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Beauftragte für Biologische Sicherheit
Allgemeines
Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) wird vom Betreiber bestellt und ist verantwortlich für die Überwachung der gentechnischen Arbeiten und die Beratung des Betreibers (bzw. des Personalrats) in allen Fragen der biologischen Sicherheit. Für den BBS muss eine Sachkunde gemäß § 30 GenTSV nachgewiesen werden. Der BBS darf nicht mit dem Betreiber und den Gentechnik Projektleitern identisch sein, da er sich sonst selbst beraten und überwachen würde.
Rechte
Pflichten
- Überwachung der gentechnischen Arbeiten
- Beratung von Betreiber und Personalrat
- Bericht an den Betreiber der gentechnischen Anlagen
Ansprechperson
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
- GenTG - Gentechnikgesetz
- GenTAufzV - Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
- GenTNotfV - Gentechnik-Notfallverordnung
- GenTPflEV - Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
- GenTSV - Gentechnik-Sicherheitsverordnung
- GenTVfV - Gentechnik-Verfahrensverordnung[LT1]