Mit der Exmatrikulation endet Ihr Studium an der h_da. In der Regel erfolgt eine Exmatrikulation, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben. Es kann aber auch andere Gründe für eine Exmatrikulation geben. Was es bei einer Exmatrikulation zu beachten gilt und welche Schritte gegebenenfalls notwendig sind, haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.
Die gesetzliche Grundlage für die Exmatrikulation bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden: h-da.de/hhg.
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Exmatrikulation |
Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen. Bitte achten Sie darauf, dass bei der Antragstellung keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber der h_da bestehen (z.B. Rückgabe von Büchern). Nach Bearbeitung des Antrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung online auf my.h-da.de zur Verfügung. |
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Rückerstattung des Semestertickets |
Auf der Seite des AStA können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rückerstattung des Semestertickets erfüllen, und gegebenenfalls einen Antrag stellen.
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automatische Exmatrikulation zum Semesterende - für die Ausstellung der Abschlussdokumente ist kein Immatrikulation erforderlich
Wenn Sie Ihr Studium pausieren, abbrechen oder an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, stellen Sie bitte im Hochschulportal my.h-da einen Antrag auf Exmatrikulation.
Sollten Sie bestimmte formale Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Bevor Sie allerdings exmatrikuliert werden, erhalten Sie eine Mahnung und Androhung der Exmatrikulation von Amts wegen in elektronischer Form. Mit der Mahnung erhatlen Sie ggf. die Möglichkeit, die Exmatrikulation abzuwenden.
Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen sind:
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Exmatrikulationsbescheinigung wird elektronisch im Hochschulportal my.h-da bereitgestellt. Sie umfasst alle an der h_da studierten Studiengänge. Dort finden Sie auch die Bescheinigung, die Sie für die Rentenversicherung benötigen.
Ihre Zugriffsberechtigung zum Hochschulportal my.h-da bleibt noch 180 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum bestehen. D. h. Sie können noch 180 Tage nach der erfolgten Exmatrikulation auf Ihren Studierenden-Account zugreifen, Bescheinigungen herunterladen oder sich mit Ihrem Account für einen weiteren Studiengang bewerben.
Haben Sie noch ein Guthaben auf Ihrer campuscard, können Sie sich dieses an einem der Kassenautomaten des Studierendenwerks Darmstadt auszahlen lassen.
Sofern Sie Ihre campuscard noch nicht für das kommende Semester revalidiert haben, müssen Sie die campuscard nicht zurückgeben. Haben Sie die campuscard bereits revalidiert, muss die Karte bei der Beantragung einer Rückerstattung vorgelegt werden.
+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
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Montag bis Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
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Freitag |
09:00 - 12:00 |
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Tag |
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Montag, Dienstag und Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
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Mittwoch |
12:00 - 16:00 |
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Freitag |
09:00 - 12:00 |
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Dienstag |
09:00 - 12:00 |
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Mittwoch* |
12:00 - 16:00 |
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Donnerstag* |
09:00 - 12:00 |