofern diese zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
Pflichten
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten mit den Interessensvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung usw.), dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammen. Sie untersuchen Arbeitsunfälle, sind Mitglied im Arbeitsschutzausschuss und berichten regelmäßig an die Hochschulleitung.
Ansprechpersonen
Kommunikation Büro: A20, 1.03
+49.6151.533-67707
daniela.bitsch@h-da.de
Aufgabengebiet
Sicherheitsingenieurin
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Aufteilung der Betreuung
An der Hochschule Darmstadt sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Teil der ZOE health, safety and environment (HSE). Die Betreuung ist folgend aufgeteilt:
- Daniela Bitsch:
FB A, FB EIT, FB G, FB GW, FB I, FB MD, FB MN, FB W, ZV Büros, ZV Werkstätten
- Jürgen Rudolph:
FB BU, FB CuB, FB MK, FB S
- Tim Londershausen:
vertretende Betreuung für alle o.g. FB, Büros und Werkstätten
Rechtsgrundlagen
- ASiG - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 2