Kostenfreies Laden privater Elektrofahrzeuge an Ladesäulen des Landes Hessen
Kostenfreies Laden privater Elektrofahrzeuge an Ladesäulen des Landes Hessen
Für Mitarbeitende der Hochschule Darmstadt ist ab sofort das kostenfreie Laden privater Elektrofahrzeuge an Ladesäulen des Landes Hessen möglich. Hierzu können Interessierte eine Ladekarte für Landesbedienstete erhalten, die für die Ladeinfrastruktur des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) gilt. Die Karten haben keine Bezahlfunktion hinterlegt, dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, mit den ausgegebenen Karten an kostenpflichtigen Ladesäulen und Ladeboxen am freien Markt zu laden. Das kostenfreie Laden ist laut Kabinettsauschuss Staatsmodernisierung prinzipiell bis 31. Dezember 2030 möglich. Eine Ladekarte hat eine voreingestellte Laufzeit von zwei Jahren, die auf Anfrage stets um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.
Welche Ladesäulen gibt es in der Nähe des Hauptcampus der h_da?
Im Laufreichweite zum Hauptcampus befinden sich an vier Standorten Ladesäulen, die Teil der hessenweiten Ladeinfrastruktur sind. Die Ladesäulen beim Hessischen Rechnungshof (Eschollbrücker Str. 27) sind frei zugänglich und können genutzt werden, sofern Sie sich zuvor beim Empfang (Hauptgebäude E3) mit Namen, Kennzeichen und Telefonnummer anmelden. Dienstfahrzeuge des Rechnungshofes haben jedoch Vorrang. Weitere Lademöglichkeiten befinden sich bei Hessen Mobil (Groß-Gerauer Weg 4) und bei der Hessischen Eichdirektion (Holzhofallee 3). Da sich die Ladesäulen auf den Liegenschaften des Landes befinden, wird generell empfohlen, mit der Liegenschaft Absprache zu halten, bevor privat geladen wird.
Insgesamt gibt es in Hessen über 1.000 Ladepunkte. Hier sind alle Ladepunkte des Landes Hessen aufgelistet (Stand 23.10.2025).
Beantragung der Ladekarte und Zugang zu Vaylens
Wenn Sie ein Elektrofahrzeug fahren und Interesse an einer Ladekarte haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an emobilitaet@h-da.de mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname
- Dienststelle (Darmstadt oder Dieburg)
Sofern Sie einen Zugang zum Vaylens benötigen, wenden Sie sich ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse. Auf Vaylens können Sie sämtliche Ladepunkte samt Adresse und aktuellem Status sowie eine aktuelle Übersichtskarte einsehen.
Welche Daten werden gespeichert oder weitergegeben?
Die Hochschule führt eine Liste mit Namen und Dienstelle der Personen, die eine Karte beantragt oder erhalten haben. Mit Rückgabe der Karte oder Auslaufen des Programms werden die Daten gelöscht.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
Auf welcher Grundlage ist das kostenfreie Laden möglich?
Als Landesbedienstete können Mitarbeitende der h_da die LBIH-Ladeinfrastruktur auch für ihre Privatfahrzeuge nutzen. Grundlage dafür ist das Programm „CO2-neutrale Landesverwaltung“ der hessischen Landesregierung. Bis 2030 sollen alle Dienststellen über eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verfügen.
Wie lange ist das kostenfreie Laden möglich und wie lange ist die Karte gültig?
Das kostenfreie Laden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2030 möglich. Eine Ladekarte hat eine voreingestellte Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit wird auf Anfrage um jeweils zwei weitere Jahre verlängert.
Um welchen Typ handelt es sich bei den Ladesäulen?
Die hessenweite Ladeinfrastruktur des LBIH besteht aus TYP 2-Ladesäulen. Die Ladesäulen sind für eine Ladeleistung von bis zu 43 kW geeignet. Voraussetzung für das Laden ist das Anbringen eines eigenen Ladekabels mit Typ 2-Stecker.
An welchen Ladesäulen kann ich kostenfrei laden?
Das kostenfreie Laden ist in der Ladeinfrastruktur des LBIH hessenweit möglich. Bitte beachten Sie, dass sich die Ladestationen auf den Liegenschaften des Landes befinden und unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Sie dienen grundsätzlich der Versorgung der Dienststellen oder sind in Betriebsabläufe eines Fuhrparks eingebunden. Es wird daher in jedem Fall empfohlen, mit der Liegenschaft Absprache zu halten, bevor privat geladen wird.
Sind alle landeseigenen Ladesäulen ohne Einschränkungen zugänglich?
Nein, die Ladesäulen befinden sich auf den Liegenschaften des Landes und dienen primär der Versorgung der jeweiligen Dienststellen. Einige Ladesäulen sind nicht frei zugänglich (z.B. Polizei, Justiz). Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Dienststelle, ob und wie Sie eine Ladesäule auch privat nutzen können.
Gibt es eine Kartenübersicht aller landeseigenen Ladesäulen?
Mit der Beantragung einer Ladekarte wird für Sie auch ein Profil auf Vaylens (ehemals eOperate) erstellt. Dort können Sie sämtliche Ladepunkte samt Adresse und aktuellen Status sowie eine aktuelle Übersichtskarte einsehen: https://portal.vaylens.com/auth/login