Teilzeitstudium

Studierende in der Regelstudienzeit können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage für ein Teilzeitstudium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. https://h-da.de/hhg

Mögliche Gründe für ein Teilzeitstudium

  • Eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium für das beantragte Semester ausschließt. Dies setzt voraus, dass sich die Erkrankung mindestens über einen Zeitraum von sechs Wochen erstreckt,
  • Mutterschutz sowie Erziehungszeiten,
  • Pflege von Angehörigen,
  • Unterbrechung des Studiums zum Zwecke der Finanzierung des Studiums, eigener unternehmerischer Tätigkeit, wie etwa der Unternehmensgründung oder in berufsbegleitenden Studiengängen aufgrund unerwarteter außergewöhnlicher beruflicher Belastungen,
  • Wenn zum Studienabschluss nur das Kolloquium fehlt,
  • Sonstige Gründe:
    • Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzenfachverbandes im Olympischen Sportbund,
    • Mitwirkung als pernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,
    • Die Wahrnehmung eines Freiwilligen- oder Militärdienstes.

Regelungen für das Teilzeitstudium

  • Ein Teilzeitstudium kann in jedem Semester nur innerhalb der Regelstudienzeit aufgenommen und mehrfach fortgesetzt werden, höchstens jedoch bis zu einer Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit.
  • Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums ist nicht möglich.
  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC) ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen.
  • Im Teilzeitstudium zählen Semester als halbe Fachsemester bzw. als volle Hochschulsemester.
  • Es können in der Regel die Hälfte der Credit Points (CP) oder Leistungsnachweise erworben werden, die nach Prüfungsordnung (PO) des jeweiligen Studiengangs im Vollzeitstudium vorgesehen sind.
  • Bearbeitungszeiten für Abschlussarbeiten verdoppeln sich entsprechend.
  • Wenn in einem Teilzeit-Semester mehr als die Hälfte der vorgesehenen CPs oder Leistungsnachweise erreicht werden, wird das Semester als volles Fachsemester gezählt.

Teilzeitstudium beantragen

  • Antragsformular auf ein Teilzeitstudium
  • Bitte denken Sie daran, dass der Antrag auf Teilzeit zu jedem Semester mit den erforderlichen Nachweisen und innerhalb der Rückmeldefrist neu gestellt werden muss.
  • Falls Sie Ihr Studium im nächsten Semester nicht in Teilzeit fortführen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an helpdesk@h-da.de.

Erforderliche Nachweise

Grund

Nachweise

Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung

  • Ein ärztliches Attest, aus dem die Dauer der Erkrankung (keine Diagnose erforderlich) sowie die Begründung, weshalb ein ordnungsgemäßes Studium ausgeschlossen ist, hervorgehen.
  • Bei wiederholter Antragstellung ist ein fachärztliches Attest vorzulegen.

Muttterschutz und Erziehungszeiten

  • Mutterpass,
  • Geburtsurkunde,
  • Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Haushaltsbescheinigung).

Pflege von Angehörigen

Bescheinigung:

  • aus der die Pflegestufe hervorgeht,
  • dass tatsächlich Pflege erforderlich ist,
  • in welchem Umfang,
  • in welcher Häufigkeit dies erfolgen muss
  • und dass diese Pflege durch die/den Antrag stellenden Studierende(n) tatsächlich geleistet wird.

Finanzierung des Studiums

  • Arbeitsvertrag oder
  • Bescheinigung des Arbeitgebers für den Zeitraum der Beschäftigung mit durchschnittlicher Wochenarbeitszeit oder
  • Nachweise über die eigene unternehmerische Tätigkeit.

   

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