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Gentechnik Projektleiter
Allgemeines
Gentechnik Projektleiter (PL) sind fachliche Experten für die durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Sie führen die unmittelbare Planung, Leitung und Beaufsichtigung dieser Arbeiten durch. Der Betreiber muss im Rahmen der Zulassung bzw. Anzeige der gentechnischen Arbeit oder seiner Mitteilung nach § 21 Abs. 1 GenTG die Sachkunde des Projektleiters gemäß § 28 GenTSV nachweisen.
PL sind unter anderem zuständig für die Organisation der Unterweisung von Beschäftigten und deren arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie berichten dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS) über die durchgeführten gentechnischen Arbeiten und teilen dem Betreiber unerwartete Verläufe von Arbeiten mit, welche eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen könnten.
Rechte
Pflichten
- Planung / Leitung / Beaufsichtigung von gentechnischen Arbeiten
- Unterrichtung von BBS und Betreiber
Ansprechperson
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
- GenTG - Gentechnikgesetz
- GenTAufzV - Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
- GenTNotfV - Gentechnik-Notfallverordnung
- GenTPflEV - Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
- GenTSV - Gentechnik-Sicherheitsverordnung
- GenTVfV - Gentechnik-Verfahrensverordnung[LT1]