Studierende in der Regelstudienzeit können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage für ein Teilzeitstudium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. https://h-da.de/hhg
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Grund |
Nachweise |
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Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung |
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Muttterschutz und Erziehungszeiten |
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Pflege von Angehörigen |
Bescheinigung:
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Finanzierung des Studiums |
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+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
Von Montag, den 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 02.01.2026 bleibt die Hochschule aufgrund der Feiertage geschlossen. In diesem Zeitraum sind wir telefonisch, per E-Mail und persönlich nicht erreichbar. Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
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Tag |
Uhrzeit |
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Montag bis Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
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Freitag |
09:00 - 12:00 |
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Tag |
Uhrzeit |
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Montag, Dienstag und Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
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Mittwoch |
12:00 - 16:00 |
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Freitag |
09:00 - 12:00 |
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Tag |
Uhrzeit |
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Dienstag |
09:00 - 12:00 |
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Mittwoch* |
12:00 - 16:00 |
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Donnerstag* |
09:00 - 12:00 |